Zum Inhalt springen

EN 301 549

Männliche Person, frontal, schaut in die Kamera; trägt kariertes Hemd über dunkelfarbigem T‑Shirt; heller Innenraum mit unscharfem Monitor oder Poster links und Fenster rechts.

von Richard Albrecht am 16.10.2026

Die EN 301 549 ist die europäische Norm, die die Barrierefreiheitsanforderungen an IT-Produkte und Dienste festlegt. Für Websites verweist sie auf die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines und ergänzt sie um Anforderungen an Hardware, Software und Dokumentation.

EN 301 549

Europäische Norm, die die Barrierefreiheitsanforderungen an IT-Produkte und Dienste festlegt.
Beispiel: „Die EN 301 549 ist der Maßstab, auf den sich BITV und BFSG beziehen.“

Herausgegeben von den europäischen Normungsorganisationen ETSI, CEN und CENELEC. Die Nummer folgt der ETSI-Systematik und hat keine inhaltliche Bedeutung.

Abgrenzung zu den WCAG: Die WCAG sind Richtlinien des W3C und betreffen Webinhalte. Die EN 301 549 ist eine Norm, übernimmt deren Kriterien und gilt darüber hinaus für Software, Geräte und Dokumente.

Was darin steht

Vierzehn Kapitel, von denen für Websites vor allem das neunte zählt: Es listet die Erfolgskriterien der Richtlinien in der Stufe AA auf und erklärt sie für verbindlich. Weitere Kapitel betreffen Hardware, Software, Dokumente, Dienstleistungen und die Unterstützung durch den Anbieter.

Dazu kommt, was im Webumfeld leicht übersehen wird: Auch die Dokumentation und der Support müssen zugänglich sein. Eine barrierefreie Anwendung mit einer Anleitung als unzugängliches PDF erfüllt die Norm nicht.

Wie sie mit dem Gesetz zusammenhängt

Die Norm selbst verpflichtet niemanden. Verbindlich wird sie dadurch, dass Verordnungen auf sie verweisen: Für öffentliche Stellen tut das die BITV, für Produkte und Dienstleistungen die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Die Verweistechnik steht in § 3 BITV 2.0: Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Norm eingehalten ist. Das ist die sogenannte Konformitätsvermutung.

Wie man damit arbeitet

Für die tägliche Arbeit sind die Richtlinien das brauchbarere Dokument: Sie erklären zu jedem Kriterium Absicht, Beispiele und Prüftechniken. Die Norm wird dort gebraucht, wo es um die Vergabe geht, also in Ausschreibungen, Verträgen und Konformitätserklärungen.

Zu beachten ist die Fassung. Die Norm wird fortgeschrieben, und welche Fassung gilt, steht in der verweisenden Verordnung. Ein Vertrag, der pauschal auf die EN 301 549 verweist, lässt offen, welcher Stand gemeint ist.

Siehe auch:

BITV-Test

Standardisiertes Prüfverfahren für die Barrierefreiheit von Websites im deutschen Raum.

#Barrierefreiheit (Accessibility)

Barrierefreiheit

Eigenschaft eines Angebots, von Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe genutzt werden zu können.

#Barrierefreiheit (Accessibility) #Benutzererfahrung (UX)

Rechtliche Seiten (Datenschutz, AGB)

Die Pflichtseiten einer Website, auf denen rechtlich vorgeschriebene Angaben stehen.

#Website-Struktur

Untertitel

Eingeblendeter Text, der den Ton eines Videos wiedergibt, samt der wichtigen Geräusche.

#Barrierefreiheit (Accessibility)

Audiodeskription

Gesprochene Beschreibung der Bildinhalte eines Videos, die der Ton nicht hergibt.

#Barrierefreiheit (Accessibility)

WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)

Internationale Richtlinien des W3C für barrierefreie Webinhalte.

#Barrierefreiheit (Accessibility)