Leichte Sprache ist stark vereinfachtes Deutsch nach einem festen Regelwerk. Sie richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten, und ihre Texte werden von Menschen aus dieser Zielgruppe geprüft, bevor sie erscheinen.
- Leichte Sprache
Stark vereinfachtes Deutsch nach festem Regelwerk, geprüft von Menschen aus der Zielgruppe.
Beispiel: „In Leichter Sprache steht ein Satz je Zeile, und jeder Satz sagt nur eine Sache.“Auch: Leichte Sprache wird groß geschrieben, weil der Begriff eine bestimmte Sprachform bezeichnet und keine Eigenschaft eines Textes. Im Englischen heißt sie Easy Language oder Easy Read.
Abgrenzung zur einfachen Sprache: Einfache Sprache bleibt Standarddeutsch, nur klarer gebaut. Leichte Sprache bricht mit dessen Regeln, lässt Genitiv und Konjunktiv weg und setzt einen Zeilenumbruch nach jeder Sinneinheit.
Die Regeln
Kurze Sätze mit einer einzigen Aussage, Aktiv statt Passiv, kein Genitiv, kein Konjunktiv, keine Fremdwörter ohne Erklärung, Zahlen als Ziffern, keine Prozentangaben und keine Jahreszahlen vor 1900. Lange Wörter werden mit einem Bindestrich oder einem Mediopunkt getrennt, etwa „Bundes-Ministerium“.
Dazu kommt die Gestaltung: große Schrift, linksbündiger Flattersatz, ein Satz je Zeile, viel Abstand, erklärende Bilder neben dem Text. Entscheidend ist aber der letzte Schritt. Ein Text in Leichter Sprache gilt erst dann als fertig, wenn ihn eine Prüfgruppe aus der Zielgruppe gelesen und für verständlich befunden hat.
Was festgeschrieben ist
Seit März 2025 gibt es ein einheitliches Regelwerk: die DIN SPEC 33429 „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“, sechzig Seiten, als barrierefreies PDF kostenlos zu haben. Sie behandelt Wörter, Sätze und Texte, die Gestaltung, den Erstellungsweg und die Qualifikation der Beteiligten. Die Fassung von 2023 war ein zurückgezogener Entwurf.
Für öffentliche Stellen ist Leichte Sprache Pflicht, und zwar unabhängig von der WCAG: Nach § 4 BITV 2.0 gehören auf die Startseite Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache, nämlich zu den wesentlichen Inhalten, zur Navigation, zum Kern der Erklärung zur Barrierefreiheit und zu weiteren Angeboten in diesen beiden Formen.
Was das für Unternehmen heißt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt keine Leichte Sprache, und die WCAG kennt sie nicht als Kriterium. Wer sie anbietet, tut das für eine bestimmte Zielgruppe, nicht für eine Prüfung.
Aus unserer Arbeit an über 2.500 Website-Projekten lohnt sich der Aufwand dort, wo Menschen mit Lernschwierigkeiten tatsächlich zum Publikum gehören: Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Werkstätten, Verbände, Kommunen. Maschinell übersetzte Seiten ohne Prüfgruppe erfüllen die Form und verfehlen den Zweck.