In kaum einer anderen Branche entscheiden Nachweise so früh über einen Auftrag. Für das Bewachungsgewerbe verlangt § 34a der Gewerbeordnung eine Erlaubnis und eine Sachkundeprüfung der Inhaberin oder der Leitung; Beschäftigte brauchen mindestens die Unterrichtung von rund 40 Stunden, für bestimmte Aufgaben die volle Sachkunde. Seit Juni 2019 führt das Bewacherregister Unternehmen und Wachpersonen, und jede eingetragene Person erhält eine Identifikationsnummer.
Auf der Technikseite ist es die VdS-Anerkennung — mit einer Eigenschaft, die viele Websites unterschlagen: Sie gilt nur für bestimmte geografische Gebiete, in der Regel Postleitzahlbereiche. Wer von seinem Versicherer eine Anlage mit VdS-Attest verlangt bekommt, muss genau das prüfen.
- Jede Anerkennung hat einen Radius
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Die Anerkennungsnummer allein genügt nicht; entscheidend ist das Gebiet, für das sie gilt. Steht es als Feld am Nachweis, beantwortet deine Seite die Frage, mit der ein Interessent mit Versicherungsauflage anruft — und zwar bevor er anruft.
- Deine Registernummer ist ein öffentliches Merkmal
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Nach § 18 der Bewachungsverordnung muss der Dienstausweis jeder Wachperson die Bewacherregister-Nummern des Unternehmens und der Person tragen und sich deutlich von amtlichen Ausweisen unterscheiden. Was auf dem Ausweis deiner Leute steht, kann auch auf deiner Seite stehen.
- Gültigkeit ist ein Feld, kein Gedächtnis
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Erlaubnis, Anerkennung, Zertifikat, Sachkundenachweis: jeweils mit Nummer, Stelle, Geltungsbereich und Ablauf. Dann zeigt die Seite, was heute gilt, und erinnert dich vorher — statt dass ein Kunde dich auf ein abgelaufenes Siegel hinweist.
Was im Einzelfall verlangt wird, hängt an der Aufgabe und bei versicherten Anlagen am Vertrag deines Kunden; das klärt seine Versicherung oder deine Rechtsberatung. Unsere Aufgabe ist die Struktur: Nachweise als Daten statt als Bilder, damit sie prüfbar bleiben und nicht veralten.