Das Impressum ist die Pflichtseite mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben über den Anbieter einer Website. Es beantwortet, wer hinter dem Angebot steht, wo dieser erreichbar ist und wer für die Inhalte einsteht.
- Impressum
Pflichtseite mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben über den Anbieter einer Website.
Beispiel: „Das Impressum nennt Firma, Anschrift, Vertretungsberechtigten und Handelsregisternummer.“Auch: Anbieterkennzeichnung. Der juristische Begriff lautet seit Mai 2024 „allgemeine Informationspflichten“; zuvor stand die Pflicht im Telemediengesetz.
Abgrenzung zur Kontaktseite: Die Kontaktseite lädt zur Aufnahme von Kontakt ein und ist frei gestaltbar. Das Impressum erfüllt eine Pflicht und hat einen festen Inhalt.
Was hineingehört
Name und Anschrift des Anbieters, bei Gesellschaften zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigter, eine E-Mail-Adresse und ein weiterer Weg zur unmittelbaren Kommunikation, das Register samt Nummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
Die vollständige Aufzählung steht in § 5 DDG. Für verkammerte Berufe kommen dort Berufsbezeichnung, Kammer und berufsrechtliche Regelungen hinzu, für redaktionelle Angebote die verantwortliche Person nach Medienstaatsvertrag.
Wo es stehen muss
Leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar, und das bedeutet in der Praxis: von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks, über einen Menüpunkt, der „Impressum“ heißt. Der übliche Platz ist der Footer, weil er auf jeder Seite steht.
Bezeichnungen wie „Über uns“ oder „Rechtliches“ als einziger Weg dorthin genügen nicht. Auch ein Impressum, das nur als PDF vorliegt oder erst nach dem Schließen eines Hinweisfensters erreichbar wird, erfüllt die Anforderung nicht.
Dasselbe gilt für die Fassung auf dem Smartphone: Wird der Footer dort eingeklappt oder verkürzt, muss der Punkt trotzdem erreichbar bleiben. Ein Impressum, das nur in der Desktop-Ansicht verlinkt ist, ist nicht verlinkt.
Was häufig fehlt
Der Vertretungsberechtigte bei einer GmbH, das Register bei eingetragenen Unternehmen und der zweite Kommunikationsweg neben der E-Mail-Adresse. Bei Einzelunternehmen fehlt häufig die ladungsfähige Anschrift, weil ein Postfach angegeben wurde.
Aus unserer Arbeit an über 2.500 Website-Projekten ist der häufigste Mangel ein Impressum, das seit dem letzten Umzug oder Geschäftsführerwechsel nicht angefasst wurde. Es gehört in dieselbe Pflegeliste wie die Jahreszahl im Footer und die Siegel.