Die Schlichtungsstelle ist die Stelle, die Streitigkeiten über Barrierefreiheit zwischen Bürgern und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beilegt. Eingerichtet ist sie bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
- Schlichtungsstelle (Barrierefreiheit)
Die Stelle, die Streit über Barrierefreiheit mit Bundesstellen außergerichtlich beilegt.
Beispiel: „Nach zwei erfolglosen Hinweisen hat der Nutzer die Schlichtungsstelle angerufen.“Eingerichtet durch das Behindertengleichstellungsgesetz in Paragraf 16.
Abgrenzung zum Feedback-Mechanismus: Der liegt bei der Stelle selbst, die Schlichtung ist der Schritt danach.
Was die Schlichtungsstelle macht
Sie vermittelt. Beide Seiten schildern ihre Sicht, die Stelle sucht eine Einigung und schlägt vor, was zu ändern wäre. Ein Urteil spricht sie nicht, und ihr Ergebnis bindet niemanden.
Das Verfahren ist kostenfrei. Es soll niedrigschwellig bleiben, weshalb der Antrag auch zur Niederschrift gestellt werden kann und Formulare in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache bereitstehen.
Wer die Schlichtungsstelle anrufen kann
Jede Person, die sich durch eine öffentliche Stelle des Bundes in einem Recht aus dem Gesetz verletzt sieht. Dazu gehört ausdrücklich die Barrierefreiheit einer Website oder einer Anwendung.
Daneben können anerkannte Verbände ein Verfahren einleiten. Für sie ist die Schlichtung in bestimmten Fällen der Pflichtschritt, bevor eine Verbandsklage möglich wird.
Wie ein Schlichtungsverfahren abläuft
Mit einem Antrag in Textform, der den Sachverhalt schildert. Die Stelle prüft, ob sie zuständig ist, holt eine Stellungnahme der betroffenen Behörde ein und führt beide Seiten zusammen, schriftlich oder in einem Gespräch.
Am Ende steht entweder eine Einigung oder die Feststellung, dass keine zustande kam. Im zweiten Fall bleibt der Rechtsweg offen; die Schlichtung verbraucht ihn nicht.