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Cybersquatting

Tags: Domains
Männliche Person, frontal, schaut in die Kamera; trägt kariertes Hemd über dunkelfarbigem T‑Shirt; heller Innenraum mit unscharfem Monitor oder Poster links und Fenster rechts.

von Richard Albrecht am 04.11.2026

Cybersquatting ist das Registrieren fremder Namen oder Marken als Domain in böser Absicht. Gemeint ist der Fall, in dem jemand eine Adresse besetzt, auf die ein anderer ein Recht hat, um ihn zu behindern oder ihm den Namen abzuverkaufen.

Cybersquatting

Das Registrieren fremder Namen oder Marken als Domain in böser Absicht.
Beispiel: „Das Cybersquatting flog auf, als die Domain dem Markeninhaber angeboten wurde.“

Auch: Domainbesetzung, Markenpiraterie im Netz. Im deutschen Recht wird der Fall über Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht beurteilt.

Abgrenzung zum Domain Grabber: Dieser sammelt Domains aus kaufmännischem Interesse, ohne dass fremde Rechte berührt sein müssen. Beim Cybersquatting ist genau das der Kern. In der deutschen Rechtsliteratur stehen beide Wörter oft nebeneinander; trennscharf ist allein die Absicht.

Woran sich Cybersquatting erkennen lässt

An drei Merkmalen, die zusammenkommen müssen. Die Domain ist mit einer fremden Marke oder einem fremden Namen verwechselbar. Der Inhaber hat selbst kein Recht an diesem Namen. Und er hat sie bösgläubig registriert oder benutzt.

Dieselben drei Punkte prüft das Schiedsverfahren UDRP. Fehlt einer davon, liegt kein Cybersquatting vor, auch wenn es einen Markeninhaber ärgert. Wer Müller heißt und mueller.de hält, darf das, selbst wenn eine Firma denselben Namen führt.

Welche Formen es gibt

Die einfachste ist der nackte Markenname unter einer freien Endung. Daneben stehen Zusätze, die wie ein offizieller Auftritt aussehen, etwa marke-shop.de oder marke-service.de, und solche, die nach Kritik aussehen, aber nur als Druckmittel dienen.

Zwei Spielarten haben eigene Namen: Typosquatting nimmt vertippte Fassungen, der Homograph-Angriff Zeichen aus fremden Schriften, die wie lateinische aussehen. Eine dritte Form lauert auf Domains, die einem Unternehmen durch eine vergessene Verlängerung abhandengekommen sind.

Was Markeninhabern dagegen hilft

Bei den allgemeinen Endungen das Schiedsverfahren der UDRP. Es ist schriftlich, dauert zwei bis drei Monate und endet in über neunzig Prozent der entschiedenen Fälle mit der Übertragung an den Markeninhaber. 2025 gingen bei der zuständigen Stelle der Weltorganisation für geistiges Eigentum über 6.200 Beschwerden ein, so viele wie nie.

Bei .de führt der Weg über ein deutsches Gericht, flankiert vom DISPUTE-Eintrag der DENIC, der die Domain während des Streits festhält. In den Vereinigten Staaten gibt es seit 1999 zusätzlich ein eigenes Gesetz gegen Cybersquatting, das Schadenersatz vorsieht.

Wie sich vorbeugen lässt

Indem man zuerst da ist. Vor der Anmeldung einer Marke und vor der Vorstellung eines Produkts gehören die passenden Domains registriert, mindestens unter der eigenen Länderendung und unter .com. Zwanzig Euro ersparen hier regelmäßig vierstellige Verfahrenskosten.

Dazu eine regelmäßige Suche nach dem eigenen Namen unter anderen Endungen und in ähnlicher Schreibweise. Fällt dabei etwas auf, ist der frühe Zeitpunkt der Vorteil: Eine frisch registrierte Domain ohne Inhalt lässt sich leichter angreifen als eine, die jemand seit Jahren benutzt.

Siehe auch:

Domain Grabber

Jemand, der Domains in großer Zahl registriert, um sie weiterzuverkaufen.

#Domains

Typosquatting

Das Registrieren von Tippfehlerfassungen einer bekannten Domain.

#Domains

UDRP

Das Schiedsverfahren, mit dem sich missbräuchlich registrierte Domains zurückholen lassen.

#Domains

Homograph-Angriff

Eine nachgebaute Domain, in der Zeichen fremder Schriften wie lateinische Buchstaben aussehen.

#Domains

Registrant (Domaininhaber)

Die Person oder Firma, auf die eine Domain eingetragen ist.

#Domains

Domain

Der Name, unter dem eine Website im Internet erreichbar ist.

#Domains