Wettbewerber-Bidding auf Markennamen ist das Schalten von Anzeigen auf den Markennamen eines Mitbewerbers. Wer nach dem einen Unternehmen sucht, sieht dann die Anzeige des anderen über dem gesuchten Treffer.
- Wettbewerber-Bidding auf Markennamen
Das Schalten von Anzeigen auf den Markennamen eines Mitbewerbers.
Beispiel: „Das Wettbewerber-Bidding auf Markennamen war der Grund, warum über dem eigenen Treffer eine fremde Anzeige stand.“Google erlaubt das Buchen fremder Marken als Suchbegriff. Untersagt ist die Verwendung der fremden Marke im Anzeigentext, und dagegen kann der Markeninhaber vorgehen.
Der Europäische Gerichtshof hat 2010 im Fall Google France entschieden, dass die Buchung einer fremden Marke als Schlüsselwort für sich genommen keine Markenverletzung ist, solange die Herkunft der Anzeige erkennbar bleibt.
Was beim Wettbewerber-Bidding auf Markennamen rechtlich gilt
Die Linie der Rechtsprechung stellt auf die Verwechslungsgefahr ab. Entscheidend ist, ob ein durchschnittlich informierter Nutzer erkennen kann, dass die Anzeige nicht vom Markeninhaber stammt; der Bundesgerichtshof ist dieser Linie in mehreren Entscheidungen gefolgt.
Heikel wird es, wenn die fremde Marke im Anzeigentext oder in der sichtbaren Adresse auftaucht, wenn die Anzeige eine Geschäftsbeziehung nahelegt oder wenn eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten besteht. Das ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung; im Einzelfall gehört die Frage zu einer Anwältin.
Was man gegen Wettbewerber-Bidding tun kann
Drei Dinge. Den eigenen Namen selbst besetzen, damit die fremde Anzeige nicht allein oben steht. Bei Verwendung der Marke im Anzeigentext eine Beschwerde über das Markenformular der Plattform einreichen. Und, wo eine Geschäftsbeziehung besteht, eine Vereinbarung treffen.
Was selten trägt, ist die Vergeltung. Wer auf die Marke des anderen bietet, weil der auf die eigene bietet, verdoppelt die Kosten auf beiden Seiten, ohne dass sich an den Anteilen etwas ändert.
Wie man Wettbewerber-Bidding erkennt
In den Auktionsdaten und durch eigene Suchen. Der Bericht zeigt, wer in denselben Auktionen auftaucht; eine Suche nach dem eigenen Namen im privaten Fenster zeigt, was Kunden tatsächlich sehen.
Beides gehört in den regelmäßigen Durchgang. Wer erst davon erfährt, wenn ein Kunde darauf hinweist, hat dem Wettbewerber monatelang zugesehen.