Die EU-Verpackungsverordnung gilt seit dem 12. August 2026 und hat die alte Richtlinie abgelöst. Anders als die meisten Vorschriften kommt sie nicht auf einen Schlag, sondern in Stufen: Konformitätsbewertung, erweiterte Herstellerverantwortung und Stoffgrenzwerte seit August 2026, harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung ab dem 12. August 2028, Kennzeichnung für Mehrwegverpackungen ab Februar 2029, Mindestrezyklatanteile und Leistungsstufen für Recyclingfähigkeit ab 2030.
Das stellt an eine Website eine ungewöhnliche Anforderung: Sie muss Angaben aufnehmen können, die es heute noch nicht gibt. Wer seine Artikel als Datensätze führt, ergänzt zur jeweiligen Stufe ein Feld. Wer sie als gebaute Seiten pflegt, baut dreimal um.
- Ein Artikel, viele Unterlagen
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Konformitätserklärung, Materialblatt, Verpackungsaufbau, Prüfberichte und bei Lebensmittelkontakt die Erklärung nach europäischem Lebensmittelkontaktrecht — jeweils mit Fassung, Datum und Geltungsbereich am Artikel. Dein Kunde findet über die Artikelnummer genau die Fassung, die zu seiner Lieferung gehört.
- Felder, die erst später dazukommen
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Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeitsklasse, Materialkennzeichnung: Steht die Struktur, ist das Nachtragen eine Eingabe. Fehlt sie, wird jede Stufe zu einem eigenen Projekt — und zwar dreimal bis 2030.
- Umweltaussagen gehören erklärt, wo sie stehen
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Der Bundesgerichtshof hat 2024 entschieden, dass mehrdeutige Umweltbegriffe in der Werbung selbst erläutert werden müssen; ein Verweis auf eine andere Seite genügt nicht. Für deine Branche heißt das: Rezyklatanteil mit Zahl und Bezug schlägt jedes Siegel ohne Erläuterung.
Welche Stufe wann auf dein Sortiment wirkt und welche Nachweise im Einzelfall verlangt werden, prüft deine Rechtsberatung oder deine Prüfstelle — die Fristen stehen in der Verordnung, die Auslegung reift noch. Wir bauen die Struktur, die alle Stufen aufnehmen kann, statt sie dreimal nachzurüsten.