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Barrierefreiheitserklärung

oder auch Accessibility Statement, Erklärung zur Barrierefreiheit

Männliche Person, frontal, schaut in die Kamera; trägt kariertes Hemd über dunkelfarbigem T‑Shirt; heller Innenraum mit unscharfem Monitor oder Poster links und Fenster rechts.

von Richard Albrecht am 16.10.2026

Die Barrierefreiheitserklärung ist die öffentliche Erklärung darüber, wie barrierefrei ein Angebot ist und wo es noch hakt. Sie benennt den Stand, die bekannten Mängel und einen Weg, eine Barriere zu melden.

Barrierefreiheitserklärung

Öffentliche Erklärung darüber, wie barrierefrei ein Angebot ist und wo es noch hakt.
Beispiel: „Die Barrierefreiheitserklärung steht im Footer neben Impressum und Datenschutz.“

Auch: Erklärung zur Barrierefreiheit oder Accessibility Statement. Die erste Form ist die des Verordnungstextes.

Abgrenzung zum Prüfbericht: Der Bericht hält fest, was eine Prüfung ergeben hat, und richtet sich an die Fachleute. Die Erklärung fasst daraus zusammen, was Nutzer wissen müssen.

Wer sie braucht

Öffentliche Stellen des Bundes sind dazu verpflichtet, und Länder und Kommunen über entsprechende Landesregelungen. Für private Anbieter gilt seit Mitte 2025 eine verwandte Pflicht: Wer Dienstleistungen im Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erbringt, muss Angaben zur Barrierefreiheit erstellen und öffentlich zugänglich machen.

Für öffentliche Stellen steht die Pflicht in § 7 BITV 2.0, für Dienstleistungserbringer in § 14 BFSG, der auf die Angaben nach Anlage 3 verweist. Beide verlangen, dass die Erklärung selbst barrierefrei zugänglich ist.

Was hineingehört

Vier Angaben tragen sie: der Stand der Barrierefreiheit, also ob das Angebot die Anforderungen vollständig, teilweise oder nicht erfüllt; die bekannten Mängel samt Begründung; das Datum der Erstellung und der letzten Überprüfung; und ein Weg zur Rückmeldung mit einer Frist, innerhalb derer geantwortet wird.

Dazu gehört der Hinweis auf die Durchsetzungs- oder Schlichtungsstelle für den Fall, dass die Rückmeldung ohne Antwort bleibt. Wer nur schreibt, die Website sei barrierefrei, stellt eine Behauptung auf; eine Erklärung ist das noch nicht.

Wie sie gepflegt wird

Mit jedem größeren Umbau und mindestens einmal im Jahr. Eine Erklärung mit einem Stand von vor drei Jahren wirkt wie ein Beleg dafür, dass seither nichts geprüft wurde, und genau so wird sie auch gelesen.

Aus unserer Arbeit an über 2.500 Website-Projekten ist die ehrliche Erklärung die bessere: Wer zwei bekannte Mängel benennt und sagt, wann sie behoben werden, steht besser da als ein pauschales Versprechen, das beim ersten Test fällt.

Siehe auch:

Barrierefreiheit

Eigenschaft eines Angebots, von Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe genutzt werden zu können.

#Barrierefreiheit (Accessibility) #Benutzererfahrung (UX)

Impressum

Pflichtseite mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben über den Anbieter einer Website.

#Website-Struktur

Leichte Sprache

Stark vereinfachtes Deutsch nach festem Regelwerk, geprüft von Menschen aus der Zielgruppe.

#Barrierefreiheit (Accessibility) #Benutzererfahrung (UX)

Konformitätsstufen A, AA, AAA

Die drei Stufen, in die die WCAG ihre Erfolgskriterien einteilt.

#Barrierefreiheit (Accessibility)

Konformitätsaussage (WCAG)

Die Behauptung, dass eine bestimmte Seitenauswahl eine bestimmte WCAG-Stufe erfüllt.

#Barrierefreiheit (Accessibility)

Feedback-Mechanismus (Barriere melden)

Die Möglichkeit, eine Barriere elektronisch zu melden, erreichbar von jeder Seite.

#Barrierefreiheit (Accessibility)