Eine Konformitätsaussage ist die Behauptung, dass eine bestimmte Auswahl von Seiten eine bestimmte Stufe der WCAG erfüllt. Die WCAG legt fest, welche Angaben dazugehören. Konformität wird in jeder Normung erklärt, von der CE-Kennzeichnung bis zur ISO-Zertifizierung; gemeint ist hier allein die Aussage über eine Website.
- Konformitätsaussage (WCAG)
Die Behauptung, dass eine bestimmte Seitenauswahl eine bestimmte WCAG-Stufe erfüllt.
Beispiel: „Die Konformitätsaussage nennt das Datum, die Stufe AA und die Liste der geprüften Seiten.“Auch: Conformance Claim, Konformitätserklärung. Letzteres wird leicht mit der Erklärung zur Barrierefreiheit verwechselt, die etwas anderes ist.
Abgrenzung zur Erklärung zur Barrierefreiheit: Die Konformitätsaussage stammt aus der WCAG und ist freiwillig. Die Erklärung ist in Deutschland vorgeschrieben, hat einen eigenen Pflichtinhalt und nennt ausdrücklich auch die Teile, die noch nicht barrierefrei sind.
Was hineingehört
Die WCAG führt in Abschnitt 5.3 vier Pflichtangaben auf: das Datum der Aussage, Titel, Version und Adresse der Richtlinien, die erfüllte Stufe sowie eine knappe Beschreibung der Seiten, für die die Aussage gilt, einschließlich der Frage, ob Subdomains dazugehören.
Fehlt eine dieser Angaben, ist es keine Konformitätsaussage im Sinne der WCAG. Der Satz „unsere Website ist WCAG-konform“ erfüllt keine einzige davon, weil weder Fassung noch Stufe noch Geltungsbereich darin vorkommen.
Warum sie freiwillig ist
Weil die WCAG das ausdrücklich so regelt: Eine Aussage ist nicht verlangt, und man kann die Kriterien erfüllen, ohne etwas zu behaupten. Konformität ist dort immer für einzelne Seiten definiert, auch wenn eine Aussage mehrere zusammenfassen darf.
Daraus folgt eine Vorsicht, die in Angeboten oft fehlt: Wer eine Stufe zusichert, sichert sie für benannte Seiten zu einem benannten Zeitpunkt zu. Eine Website, in die täglich Inhalte fließen, verlässt diesen Zustand von selbst.
Was in der Praxis daraus wird
Für öffentliche Stellen die Erklärung zur Barrierefreiheit, denn die ist vorgeschrieben und verlangt mehr, nämlich auch die Nennung der Mängel und einen Weg, Barrieren zu melden. Für private Anbieter bleibt die Konformitätsaussage eine Möglichkeit, das Ergebnis einer Prüfung nachvollziehbar zu machen.
Aus unserer Arbeit an über 2.500 Website-Projekten ist die brauchbarste Form ein kurzer Absatz mit den vier Angaben und dem Datum der letzten Prüfung. Das ist belastbar und lässt sich bei jeder Nachprüfung fortschreiben.