Die DENIC ist die Genossenschaft, die die Endung .de betreibt. Sie führt das Verzeichnis aller .de-Domains, betreibt deren Nameserver und legt die Regeln der Vergabe fest. Ihren Sitz hat sie in Frankfurt am Main.
- DENIC
Die Genossenschaft, die die Endung .de betreibt.
Beispiel: „Die DENIC führt mehr als achtzehn Millionen Domains unter .de.“Auch: DENIC eG. Der Name steht für Deutsches Network Information Center. Mitglieder sind überwiegend Internetanbieter und Registrare.
Abgrenzung zum Registrar: Bei diesem wird eine .de-Domain bestellt. Die DENIC führt den Eintrag und hat mit dem einzelnen Kunden keinen Vertrag, sofern er nicht selbst Mitglied ist.
Wie groß der Bestand unter .de ist
Im Juni 2026 überschritt die DENIC achtzehn Millionen registrierte Domains, Ende August 2026 waren es 18,15 Millionen. Das sind rund 536.000 mehr als ein Jahr zuvor, ein Zuwachs von drei Prozent. Damit gehört .de zu den größten Länderendungen der Welt.
Auffällig ist dabei die Absicherung: Die Zahl der mit DNSSEC signierten .de-Domains stieg im selben Zeitraum von 356.388 auf 444.867, also um fast ein Viertel. Gemessen am Gesamtbestand ist das trotzdem ein kleiner Teil.
Welche Regeln bei .de gelten
Registrieren darf grundsätzlich jeder, auch aus dem Ausland. Verlangt wird eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland oder ein Zustellungsbevollmächtigter; deshalb gibt es bei .de den Admin-C mit besonderer Bedeutung.
Erlaubt sind Buchstaben, Ziffern, Bindestriche und Umlaute, bis zu 63 Zeichen. Einzeichennamen und reine Ziffernfolgen sind seit 2009 möglich, seit demselben Jahr auch Domains, die wie eine Kfz-Kennung aussehen.
Was die DENIC anders macht
Sie kennt kein mehrstufiges Ablaufverfahren wie die allgemeinen Endungen. Fällt der Provider einer .de-Domain weg, wandert sie in den Zustand TRANSIT, in dem die DENIC sie übergangsweise selbst verwaltet; der Inhaber hat dann einen Monat Zeit, einen neuen Anbieter zu benennen. Wer selbst kündigt, dessen Domain wird gelöscht.
Auch der Streit um einen Namen läuft anders: Statt eines eigenen Schiedsverfahrens gibt es den DISPUTE-Eintrag. Er verhindert, dass die Domain an jemand anderen fällt, solange ein Anspruch geprüft wird, und entschieden wird vor einem Gericht.