Der KK-Antrag ist der ältere Name für den Antrag, mit dem eine .de-Domain zu einem anderen Anbieter umzieht. KK steht für Konnektivitätskoordination, ein Wort aus der Frühzeit der DENIC, das sich hartnäckig gehalten hat.
- KK-Antrag (Providerwechsel)
Der ältere Name für den Antrag, mit dem eine .de-Domain zu einem anderen Anbieter umzieht.
Beispiel: „Im Kundenbereich hieß der Umzug weiterhin KK-Antrag.“Auch: KK, Konnektivitätskoordination, Providerwechsel. Viele Anbieter nennen ihre Oberfläche dafür bis heute KK-Center.
Abgrenzung zum Domain-Transfer: Das ist dieselbe Sache unter dem heute üblichen Namen und für alle Endungen. KK betrifft nur .de.
Wofür die Abkürzung im KK-Antrag steht
Für Konnektivitätskoordination. Gemeint war die Abstimmung zwischen zwei Anbietern, wenn eine Domain von einem zum anderen wechselt: Der abgebende stimmte zu, der aufnehmende übernahm die Verwaltung, die DENIC führte es aus.
Das Wort stammt aus einer Zeit, in der Domains telefonisch und per Fax verwaltet wurden. Geblieben ist es, weil es in Verträgen, Formularen und Oberflächen steht und niemand es dort herausgenommen hat.
Was heute an die Stelle des Verfahrens getreten ist
Die AuthInfo. Seit die DENIC auf dieses Verfahren umgestellt hat, braucht ein Umzug keine Zustimmung des alten Anbieters mehr, sondern nur den Auth-Code. Stimmt er mit dem hinterlegten Wert überein, zieht die Domain sofort um.
Damit ist aus einer Abstimmung zwischen Firmen ein Vorgang geworden, den der Inhaber selbst in der Hand hat. Genau das war der Zweck der Umstellung: Eine Domain sollte nicht daran hängen, ob ein Anbieter mitwirkt.
Warum der Begriff trotzdem überall auftaucht
Weil die Oberflächen ihn führen. Wer bei einem deutschen Hoster eine Domain umzieht, klickt auf KK-Antrag, KK-Center oder Providerwechsel und bekommt dahinter das AuthInfo-Verfahren. Die Begriffe meinen dasselbe.
Im Gespräch mit einem Kunden lohnt deshalb die kurze Übersetzung: KK-Antrag heißt Domainumzug, und dafür wird ein Code gebraucht. Alles Weitere ist Geschichte.