Der Text- und Data-Mining-Vorbehalt ist die Erklärung eines Rechteinhabers, dass seine Inhalte nicht für automatisierte Auswertung und damit auch nicht für KI-Training verwendet werden dürfen. Ohne einen solchen Vorbehalt ist diese Nutzung bei rechtmäßig zugänglichen Werken erlaubt.
- Text- und Data-Mining-Vorbehalt
Die maschinenlesbare Erklärung, dass eigene Inhalte nicht für KI-Training verwendet werden dürfen.
Beispiel: „Der Text- und Data-Mining-Vorbehalt steht in der robots.txt und in den Nutzungsbedingungen, und nur die erste Stelle zählt rechtlich.“Die entscheidende Bedingung ist die Form. Bei online zugänglichen Werken wirkt der Vorbehalt nur maschinenlesbar; ein Satz im Impressum oder in den AGB ist für diesen Zweck wirkungslos.
Wo er hingehört: in die robots.txt als Ausschluss der Trainings-Crawler, in die Metadaten der Dateien und, soweit das Format es zulässt, in die Bild- und Videodateien selbst.
Die Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 44b UrhG. Absatz 2 erlaubt Vervielfältigungen „von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text und Data Mining“, Absatz 3 schränkt ein: „Nutzungen nach Absatz 2 Satz 1 sind nur zulässig, wenn der Rechtsinhaber sich diese nicht vorbehalten hat. Ein Nutzungsvorbehalt bei online zugänglichen Werken ist nur dann wirksam, wenn er in maschinenlesbarer Form erfolgt.“
Warum die Maschinenlesbarkeit der ganze Hebel ist
Weil sie entscheidet, ob der Vorbehalt überhaupt existiert. Ein Verlag mit einem ausführlichen Vorbehalt in den AGB und einer offenen robots.txt hat rechtlich keinen Vorbehalt erklärt. Umgekehrt genügen wenige Zeilen in der robots.txt. Was dabei als maschinenlesbar gilt, ist im Einzelnen noch nicht ausgeurteilt; die robots.txt gilt als der am breitesten akzeptierte Weg.
Für wen sich der Aufwand lohnt
Für Rechteinhaber, deren Inhalte selbst das Geschäft sind: Verlage, Bildagenturen, Fachportale, Anbieter von Lehrmaterial. Für eine Unternehmenswebsite, die um Kunden wirbt, ist der Vorbehalt meist ein Nachteil, weil mit dem Training auch die Bekanntheit in den Modellen ausbleibt. Die Entscheidung gehört in jedes Projekt und sollte nicht als Voreinstellung fallen, siehe KI-Crawler. Wer sich dafür entscheidet, erklärt den Vorbehalt an allen drei Stellen zugleich, weil keine davon allein alle Abrufe erfasst: robots.txt, Metadaten der Dateien und Nutzungsbedingungen.