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WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)

oder auch WCAG 2.2, Web Content Accessibility Guidelines

Männliche Person, frontal, schaut in die Kamera; trägt kariertes Hemd über dunkelfarbigem T‑Shirt; heller Innenraum mit unscharfem Monitor oder Poster links und Fenster rechts.

von Richard Albrecht am 16.10.2026

Die WCAG sind die internationalen Richtlinien des W3C für barrierefreie Webinhalte. Sie sind selbst kein Gesetz, stehen aber hinter so gut wie jeder Vorschrift zur digitalen Barrierefreiheit.

WCAG

Internationale Richtlinien des W3C für barrierefreie Webinhalte.
Beispiel: „Die WCAG sind die Grundlage, auf die sich Gesetze und Normen zur Barrierefreiheit beziehen.“

Auch: Web Content Accessibility Guidelines, im Deutschen gelegentlich Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Herausgeber ist das World Wide Web Consortium, dieselbe Organisation, die auch HTML und CSS pflegt.

Abgrenzung zur Norm und zur Verordnung: Die WCAG sind eine Empfehlung ohne Rechtskraft. Verbindlich werden ihre Kriterien erst über die europäische Norm EN 301 549 und über Verordnungen wie die BITV 2.0.

Drei von oben nach unten schmaler werdende Felder mit Pfeilen dazwischen: 4 Prinzipien, 13 Richtlinien, 86 Erfolgskriterien, jeweils mit einer Erläuterung
Geprüft wird nie ein Prinzip, sondern immer ein einzelnes Erfolgskriterium.

Wie sie aufgebaut sind

In drei Ebenen. Oben stehen vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Darunter liegen dreizehn Richtlinien mit den Zielen, und darunter 86 Erfolgskriterien, die sich einzeln prüfen lassen.

Jedes Erfolgskriterium ist einer von drei Konformitätsstufen zugeordnet. Diese Zuordnung entscheidet darüber, was eine Website erfüllen muss, denn Gesetze verlangen nie die WCAG als Ganzes, sondern immer eine bestimmte Stufe.

Welche Fassung gilt

Aktuell ist WCAG 2.2. Die Fassung erschien am 5. Oktober 2023 als Empfehlung des W3C und trägt nach einer Überarbeitung das Datum 12. Dezember 2024. Dabei fiel das Erfolgskriterium 4.1.1 „Parsing“ weg, das im Dokument seither als überholt und entfernt geführt wird.

Wer in einer Ausschreibung „WCAG 2.1 Stufe AA“ liest, hat deshalb keinen Fehler vor sich: Die EN 301 549 bezieht sich in ihrer geltenden Fassung noch auf 2.1. Die neun zusätzlichen Kriterien aus 2.2 betreffen vor allem Fokus, Zielgrößen und Anmeldevorgänge.

Wie sie verbindlich werden

Über zwei Wege. Für öffentliche Stellen gilt die BITV 2.0, die für die Anforderungen auf die EN 301 549 verweist, und diese übernimmt die Erfolgskriterien der WCAG. Für private Anbieter greift seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das über dieselbe Norm auf dieselben Kriterien führt.

Aus unserer Arbeit an über 2.500 Website-Projekten ist das die häufigste Verwirrung in Erstgesprächen: Die WCAG werden für ein Gesetz gehalten. Praktisch ändert das wenig, weil am Ende dieselbe Liste von Kriterien abzuarbeiten ist.

Siehe auch:

Barrierefreiheit

Eigenschaft eines Angebots, von Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe genutzt werden zu können.

#Barrierefreiheit (Accessibility) #Benutzererfahrung (UX)

EN 301 549

Europäische Norm, die die Barrierefreiheitsanforderungen an IT-Produkte und Dienste festlegt.

#Barrierefreiheit (Accessibility)

BITV-Test

Standardisiertes Prüfverfahren für die Barrierefreiheit von Websites im deutschen Raum.

#Barrierefreiheit (Accessibility)

Barrierefreiheits-Audit

Systematische Prüfung eines Angebots auf Barrierefreiheit mit dokumentiertem Ergebnis.

#Barrierefreiheit (Accessibility)

WCAG-EM

Die vom W3C veröffentlichte Methodik, nach der die Konformität einer Website geprüft wird.

#Barrierefreiheit (Accessibility)

WAI (Web Accessibility Initiative)

Der Bereich des W3C, der die Standards zur Barrierefreiheit im Web entwickelt.

#Barrierefreiheit (Accessibility)