Nach § 2 Absatz 1 der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte bemisst sich die einzelne Gebühr nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes — innerhalb dieses Rahmens nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, etwa Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt und örtliche Verhältnisse. Nach unten ist der Rahmen weitgehend geschlossen: Geringere Gebühren sieht die Verordnung nur in den Ausnahmen des § 5 vor, etwa bei einer vor der Leistung getroffenen schriftlichen Vereinbarung im begründeten Einzelfall oder bei der Kastration freilebender Katzen für anerkannte Tierschutzvereine.
Vom Halter aus betrachtet ist davon nichts sichtbar. Er sieht eine Rechnung, die höher ausfällt als gedacht, und darauf eine Position über 50 Euro, die er nicht einordnen kann: die Notdienstgebühr nach § 4 Absatz 1 GOT. Sie steht neben dem im Notdienst auf das Zwei- bis Vierfache erhöhten Satz und fällt in derselben Angelegenheit nur einmal an, auch wenn mehrere Tiere desselben Halters versorgt werden.
- Was die Leistung umfasst
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Zu jeder Leistung gehört, was dabei gemacht wird, was üblicherweise dazukommt und wovon die Höhe abhängt. Das sind Angaben, die sich innerhalb des Gebührenrahmens machen lassen — und es sind die Fragen, die am Telefon ohnehin gestellt werden.
- Die Notdienstgebühr dort, wo sie gelesen wird
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Auf der Notfallseite, zusammen mit Nummer und Adresse. Zwei Sätze dazu, dass sie in der Gebührenordnung vorgesehen ist und je Angelegenheit einmal anfällt, erledigen ein Gespräch, für das am nächsten Morgen niemand aufnahmefähig ist.
- Der Kostenvoranschlag als eigener Weg
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Welche Angaben du dafür brauchst, wie lange es dauert und was danach passiert. Ein Formular mit Tierart, Alter, Vorgeschichte und Anliegen liefert dir das, bevor der erste Anruf kommt.
Was du im Einzelfall angeben darfst und wie du es formulierst, sagen dir deine Kammer und deine Rechtsberatung — die Berufsordnungen der Landestierärztekammern unterscheiden sich im Detail. Unsere Aufgabe ist die Struktur: Leistungen mit Umfang und Einflussgrößen, die Notdienstgebühr an der Stelle, an der sie auffällt, und ein Weg zum Kostenvoranschlag.