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Wettbewerber-Bidding auf Markennamen

Männliche Person, frontal, schaut in die Kamera; trägt kariertes Hemd über dunkelfarbigem T‑Shirt; heller Innenraum mit unscharfem Monitor oder Poster links und Fenster rechts.

von Richard Albrecht am 21.10.2026
(aktualisiert 27.10.2026)

Wettbewerber-Bidding auf Markennamen ist das Schalten von Anzeigen auf den Markennamen eines Mitbewerbers. Wer nach dem einen Unternehmen sucht, sieht dann die Anzeige des anderen über dem gesuchten Treffer.

Wettbewerber-Bidding auf Markennamen

Das Schalten von Anzeigen auf den Markennamen eines Mitbewerbers.
Beispiel: „Das Wettbewerber-Bidding auf Markennamen war der Grund, warum über dem eigenen Treffer eine fremde Anzeige stand.“

Google erlaubt das Buchen fremder Marken als Suchbegriff. Untersagt ist die Verwendung der fremden Marke im Anzeigentext, und dagegen kann der Markeninhaber vorgehen.

Der Europäische Gerichtshof hat 2010 im Fall Google France entschieden, dass die Buchung einer fremden Marke als Schlüsselwort für sich genommen keine Markenverletzung ist, solange die Herkunft der Anzeige erkennbar bleibt.

Was beim Wettbewerber-Bidding auf Markennamen rechtlich gilt

Die Linie der Rechtsprechung stellt auf die Verwechslungsgefahr ab. Entscheidend ist, ob ein durchschnittlich informierter Nutzer erkennen kann, dass die Anzeige nicht vom Markeninhaber stammt; der Bundesgerichtshof ist dieser Linie in mehreren Entscheidungen gefolgt.

Heikel wird es, wenn die fremde Marke im Anzeigentext oder in der sichtbaren Adresse auftaucht, wenn die Anzeige eine Geschäftsbeziehung nahelegt oder wenn eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten besteht. Das ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung; im Einzelfall gehört die Frage zu einer Anwältin.

Was man gegen Wettbewerber-Bidding tun kann

Drei Dinge. Den eigenen Namen selbst besetzen, damit die fremde Anzeige nicht allein oben steht. Bei Verwendung der Marke im Anzeigentext eine Beschwerde über das Markenformular der Plattform einreichen. Und, wo eine Geschäftsbeziehung besteht, eine Vereinbarung treffen.

Was selten trägt, ist die Vergeltung. Wer auf die Marke des anderen bietet, weil der auf die eigene bietet, verdoppelt die Kosten auf beiden Seiten, ohne dass sich an den Anteilen etwas ändert.

Wie man Wettbewerber-Bidding erkennt

In den Auktionsdaten und durch eigene Suchen. Der Bericht zeigt, wer in denselben Auktionen auftaucht; eine Suche nach dem eigenen Namen im privaten Fenster zeigt, was Kunden tatsächlich sehen.

Beides gehört in den regelmäßigen Durchgang. Wer erst davon erfährt, wenn ein Kunde darauf hinweist, hat dem Wettbewerber monatelang zugesehen.

Siehe auch:

Brand-Kampagne

Eine Kampagne auf den eigenen Markennamen und seine Schreibvarianten.

#Suchmaschinenmarketing (SEM)

Branded Keywords

Suchbegriffe, die den eigenen Marken- oder Firmennamen enthalten.

#Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Anzeigenrichtlinien (Ad Policies)

Die Regeln einer Werbeplattform dazu, welche Inhalte beworben werden dürfen und wie.

#Suchmaschinenmarketing (SEM)

Auktionsdaten (Auction Insights)

Der Bericht darüber, welche anderen Werbetreibenden in denselben Auktionen auftreten und wie sie abschneiden.

#Suchmaschinenmarketing (SEM)

Negative Keywords (ausschließende Keywords)

Begriffe, bei denen eine Anzeige ausdrücklich nicht erscheinen soll.

#Suchmaschinenmarketing (SEM)

Markenerwähnung in KI-Antworten (Brand Mentions)

Die Nennung eines Namens in einer KI-Antwort, auch ohne Verweis auf die Website.

#Suchmaschinenoptimierung (SEO) #Künstliche Intelligenz (KI)