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Nachteilsausgleich

Männliche Person, frontal, schaut in die Kamera; trägt kariertes Hemd über dunkelfarbigem T‑Shirt; heller Innenraum mit unscharfem Monitor oder Poster links und Fenster rechts.

von Richard Albrecht am 29.10.2026

Ein Nachteilsausgleich ist eine Maßnahme, die einen behinderungsbedingten Nachteil ausgleicht. Das Sozialgesetzbuch fasst darunter in Paragraf 209 SGB IX die Hilfen, die behinderungsbedingte Nachteile oder Mehraufwendungen abfedern.

Nachteilsausgleich

Eine Maßnahme, die einen behinderungsbedingten Nachteil ausgleicht, ohne die Anforderung zu senken.
Beispiel: „Die Hochschule gewährte als Nachteilsausgleich eine verlängerte Bearbeitungszeit.“

Bekannt vor allem aus Prüfungen, etwa durch mehr Zeit, einen eigenen Raum oder zugelassene Hilfsmittel.

Abgrenzung zur Barrierefreiheit: Die gilt für alle und wird vorher gebaut, ein Nachteilsausgleich gilt einer Person und wird beantragt.

Was ein Nachteilsausgleich ist

Ein Ausgleich der Umstände, nicht der Anforderung. Wer wegen einer Sehbehinderung länger für einen Text braucht, bekommt mehr Zeit; der Text und die Frage dazu bleiben dieselben.

Gewährt wird er auf Antrag und für den Einzelfall, mit einem Nachweis über die Beeinträchtigung. Wer ihn gewährt, hängt vom Zusammenhang ab: in der Prüfung der Prüfungsausschuss, im Arbeitsleben der Arbeitgeber, daneben gibt es Ausgleiche im Steuer- und Sozialrecht.

Wo die Grenze des Nachteilsausgleichs liegt

An der fachlichen Anforderung. Ein Ausgleich darf die Bedingungen ändern, unter denen jemand eine Leistung erbringt, und nicht die Leistung selbst. Eine bessere Note oder ein Verzicht auf die Prüfung ist deshalb keiner.

Diese Grenze ist der Grund, warum über Nachteilsausgleiche gestritten wird: Ob eine Maßnahme einen Nachteil ausgleicht oder schon einen Vorteil schafft, ist eine Abwägung im Einzelfall.

Was Barrierefreiheit damit zu tun hat

Sie macht viele Nachteilsausgleiche entbehrlich. Was von vornherein für alle bedienbar ist, verlangt hinterher keinen Einzelfallantrag; das ist der Gedanke hinter Universal Design.

Deshalb ist eine zugängliche Anwendung mehr als eine Pflichterfüllung. Jede Hürde, die gar nicht erst entsteht, erspart einer Person ein Verfahren, in dem sie ihre Beeinträchtigung begründen muss.

Siehe auch:

Barrierefreiheit

Eigenschaft eines Angebots, von Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe genutzt werden zu können.

#Barrierefreiheit (Accessibility) #Benutzererfahrung (UX)

Universal Design

Der Entwurf von Produkten und Umgebungen, die ohne Anpassung für möglichst viele nutzbar sind.

#Barrierefreiheit (Accessibility) #Benutzererfahrung (UX)

Vorlesefunktion

Das Vorlesen von Bildschirmtext durch Betriebssystem, Browser, Zusatzsoftware oder die Website selbst.

#Barrierefreiheit (Accessibility)

Screenreader

Programm, das Bildschirminhalte vorliest oder auf einer Braillezeile ausgibt.

#Barrierefreiheit (Accessibility) #Benutzererfahrung (UX)

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Bundesgesetz, das öffentliche Stellen des Bundes zur Barrierefreiheit verpflichtet.

#Barrierefreiheit (Accessibility)

Keyboard Navigation

Bedienung einer Website allein mit der Tastatur, ohne Maus und ohne Touch.

#Barrierefreiheit (Accessibility) #Benutzererfahrung (UX)