Nach § 12b Absatz 2 BGG gehören drei Dinge in die Erklärung: die Benennung der Teile des Inhalts, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind, die Gründe dafür sowie gegebenenfalls ein Hinweis auf barrierefrei gestaltete Alternativen; eine unmittelbar zugängliche, barrierefrei gestaltete elektronische Kontaktmöglichkeit, über die bestehende Barrieren gemeldet werden können; und ein Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG samt Verlinkung zur Schlichtungsstelle.
Die BITV 2.0 regelt die Form: barrierefreies und maschinenlesbares Format, erreichbar von der Startseite und von jeder Unterseite, inhaltlich nach der EU-Mustererklärung. Technische Grundlage ist die europäische Norm EN 301 549, in der die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA aufgegangen sind; die europäische Klammer bildet die Richtlinie (EU) 2016/2102. Für Länder und Kommunen gelten daneben eigene Landesgesetze und Landesverordnungen — ob und wie weit eine Kommune gebunden ist, richtet sich nach dem Recht ihres Landes.
- Die Erklärung entsteht aus Feldern
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Stand der Erstellung, Prüfmethode, die bekannten Barrieren je Eintrag mit Begründung und Alternative, Kontaktweg, Schlichtungsverweis. „Maschinenlesbar“ heißt genau das: aus Daten erzeugt und nicht einmal abgetippt.
- Meldung und Liste sind ein Kreislauf
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Was über den Meldeweg hereinkommt, wird ein Vorgang. Was behoben wird, verschwindet aus der Liste; was offen bleibt, steht mit Begründung drin. So bleibt die Erklärung aktuell, ohne dass jemand daran denken muss — und das ist der Grund, warum solche Erklärungen sonst veralten.
- Barrierefrei ist auch, was dahinterliegt
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PDF, Formularserver, Kartendienst, Video. Eine saubere Seite mit einem Antrag als gescanntem PDF erfüllt die Anforderung nicht — und genau das gehört dann in die Liste, solange es so ist. Untertitel und ein echtes Formular statt eines Scans sind die naheliegenden Gegenmittel.
Welche Fassung für dich gilt — BGG und BITV 2.0 des Bundes oder das Gleichstellungsgesetz und die Verordnung deines Landes — und wie weit Kommunen dort gebunden sind, klärt deine Rechtsabteilung oder deine Landesfachstelle. Unsere Aufgabe ist die Struktur: eine Erklärung, die aus Feldern entsteht, ein Meldeweg, der zu einem Vorgang wird, und Inhalte, die auch hinter der Oberfläche halten.