Schöpfungshöhe bezeichnet die Schwelle, ab der ein Ergebnis urheberrechtlich geschützt ist. Bei KI-Erzeugnissen entscheidet sie darüber, ob am erzeugten Bild oder Text überhaupt ein Recht entsteht, und die Antwort fällt meist negativ aus.
- Schöpfungshöhe bei KI-Werken
Die Schwelle, ab der ein Ergebnis urheberrechtlich geschützt ist, angewandt auf KI-Erzeugnisse.
Beispiel: „Für das erzeugte Titelbild fehlte die Schöpfungshöhe, und damit konnte niemand anderen die Nutzung untersagen.“Woran es hängt: Das Gesetz schützt nur persönliche geistige Schöpfungen. Was ein Modell ohne gestaltenden menschlichen Anteil erzeugt, ist keine, denn eine Maschine ist nicht Urheber.
Den Begriff Schöpfungshöhe nennt das Gesetz selbst nicht. Er ist die eingeführte Bezeichnung für diese Schwelle, und eine Höhe in Zahlen gibt es nicht.
Die Voraussetzung steht in § 2 Absatz 2 UrhG in einem Satz: Werke im Sinne des Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen. Alles Weitere zu KI-Erzeugnissen folgt aus dieser Formulierung, und abschließend geklärt ist es nicht.
Was das praktisch bedeutet
Ein erzeugtes Bild ist meist frei. Niemand kann anderen verbieten, es zu benutzen, und der eigene Prompt begründet daran kein Recht; eine Beschreibung ist eine Anweisung und keine Gestaltung. Wer ein Logo oder ein Titelbild als Marke braucht, bekommt mit einem erzeugten Bild also kein ausschließliches Recht, und das ist ein harter Nachteil bei Markenauftritten.
Wo der menschliche Anteil doch zählt
Bei der Bearbeitung und bei der Auswahl im Zusammenhang. Wer ein erzeugtes Bild weitgehend umarbeitet, schafft an diesem Anteil etwas Eigenes, und eine Sammlung kann als Ganzes geschützt sein, auch wenn die Teile es nicht sind. Wie weit diese Bearbeitung reichen muss, ist offen; die Rechtsprechung dazu entsteht gerade.
Was daraus für Projekte folgt
Für Stimmungsbilder spielt es keine Rolle. Für alles, was Kennzeichen wird, raten wir zu von Hand gestalteten Vorlagen oder zu einer so weitgehenden Bearbeitung, dass der eigene Anteil belegbar ist. Und getrennt davon bleibt die Frage der Markenrechte, die vom Urheberrecht unabhängig ist.