Der Sichtbarkeitsvergleich beim Relaunch ist der Abgleich der Sichtbarkeit vor und nach dem Umbau, um Verluste zu erkennen und zuzuordnen. Er ist die Antwort auf die Frage, die nach jedem Relaunch gestellt wird und ohne Vorarbeit nicht zu beantworten ist.
- Sichtbarkeitsvergleich beim Relaunch
Der Abgleich der Sichtbarkeit vor und nach einem Relaunch, um Verluste zu erkennen.
Beispiel: „Der Sichtbarkeitsvergleich beim Relaunch zeigte, dass nur ein Bereich verloren hatte und der Rest gewann.“Voraussetzung ist die Messung vorher. Wer erst nach dem Livegang anfängt zu messen, hat keinen Vergleich, sondern einen Zustand.
Verglichen wird nicht nur die Gesamtzahl. Erst die Aufschlüsselung nach Bereichen, Seitentypen und Begriffsgruppen zeigt, woran es liegt.
Welche Zahlen der Sichtbarkeitsvergleich beim Relaunch heranzieht
Vier, und sie kommen aus zwei Quellen. Aus der Search Console: Impressionen, Klicks und die Zahl der Anfragen, zu denen die Website erscheint. Aus einem Werkzeug: der Sichtbarkeitsindex für dieselben Zeiträume. Die ersten drei sind gemessen, der vierte ist geschätzt und zeigt dafür das Verhältnis zum Wettbewerb.
Dazu kommt die Zahl der indexierten Seiten. Sinkt sie nach einem Relaunch deutlich und bleibt unten, ist das die Spur, der zuerst nachzugehen ist.
Wann der Sichtbarkeitsvergleich aussagekräftig ist
Nach vier bis sechs Wochen, nicht früher. In den ersten Wochen erfassen Suchmaschinen die neue Struktur, und ein Rückgang in dieser Zeit ist der Normalfall. Wer nach fünf Tagen vergleicht, misst den Umbau und nicht sein Ergebnis.
Verglichen werden gleiche Zeiträume, und zwar mit Blick auf die Saison. Ein Relaunch im November gegen den Oktober gestellt kann ein Minus zeigen, das mit dem Umbau nichts zu tun hat.
Was der Sichtbarkeitsvergleich nicht beantwortet
Die Ursache. Er zeigt, dass etwas fehlt, und die Zuordnung beginnt erst danach: welche Seiten, welche Begriffe, welcher Bereich. Dafür braucht es die Aufschlüsselung und den Blick in die Berichte zur Indexierung.
Er taugt außerdem nicht als Abnahmekriterium im Vertrag, solange kein Zeitraum und keine Quelle festgelegt sind. Ohne diese beiden Angaben lässt sich jede Zahl bestreiten.