Ein Opt-out vom Training ist der Widerspruch dagegen, dass eigene Inhalte oder eigene Eingaben zum Training von KI-Modellen benutzt werden. Zwei Fälle sind zu trennen: die öffentlichen Inhalte einer Website und die Eingaben in ein KI-Werkzeug.
- Opt-out vom Training
Der Widerspruch dagegen, dass eigene Inhalte oder Eingaben zum Training von KI-Modellen benutzt werden.
Beispiel: „Das Opt-out vom Training stand maschinenlesbar in der robots.txt und zusätzlich im Impressum.“Für Website-Inhalte: ein maschinenlesbarer Vorbehalt und Einträge für die bekannten Sammler, siehe Text- und Data-Mining-Vorbehalt und KI-Crawler.
Für eigene Eingaben: eine Einstellung im Konto oder ein Vertrag. Bei Geschäftstarifen ist die Nutzung zum Training meist von vornherein ausgeschlossen, bei kostenlosen Zugängen meist nicht.
Was ein Opt-out bewirkt und was nicht
Es wirkt nach vorn und nicht zurück. Ein Modell, das vor dem Widerspruch trainiert hat, lässt sich nicht von einzelnen Inhalten befreien; verlangt werden kann allenfalls, dass künftige Läufe sie auslassen. Wer heute widerspricht, schützt also das nächste Modell und nicht das bestehende.
Wie verbindlich die Wege sind
Unterschiedlich. Der rechtliche Vorbehalt für Text und Data Mining ist im Urheberrecht vorgesehen und muss beachtet werden; Einträge für einzelne Sammler sind eine Bitte, die ein Betreiber einhalten kann oder nicht. Beides zusammen ist der verbreitete Weg, und beides gehört dokumentiert, mit Datum, damit sich später zeigen lässt, ab wann der Widerspruch bestand.
Was wir Kunden dazu raten
Eine Entscheidung treffen und sie konsequent umsetzen. Wer gefunden werden will, sollte den Zugriff für die Sammler der Antwortmaschinen offen halten und nur das Training ausschließen, soweit diese Trennung angeboten wird. Wer Inhalte als Kapital betrachtet, sperrt breiter und verliert dafür Sichtbarkeit in KI-Antworten. Beides ist vertretbar; was nicht trägt, ist ein halber Widerspruch, den niemand kennt.
Was im Vertrag mit Dienstleistern stehen sollte
Drei Punkte: dass Eingaben nicht zum Training verwendet werden, welche Unterauftragsverarbeiter beteiligt sind und wann Daten gelöscht werden. Bei Werkzeugen, die Mitarbeiter selbst auswählen, fehlt das regelmäßig, und genau das macht Schatten-KI zu einem rechtlichen und nicht nur zu einem organisatorischen Problem.