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DISPUTE-Eintrag

Tags: Domains
Männliche Person, frontal, schaut in die Kamera; trägt kariertes Hemd über dunkelfarbigem T‑Shirt; heller Innenraum mit unscharfem Monitor oder Poster links und Fenster rechts.

von Richard Albrecht am 04.11.2026

Ein DISPUTE-Eintrag ist ein Vermerk der DENIC, der eine strittige .de-Domain für Dritte sperrt. Er schützt denjenigen, der ein Recht an dem Namen geltend macht, während der Streit läuft.

DISPUTE-Eintrag

Ein Vermerk der DENIC, der eine strittige .de-Domain für Dritte sperrt.
Beispiel: „Mit dem DISPUTE-Eintrag konnte die Domain nicht mehr weitergereicht werden.“

Auch: DISPUTE-Antrag, Dispute-Verfahren. Die DENIC schreibt das Wort in Großbuchstaben, weil es ein Zustand der Domain ist.

Abgrenzung zur UDRP: Diese entscheidet den Streit und überträgt die Domain. Der DISPUTE-Eintrag entscheidet nichts, er hält die Lage nur fest, bis ein Gericht entschieden hat.

Was ein DISPUTE-Eintrag bewirkt

Die Domain bleibt beim bisherigen Inhaber, der sie weiter benutzen darf. Übertragen kann er sie nicht mehr: Ein Verkauf oder eine Weitergabe an Dritte ist gesperrt, solange der Eintrag steht.

Der zweite Teil der Wirkung ist der wichtigere. Wird die Domain gelöscht, fällt sie an den Inhaber des DISPUTE-Eintrags statt in den freien Markt. Wer ihn gesetzt hat, muss also beim Freiwerden nicht schneller sein als die Abfangdienste.

Welche Nachweise die DENIC verlangt

Zwei. Erstens eine Auskunft der DENIC über den Inhaber der Domain, die beim Antrag höchstens einen Monat alt sein darf und schriftlich beizufügen ist. Zweitens einen Nachweis des eigenen Rechts an dem Namen, also ein Namens- oder Kennzeichenrecht.

Der Antrag läuft über ein Formular, das unterschrieben im Original samt Anlagen bei der DENIC eingehen muss. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt nicht, und ohne belegtes Recht wird der Antrag abgelehnt.

Wie lange der Eintrag gilt

Zunächst ein Jahr. Verlängern lässt er sich, wenn der Antragsteller rechtzeitig ein neues Originalformular einreicht und belegt, dass der Streit noch andauert.

Ist der Streit beendet, muss die DENIC unverzüglich informiert werden, damit der Eintrag wieder aufgehoben wird. Das ist keine Formsache: Ein stehengebliebener DISPUTE-Eintrag blockiert den Verkauf einer Domain, an der niemand mehr streitet.

Siehe auch:

DENIC

Die Genossenschaft, die die Endung .de betreibt.

#Domains

Cybersquatting

Das Registrieren fremder Namen oder Marken als Domain in böser Absicht.

#Domains

UDRP

Das Schiedsverfahren, mit dem sich missbräuchlich registrierte Domains zurückholen lassen.

#Domains

Domain

Der Name, unter dem eine Website im Internet erreichbar ist.

#Domains

Domainablauf

Das Ende der bezahlten Laufzeit einer Domain und die Fristen, die danach laufen.

#Domains

Registrar

Der Anbieter, über den sich eine Domain registrieren und verwalten lässt.

#Domains