YMYL ist Googles Bezeichnung für Themen, bei denen schlechte Informationen Gesundheit, Geld oder Sicherheit beschädigen können. Der Begriff stammt aus den Richtlinien für die Qualitätsbewerter, die Googles Ergebnisse von Hand beurteilen.
- YMYL (Your Money or Your Life)
Googles Bezeichnung für Themen, bei denen schlechte Informationen Gesundheit, Geld oder Sicherheit beschädigen können.
Beispiel: „Als YMYL gelten Seiten zu Medikamenten ebenso wie zur Altersvorsorge.“Dazugehören Gesundheit und Sicherheit, Finanzen, Rechtsfragen, staatliche Leistungen, Nachrichten zu aktuellen Ereignissen sowie Gruppen von Menschen betreffende Themen.
YMYL ist keine Kategorie, in die eine Website fällt, sondern eine Einschätzung je Seite und je Anfrage.
Was aus YMYL für eine Website folgt
Ein höherer Anspruch an Nachweise. Die Richtlinien verlangen bei diesen Themen erkennbare Fachkenntnis, einen benannten Verantwortlichen, überprüfbare Quellen und eine Pflege, die zum Thema passt.
Konkret heißt das: Autor mit Qualifikation und Profil, Datum der letzten Prüfung, Quellenangaben zu Zahlen und Rechtsstand, vollständiges Impressum und erreichbarer Kontakt. Das sind dieselben Dinge, die unter E-E-A-T stehen, hier aber ohne Spielraum.
Wen YMYL betrifft, ohne dass es auffällt
Viele Betriebe mit nur einem Teil ihres Bestands. Ein Handwerksbetrieb, der über Elektrosicherheit schreibt, eine Agentur mit einem Beitrag zu Rechtsfragen, ein Shop mit Angaben zur Finanzierung: Jedes Mal gelten für diese Seiten strengere Maßstäbe als für den Rest.
Daraus folgt eine schlichte Regel für die Redaktion: Wer über Geld, Gesundheit oder Recht schreibt, nennt die Quelle und den Stand, oder schreibt nicht darüber.
Was YMYL nicht bedeutet
Dass kleine Anbieter in diesen Feldern chancenlos wären. Gefragt ist nachweisbare Sachkenntnis, und die hat ein Fachbetrieb eher als ein allgemeines Portal; was fehlt, ist meist nur die sichtbare Zuschreibung.
Und es ist kein Schalter in einem System. Die Richtlinien sind eine Anleitung für Menschen, die Ergebnisse bewerten; deren Urteile fließen in die Entwicklung der Verfahren ein und nicht in die Bewertung einzelner Seiten.