Die Deutsche Gebärdensprache ist die eigenständige Sprache der Gehörlosen in Deutschland. Sie hat eine eigene Grammatik und ist kein Deutsch, das mit den Händen dargestellt wird.
- Deutsche Gebärdensprache (DGS)
Die eigenständige Sprache der Gehörlosen in Deutschland, mit eigener Grammatik.
Beispiel: „Die Deutsche Gebärdensprache arbeitet mit Raum, Mimik und Blickrichtung, nicht mit der Wortfolge des Deutschen.“Auch: DGS, Gebärdensprache. Jedes Land hat seine eigene; die amerikanische ASL und die österreichische ÖGS sind andere Sprachen, trotz gemeinsamer Lautsprache im Fall Österreichs.
Abgrenzung zu lautsprachbegleitenden Gebärden: Die folgen der deutschen Wortfolge und begleiten das Sprechen. Das Gesetz behandelt sie eigens und ordnet sie der deutschen Sprache zu, nicht der Gebärdensprache.
Was das Gesetz dazu sagt
Nach § 6 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes ist die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt. Absatz 2 erkennt lautsprachbegleitende Gebärden als Kommunikationsform der deutschen Sprache an, und Absatz 3 gibt Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen das Recht, sie zu verwenden.
Diese Unterscheidung ist mehr als eine juristische Feinheit. Sie bedeutet, dass eine Übersetzung in DGS eine Übersetzung zwischen zwei Sprachen ist und keine Umsetzung desselben Textes in eine andere Darstellungsform.
Wie sie aufgebaut ist
Räumlich. Personen und Dinge bekommen einen Platz im Raum vor dem Körper, auf den später wieder verwiesen wird. Mimik und Kopfhaltung tragen Grammatik: Sie machen aus einer Aussage eine Frage oder eine Verneinung.
Die Reihenfolge der Satzglieder unterscheidet sich vom Deutschen, und viele Begriffe haben keine einzelne Entsprechung. Deshalb ergibt eine Übertragung Gebärde für Wort keinen verständlichen Text, und deshalb arbeiten Avatare bis heute nicht zufriedenstellend.
Was das fürs Web heißt
Für früh ertaubte Menschen ist geschriebenes Deutsch eine Fremdsprache, die sie unterschiedlich gut beherrschen. Untertitel helfen, ersetzen aber keine Übersetzung, und genau deshalb verlangt die Verordnung für öffentliche Stellen Erläuterungen in DGS auf der Startseite.
Aus unserer Arbeit an über 2.500 Website-Projekten folgt daraus eine Reihenfolge: Untertitel und Transkript zuerst, weil sie viele erreichen. Ein Gebärdensprachvideo dort, wo Gehörlose zur Zielgruppe gehören, und dann aufgenommen mit gehörlosen Muttersprachlern.