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Urheberrecht und KI

oder auch KI und Urheberrecht

Männliche Person, frontal, schaut in die Kamera; trägt kariertes Hemd über dunkelfarbigem T‑Shirt; heller Innenraum mit unscharfem Monitor oder Poster links und Fenster rechts.

von Richard Albrecht am 18.10.2026

Urheberrecht und KI umfasst zwei getrennte Fragen. Die erste betrifft den Eingang: Durften fremde Werke als Trainingsmaterial verwendet werden? Die zweite betrifft den Ausgang: Wem gehört, was ein Modell erzeugt? Beide Fragen sind in Deutschland unterschiedlich weit geklärt.

Urheberrecht und KI

Die Frage, wem erzeugte Inhalte gehören und ob fremde Werke ins Training durften.
Beispiel: „Beim Urheberrecht und KI ist die Lage am Ausgang klarer als am Eingang: Ein reines Modellergebnis ist kein geschütztes Werk.“

Zum Ausgang: Urheberrechtlichen Schutz genießt in Deutschland nur eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen. Ein Bild, das allein aus einem Prompt entstanden ist, erfüllt das nicht und ist damit frei. Wer es verwendet, kann niemandem verbieten, dasselbe zu tun.

Zum Eingang: Für das Training gilt die Schranke für Text und Data Mining, und die lässt sich abschalten, siehe TDM-Vorbehalt.

Was das für die Praxis bedeutet

Drei Folgerungen. Erstens: Auf ein rein erzeugtes Bild lässt sich keine Marke aufbauen, weil der Schutz fehlt. Zweitens: Sobald ein Mensch gestaltend eingreift, also auswählt, zusammensetzt, bearbeitet, kann an dieser Bearbeitung Schutz entstehen. Drittens: Die Nutzungsbedingungen des Werkzeugs regeln, was man mit dem Ergebnis tun darf, und sie sind vertraglich bindend, unabhängig vom Urheberrecht.

Wo das eigentliche Risiko liegt

Nicht im fehlenden Schutz, sondern in der Ähnlichkeit. Ein Modell kann eine geschützte Figur, ein Logo oder einen markanten Stil so genau wiedergeben, dass die Verwendung eine Rechtsverletzung ist. Das trifft den, der das Bild veröffentlicht, und nicht den Anbieter des Werkzeugs. Praktisch heißt das: keine Marken, keine Comicfiguren, keine lebenden Personen und keine Nachahmungen eines erkennbaren Künstlers.

Wie wir damit arbeiten

Erzeugte Bilder bekommen bei uns ein Kennzeichen und einen entsprechenden Alternativtext, damit später nachvollziehbar ist, woher sie kommen. Für Kundenprojekte halten wir fest, mit welchem Werkzeug und unter welchen Bedingungen ein Bild entstanden ist. Das kostet eine Zeile je Datei und erspart im Zweifelsfall die Rekonstruktion. Bei Bildern von Menschen gilt zusätzlich das Recht am eigenen Bild, und das hängt nicht am Urheberrecht: Ein erzeugtes Gesicht, das einer lebenden Person gleicht, ist auch ohne fremdes Werk ein Problem.

Siehe auch:

Text- und Data-Mining-Vorbehalt

Die maschinenlesbare Erklärung, dass eigene Inhalte nicht für KI-Training verwendet werden dürfen.

#Künstliche Intelligenz (KI)

Trainingsdaten

Die Beispiele, aus denen ein KI-Modell seine Regeln ableitet.

#Künstliche Intelligenz (KI)

C2PA (Content Credentials)

Ein offener Standard, der die Herkunft einer Datei festhält, einschließlich der Beteiligung von KI.

#Künstliche Intelligenz (KI)

KI-Kennzeichnung

Der sichtbare und maschinenlesbare Hinweis darauf, dass ein Inhalt von einer KI erzeugt wurde.

#Künstliche Intelligenz (KI)

KI-Crawler

Ein Programm, das Websites für Training oder Antworten von KI-Diensten abruft.

#Künstliche Intelligenz (KI)

KI-Wasserzeichen

Ein unsichtbares Muster in einer KI-Ausgabe, an dem sich ihre Herkunft erkennen lässt.

#Künstliche Intelligenz (KI)