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ACK

Tags: Domains
Männliche Person, frontal, schaut in die Kamera; trägt kariertes Hemd über dunkelfarbigem T‑Shirt; heller Innenraum mit unscharfem Monitor oder Poster links und Fenster rechts.

von Richard Albrecht am 04.11.2026

ACK ist die Zustimmung des abgebenden Anbieters im älteren Umzugsverfahren für .de-Domains. Das Wort kommt aus der Datenübertragung und ist die Kurzform von acknowledge, also bestätigen; die Ablehnung hieß entsprechend NACK.

ACK

Die Zustimmung des abgebenden Anbieters im älteren Umzugsverfahren für .de-Domains.
Beispiel: „Ohne das ACK des alten Anbieters blieb der Umzug liegen.“

Auch: Acknowledge, Zustimmung. Das Gegenstück NACK stand für die Ablehnung eines Umzugsantrags.

Abgrenzung zum Auth-Code: Dieser hat die Zustimmung abgelöst. Statt auf eine Erklärung des alten Anbieters zu warten, weist der Inhaber seine Berechtigung selbst nach.

Was ACK im Domainumzug bedeutete

Der neue Anbieter stellte den Antrag, der alte bekam ihn vorgelegt und antwortete mit ACK oder NACK. Erst nach dem ACK wechselte die Domain. Blieb die Antwort aus, lief eine Frist, nach deren Ablauf der Umzug als abgelehnt galt.

Für Kunden war das die unangenehmste Stelle des Verfahrens, denn der Anbieter, den man verlassen wollte, musste zustimmen. Wer an einen trägen oder unwilligen Anbieter geraten war, wartete Wochen.

Warum die Zustimmung bei .de entfallen ist

Weil die AuthInfo den Nachweis anders führt. Der Code liegt verschlüsselt bei der DENIC, und wer ihn vorlegt, ist berechtigt. Eine zusätzliche Erklärung des alten Anbieters braucht es dafür nicht mehr; bei Übereinstimmung zieht die Domain sofort um.

Für den Fall, dass ein Anbieter den Code nicht herausgibt, gibt es den Weg über die DENIC, die ihn per Einschreiben an den eingetragenen Inhaber schickt. Damit ist das alte Nadelöhr an zwei Stellen entschärft.

Wo die Abkürzung sonst vorkommt

In der Netztechnik. Beim Verbindungsaufbau über TCP bestätigt ein ACK den Empfang von Daten, und der Drei-Wege-Handschlag aus SYN, SYN-ACK und ACK steht in jedem Lehrbuch. Mit Domains hat das nichts zu tun, außer dem Wort.

Wer die Abkürzung in einer Anbieteroberfläche liest, hat es dagegen fast immer mit dem Umzug zu tun. Dort steht sie für den Zustand eines Antrags, auch wenn das Verfahren dahinter längst ein anderes ist.

Siehe auch:

KK-Antrag (Providerwechsel)

Der ältere Name für den Antrag, mit dem eine .de-Domain zu einem anderen Anbieter umzieht.

#Domains

Domain-Transfer

Der Wechsel einer Domain zu einem anderen Anbieter, ohne dass der Inhaber wechselt.

#Domains

Auth-Code (AuthInfo)

Das Kennwort, mit dem sich der Umzug einer Domain zu einem anderen Anbieter nachweisen lässt.

#Domains

DENIC

Die Genossenschaft, die die Endung .de betreibt.

#Domains

Registrar

Der Anbieter, über den sich eine Domain registrieren und verwalten lässt.

#Domains

Domain

Der Name, unter dem eine Website im Internet erreichbar ist.

#Domains