Steuerlich gilt: Für die kurzfristige Beherbergung sieht § 12 Absatz 2 Nummer 11 UStG den ermäßigten Satz von sieben Prozent vor. Ist die Überlassung dagegen von vornherein auf mindestens sechs Monate angelegt, ist sie nach § 4 Nummer 12 UStG steuerfrei — und nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ändern Möblierung und Reinigungsleistungen daran nichts. Maßgeblich ist die beabsichtigte Dauer, nicht die, die sich hinterher ergibt.
Mietrechtlich liegt die zweite Grenze an derselben Stelle. Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wird, fällt unter § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB; Kündigungsschutz und Mietpreisbremse greifen dann nicht. Die Dauer allein genügt dafür aber nicht: Gerichte stellen auf den vereinbarten Zweck ab, und wo die Wohnung zum Lebensmittelpunkt wird, hilft der Vertragstitel nichts. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber gerade daran arbeitet — der Regierungsentwurf zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete vom 1. Juli 2026 will die Ausnahme in der Regel auf sechs Monate begrenzen und den Möblierungszuschlag gesondert ausweisen lassen. Er war Anfang Oktober 2026 noch in der Ausschussberatung.
- Die Dauer ist die erste Eingabe
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Zwei Datumsfelder stehen vor dem Apartment und vor dem Preis. Erst daraus ergeben sich Preisstufe, Leistungsumfang, Mindestaufenthalt, Stornoregel und die Frage, welcher Vertrag überhaupt zustande kommt. Eine Seite, die mit einem Nachtpreis anfängt, dreht die Reihenfolge um.
- Jede Stufe hat ihren eigenen Leistungsumfang
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Nacht, Woche, Monat, Long Stay: Reinigungstakt, Wäschewechsel, Nebenkosten und Kündigungsfristen unterscheiden sich je Stufe. Als Felder je Stufe gepflegt, lassen sie sich vergleichbar anzeigen und an einer Stelle ändern.
- Der Möblierungsanteil gehört in ein eigenes Feld
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Heute ist das eine Frage der Transparenz, morgen vielleicht eine Pflicht. Wer den Anteil ohnehin getrennt führt, muss bei einer Gesetzesänderung nichts umbauen — und kann ihn bis dahin zeigen oder weglassen, wie es passt.
Wo bei dir im Einzelfall die Grenze verläuft, welcher Steuersatz gilt und welcher Vertrag passt, klären deine Steuerberatung und deine Rechtsberatung — die Abgrenzung hängt am Zweck und an der Absicht, nicht an der Überschrift des Formulars. Unsere Aufgabe ist die Struktur: die Dauer zuerst, Preise und Leistungen je Stufe, und Felder, die eine Gesetzesänderung überstehen.