Die BITV ist die Verordnung, die für die öffentlichen Stellen des Bundes festlegt, was barrierefreie Informationstechnik im Einzelnen bedeutet. Sie beruht auf dem Behindertengleichstellungsgesetz und setzt eine europäische Richtlinie um.
- BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)
Die Verordnung, die für Bundesstellen festlegt, was barrierefreie Informationstechnik heißt.
Beispiel: „Das Portal wurde nach der BITV geprüft und nachgebessert.“Auch: BITV 2.0, die seit 2011 geltende Fassung.
Abgrenzung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Das erfasst die private Wirtschaft, die BITV die Stellen des Bundes.
Was die BITV erfasst
Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes, dazu elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe samt Vorgangsbearbeitung und Aktenführung sowie die grafischen Oberflächen, die dabei zum Einsatz kommen.
Ausgenommen sind einzelne Bereiche, etwa bestimmte Inhalte aus Kulturerbesammlungen und Archiven. Die Länder haben eigene Verordnungen mit demselben Zuschnitt für ihre Verwaltungen.
Worauf sich die BITV für die Technik stützt
Auf harmonisierte europäische Normen. Wer ihnen folgt, bei dem wird vermutet, dass die Anforderungen erfüllt sind; als solche Norm gilt die EN 301 549, die ihrerseits auf den WCAG aufsetzt.
Was keine Norm abdeckt, ist nach dem Stand der Technik umzusetzen. Diese Formulierung hält die Verordnung offen für Entwicklungen, die beim Erlass noch nicht absehbar waren.
Was die BITV über die Technik hinaus verlangt
Erklärungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache zu den wesentlichen Inhalten der Stelle, dazu eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit einem Weg, Barrieren zu melden.
Geprüft wird nicht allein mit Werkzeugen. Für eine belastbare Aussage ist ein Verfahren vorgesehen, das menschliche Prüfung einschließt und zu einem nachvollziehbaren Ergebnis führt.