Rechtliche Seiten sind die Pflichtseiten einer Website, auf denen rechtlich vorgeschriebene Angaben stehen. Dazu gehören immer das Impressum und die Datenschutzerklärung, bei Verkauf zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung.
- Rechtliche Seiten (Datenschutz, AGB)
Die Pflichtseiten einer Website, auf denen rechtlich vorgeschriebene Angaben stehen.
Beispiel: „Im Footer stehen die rechtlichen Seiten: Impressum, Datenschutz und AGB.“Auch: Pflichtseiten oder Rechtstexte. Im Footer erscheinen sie oft unter der Überschrift „Rechtliches“.
Abgrenzung zum Hinweisfenster für Einwilligungen: Das Banner holt eine Einwilligung ein. Die Datenschutzerklärung beschreibt dauerhaft, was mit welchen Daten geschieht.
Welche Seiten nötig sind
Das Impressum braucht jedes geschäftsmäßige Angebot. Die Datenschutzerklärung braucht jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet, und das trifft spätestens mit dem ersten Formular oder der ersten Auswertung zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung kommen hinzu, sobald online verkauft wird.
Die Datenschutzerklärung muss zum tatsächlichen Stand passen: Welche Dienste eingebunden sind, welche Daten sie erheben, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange gespeichert wird. Jeder neue Dienst auf der Website verlangt eine Ergänzung.
Für Dienste, die etwas auf dem Gerät speichern oder darauf zugreifen, verlangt § 25 TDDDG eine vorherige Einwilligung, soweit es nicht für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist. Das betrifft auch eingebundene Karten, Schriften und Chats.
Wo sie verlinkt werden
Im Footer, auf jeder Seite, als eigene Menüpunkte mit den gebräuchlichen Namen. Zusätzlich gehört die Datenschutzerklärung an jedes Formular, und zwar als Link neben dem Absenden, nicht nur im Footer.
Aus der Navigation herauszuhalten sind sie nicht: Suchmaschinen dürfen sie indexieren, und ein noindex darauf ist unnötig. Üblich ist allenfalls, sie aus der Sitemap-Priorität herunterzustufen.
Was sie nicht sein dürfen
Kopiert, veraltet oder unauffindbar. Ein von einer anderen Website übernommener Text nennt im Zweifel Dienste, die gar nicht eingebunden sind, und verschweigt die, die laufen. Beides ist schlechter als eine knappe, aber zutreffende Erklärung.
Aus unserer Arbeit an über 2.500 Website-Projekten lohnt sich ein fester Termin: einmal im Jahr alle rechtlichen Seiten gegen den tatsächlichen Stand der eingebundenen Dienste prüfen. Die Texte selbst gehören in die Hand eines Anwalts oder eines gepflegten Generators.