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UDRP

Tags: Domains
Männliche Person, frontal, schaut in die Kamera; trägt kariertes Hemd über dunkelfarbigem T‑Shirt; heller Innenraum mit unscharfem Monitor oder Poster links und Fenster rechts.

von Richard Albrecht am 04.11.2026

Die UDRP ist das Schiedsverfahren, mit dem sich missbräuchlich registrierte Domains zurückholen lassen. Die Abkürzung steht für Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy; die ICANN hat sie 1999 eingeführt, und sie gilt für alle allgemeinen Endungen.

UDRP

Das Schiedsverfahren, mit dem sich missbräuchlich registrierte Domains zurückholen lassen.
Beispiel: „Die UDRP entschied in acht Wochen, wofür ein Gericht Jahre gebraucht hätte.“

Auch: Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy, UDRP-Verfahren. Durchgeführt wird es von anerkannten Stellen, am bekanntesten der Schiedsstelle der WIPO in Genf.

Abgrenzung zum Gerichtsverfahren: Die UDRP entscheidet nur über die Domain, nicht über Schadenersatz. Der Weg zum Gericht bleibt beiden Seiten offen.

Welche drei Voraussetzungen gelten

Alle drei müssen zusammenkommen. Erstens muss die Domain mit einer Marke des Beschwerdeführers verwechselbar sein. Zweitens darf der Inhaber kein eigenes Recht an dem Namen haben. Drittens muss er die Domain bösgläubig registriert und benutzt haben.

An der dritten Voraussetzung scheitern die meisten Verfahren. Wer eine Domain jahrelang für ein eigenes Angebot benutzt, handelt nicht bösgläubig, auch wenn jemand anderes dieselbe Marke führt.

Wie das Verfahren abläuft

Schriftlich und schnell. Der Beschwerdeführer reicht seinen Antrag bei einer Schiedsstelle ein, der Inhaber bekommt Gelegenheit zur Stellungnahme, und ein Schiedsrichter entscheidet. Zwischen Antrag und Entscheidung liegen üblicherweise zwei bis drei Monate.

Die Kosten trägt der Beschwerdeführer, bei einem Schiedsrichter sind es rund 1.500 US-Dollar. Gewinnt er, wird die Domain übertragen oder gelöscht; der Registrar setzt das um, ohne dass es eines Gerichts bedarf.

Warum die UDRP bei .de nicht gilt

Weil die DENIC nicht an die Regeln der ICANN gebunden ist. Für .de gibt es kein Schiedsverfahren; Streit um einen Namen gehört vor ein deutsches Gericht, das nach Marken- und Namensrecht entscheidet.

Was die DENIC anbietet, ist der DISPUTE-Eintrag. Er sichert dem Antragsteller den Zugriff für den Fall, dass die Domain frei wird, und verhindert, dass sie während des Streits an Dritte weitergereicht wird. Die Entscheidung selbst trifft er nicht.

Siehe auch:

Domain Grabber

Jemand, der Domains in großer Zahl registriert, um sie weiterzuverkaufen.

#Domains

Typosquatting

Das Registrieren von Tippfehlerfassungen einer bekannten Domain.

#Domains

Homograph-Angriff

Eine nachgebaute Domain, in der Zeichen fremder Schriften wie lateinische Buchstaben aussehen.

#Domains

ICANN

Die Organisation, die weltweit die Vergabe von Namen und Nummern im Internet ordnet.

#Domains

DENIC

Die Genossenschaft, die die Endung .de betreibt.

#Domains

Domain

Der Name, unter dem eine Website im Internet erreichbar ist.

#Domains