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Jeder Anruf, den deine Website abfängt, ist eine halbe Stunde.

18 Hausverwaltungen zählen zu unseren Kunden — von der Lindhorst Gruppe und PREM Real Estate Management über ProLine und Reinicke Immobilien bis zu Wohnwert, Ludwig Hausverwaltungen und von Garrel.

Deine Website hat zwei Aufgaben, die kaum etwas miteinander zu tun haben. Für Eigentümer und Mieter ist sie der Weg zur Abrechnung, zum Protokoll und zur Schadensmeldung. Für einen Beirat, der drei Verwaltungen vergleicht, ist sie deine Bewerbung.

Beides zusammen entscheidet darüber, wie viel Telefon dein Team hat — und wie viele Einheiten im nächsten Jahr dazukommen.

ProLine Marketing & Management für Immobilien GmbH
Wohnwert
Gerstel KG
M.J. & M.E. Strokarck GmbH & Co. KG
PREM Real Estate Management GmbH
Riediger Immobilienverwaltung
Vandeloo - Bettina van de Loo Gefühl für Räume
Reinicke Immobilien GmbH
BUD BAU-UND DIENSTLEISTUNG GMBH
Allston Lynds GmbH
Firma Kie - Bau Hausverwaltung, Herr Helmut Kienast
Ludwig Hausverwaltungen GmbH & Co. KG

Was deine Website leisten muss.

Sechs Dinge entscheiden darüber, wie viel Arbeit deine Seite abnimmt — und ob der nächste Beirat dich einlädt.

Website anfragen
zur unverbindlichen Erstberatung

Die Schadensmeldung gehört nach oben.

Objekt auswählen, Ort im Haus, Art des Schadens, Foto hochladen, Erreichbarkeit für den Handwerker. Was so hereinkommt, ist bearbeitbar — was telefonisch hereinkommt, erzeugt zwei weitere Anrufe.

Unterlagen gehören ans Objekt und an die Person.

Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Protokolle, Beschlusssammlung, Teilungserklärung, Hausordnung. Wer seine Abrechnung vom Vorjahr selbst findet, ruft nicht an — und sieht dabei nur, was ihm zusteht.

Die Zertifizierung gehört an die Person.

Seit dem 1. Dezember 2023 kann jeder Wohnungseigentümer einen zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG verlangen, und der Bestandsschutz ist seit Juni 2024 abgelaufen. Wer bei dir die Prüfung hat, gehört ins Profil.

Ein Beirat vergleicht dich mit zwei anderen.

Betreute Einheiten, Objektarten, wie viele Einheiten auf eine Verwalterin kommen, wer für ein Objekt zuständig ist und wie ein Verwalterwechsel abläuft. Das sind die Angaben, die sonst im Telefonat kommen.

Deine Erreichbarkeit ist das meistgesuchte Detail.

Sprechzeiten, Notdienstnummer und die Zuständigkeit je Objekt gehören sichtbar auf die Seite. Was eilig ist, gehört ans Telefon; alles andere ins Formular. Steht beides nebeneinander, landet jede Meldung richtig.

Deine nächste Verwalterin sucht hier zuerst.

Immobilienkaufleute sind knapp, und fast jede Verwaltung sucht. Stellen als Einträge mit Aufgabenteilung, Betreuungsrelation und Unterstützung bei der Zertifizierung bringen weniger Bewerbungen und mehr passende.

Nico Tjarks Webdesigner

Nico Tjarks

"Ich berate dich gerne!"

Mein Kundenberater-Team und ich sind für dich da.
Rufe uns doch einfach an oder buche dir einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

oder schreibe uns eine E-Mail:
hallo@homepage-helden.de

Zertifizierung

Seit Juni 2024 kann der Beirat auf dem Nachweis bestehen.

Der zertifizierte Verwalter steht seit der WEG-Reform in § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes und wird über eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erworben. Seit dem 1. Dezember 2023 gehört es nach § 19 Absatz 2 Nummer 6 WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung, dass eine Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt — verlangen kann das jeder einzelne Wohnungseigentümer.

Entscheidend ist der zweite Teil: Nach § 48 Absatz 4 WEG galt, wer am 1. Dezember 2020 bestellt war, gegenüber dieser Gemeinschaft noch bis zum 1. Juni 2024 als zertifiziert. Diese Frist ist abgelaufen. Damit ist der Nachweis zu dem geworden, wonach ein Beirat als Erstes fragt — und auf den meisten Verwalterseiten steht er gar nicht oder als Halbsatz im Fließtext.

Der Nachweis gehört an die Person

Wer in deinem Haus die Prüfung abgelegt hat, bei welcher Kammer und seit wann — im Profil der jeweiligen Verwalterin, nicht im Impressum. Ein Beirat vergibt den Auftrag an Menschen, und er will wissen, ob die Person, die sein Objekt betreut, den Nachweis selbst hat.

Die Erlaubnis nach § 34c gehört dazu

Die gewerberechtliche Erlaubnis für die Wohnimmobilienverwaltung mit erteilender Behörde und Umfang ist die zweite Angabe, die geprüft wird. Beides zusammen beantwortet die Zulassungsfrage, bevor über Leistung und Preis gesprochen wird.

Kleine Gemeinschaften sind ausgenommen

Bei weniger als neun Sondereigentumsrechten, einem Wohnungseigentümer als Verwalter und weniger als einem Drittel, das die Bestellung verlangt, greift der Anspruch nicht. Wenn du solche Gemeinschaften betreust, lohnt es sich, das auf der Seite einzuordnen, statt die Frage offenzulassen.

Was im Einzelfall gilt und welche Nachweise eine konkrete Gemeinschaft verlangen kann, prüft deine Rechtsberatung. Unsere Aufgabe ist die Darstellung: Zertifizierung, Erlaubnis und Zuständigkeit als Felder an der Person, damit die Frage beantwortet ist, bevor sie gestellt wird.

Referenzen aus der Hausverwaltung.

Otto von Bahrenpark
Wohnungswirtschaft & Genossenschaften
Lindhorst Gruppe - Aureus Holding GmbH
Vermögensverwaltung & Beteiligungen
HHB Zentreal Hausverwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Hausverwaltung
M.J. & M.E. Strokarck GmbH & Co. KG
Immobilienmakler (Wohnimmobilien)
PREM Real Estate Management GmbH
Hausverwaltung
Gerstel KG
Immobilienmakler (Wohnimmobilien)
Reinicke Immobilien GmbH
Immobilienmakler (Wohnimmobilien)
Vandeloo - Bettina van de Loo Gefühl für Räume
Immobilienmakler (Wohnimmobilien)
Wohnwert
Hausverwaltung
Immobilien Verwaltungs- und Service Rheinland GmbH
Hausverwaltung
ProLine Marketing & Management für Immobilien GmbH
Hausverwaltung
Kruse Gruppe Köln
Immobilienmakler (Wohnimmobilien)
BUD BAU-UND DIENSTLEISTUNG GMBH
Hausverwaltung
Allston Lynds GmbH
Immobilienmakler (Wohnimmobilien)

Das sagen unsere Kunden.

Das Feedback unserer Kunden ist uns die liebste Form der Auszeichnung — hier aus Verwaltung, Wohnungswirtschaft und Immobilienwirtschaft.

Eine sehr gute und unkomplizierte Zusammenarbeit. Kompetente Ansprechpartner. Preis/Leistung stimmt hier in jedem Fall.

GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG

Moin ihr Lieben, wir sind sehr glücklich und freuen uns bereits auf die nächsten zwei Projekte mit euch. Lieben Dank!

Osman Gömleksiz & Tolga Zurnaci

Für die Erstellung unserer Homepage möchten wir uns herzlich bedanken. Beeindruckt hat uns Ihre Ruhe, Sachlichkeit und Ihre verständliche Beratung. Wir fühlen uns s...

ASSENSIO Unternehmensgruppe

Wie bei der Erstellung der ersten Webseite waren wir auch dieses Mal wieder begeistert. Die Kommunikation und Reaktionsgeschwindigkeit des gesamten Homepage-Helden-...

Richard Großmann GmbH & Co. KG

Nachweislich planbare Wirkung.

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Moderne, budgetfreundliche Website. Alle grundlegenden Funktionen für eine professionelle Online Präsenz.

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Enterprise

Maßgefertigte Enterprise Website. Premium Funktionen für größere Unternehmen mit höchsten Ansprüchen.

ab 26.400€

So läuft dein Projekt.

Vier Schritte zum Festpreis. Der längste Posten ist erfahrungsgemäß die Frage, wer welches Dokument sehen darf — weil dabei zum ersten Mal auffällt, wie viele Sonderfälle es gibt.

1. Bestand und Abläufe klären

WEG- oder Mietverwaltung, wie viele Einheiten und Objekte, welche Software, was heute per Telefon und Mail läuft — und wer die Seite später pflegt.

2. Entwurf nach drei Wochen

Startseite, Leistungen für WEG und Miete, Teamprofile mit Zuständigkeit, Schadensmeldung, Verwalterwechsel und Kontakt als klickbarer Entwurf.

3. Meldeweg, Portal und Software verbinden

Schadensmeldung mit Objektbezug, Dokumente je Objekt und Person, Zertifizierung und Erlaubnis als Felder am Profil, Anbindung soweit möglich.

4. Livegang und Einweisung

Objekt anlegen, Dokument einstellen, Zuständigkeit ändern, Stelle ausschreiben. Nach der Einweisung brauchst du uns für den Alltag nicht mehr.

Zahlen

Was kostet eine Website für eine Hausverwaltung?

Den Preis bestimmen hier drei Dinge: die Zahl deiner Standorte, der Umfang der Objektdarstellung und vor allem die Frage, ob ein Portal für Eigentümer und Mieter dazukommt und ob die Verwaltersoftware angebunden wird. Eine Verwaltung mit 600 Einheiten und klarem Programm ist ein schlankes Projekt, eine Gruppe mit mehreren Standorten und Portal ein deutlich größeres.

Verwaltung mit einem Standort

ab 5.600 € — Leistungen für WEG- und Mietverwaltung, Teamprofile mit Zuständigkeit, Zertifizierung und Erlaubnis als Felder, Schadensmeldung mit Objektbezug, Notdienst sichtbar.

Mit Objekten und Verwalterwechsel

ab 8.400 € — Zusätzlich Objekte als Datensätze mit Art, Größe und Lage, Ablauf und Checkliste für den Verwalterwechsel, Stellen als Einträge, Formular für Verwaltungsanfragen.

Mit Portal für Eigentümer und Mieter

ab 16.600 € — Zusätzlich geschützter Bereich mit Abrechnungen, Wirtschaftsplan, Protokollen und Beschlusssammlung, getrennte Sicht für Eigentümer und Mieter, Vorgänge je Objekt.

Gruppe mit mehreren Standorten

ab 26.400 € — Zusätzlich eigene Seiten je Standort mit eigenem Team und eigenen Zeiten, Anbindung an die Verwaltersoftware, Übernahme von Stamm- und Dokumentdaten.

Die Beträge sind Festpreise für die Umsetzung. Nicht enthalten sind Fotografie, Lizenzen und die laufenden Kosten für Hosting und Wartung. Plane die Fotografie bei den Menschen ein: Ein Beirat vergibt den Auftrag an Personen. Porträts deines Teams mit Zuständigkeit und Durchwahl wirken stärker als das Bild einer Musterwohnanlage.

FAQ

Fragen aus der Hausverwaltung.

Deine Frage ist nicht dabei? Sprich uns gerne an.

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Gehört die Zertifizierung nach § 26a WEG auf unsere Website?

Ja, und zwar an die Person statt ins Impressum. Seit dem 1. Dezember 2023 gehört es nach § 19 Absatz 2 Nummer 6 WEG zur ordnungsmäßigen Verwaltung, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird; jeder Wohnungseigentümer kann das verlangen. Ausgenommen sind kleine Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten, in denen ein Eigentümer die Verwaltung führt und weniger als ein Drittel die Bestellung verlangt.

Der Bestandsschutz nach § 48 Absatz 4 WEG ist abgelaufen: Wer am 1. Dezember 2020 bestellt war, galt gegenüber dieser Gemeinschaft nur bis zum 1. Juni 2024 als zertifiziert. Deshalb schaut ein Beirat heute zuerst danach. Wer in deinem Haus die Prüfung abgelegt hat und bei welcher IHK, gehört ins Profil der jeweiligen Verwalterin — zusammen mit der Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Was im Einzelfall gilt, prüft deine Rechtsberatung.

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Brauchen wir ein Eigentümerportal?

Sobald du regelmäßig dieselben Unterlagen einzeln verschickst, rechnet es sich. Hinein gehören Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan, Protokolle und Beschlusssammlung, Teilungserklärung und Hausordnung, Versicherungsunterlagen und laufende Vorgänge — jeweils dem Objekt und der berechtigten Person zugeordnet.

Die Wirkung ist eine Entlastung im Alltag: Wer seine Abrechnung vom Vorjahr selbst findet, ruft nicht an. Wichtig ist nur die Trennung — ein Eigentümer sieht die Gemeinschaftsunterlagen, ein Mieter seinen Mietvertrag und seine Betriebskostenabrechnung, und niemand sieht die Daten der anderen.

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Wie bekommen wir Schadensmeldungen von der Hotline auf die Website?

Mit einem Meldeweg, der die Rückfragen vorwegnimmt: Objekt auswählen, Ort im Haus, Art des Schadens, seit wann, Foto hochladen, Erreichbarkeit für den Handwerker. Was so hereinkommt, ist bearbeitbar; was telefonisch hereinkommt, erzeugt zwei weitere Anrufe.

Dazu gehört ein ehrlicher Hinweis auf das, was eilig ist: Wasserschaden, Heizungsausfall, Aufzugsnotruf und Störung der Versorgung gehören an die Notdienstnummer, alles andere ins Formular. Steht beides nebeneinander, landet jede Meldung dort, wo sie hingehört.

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Was erwartet ein Beirat, der drei Verwaltungen vergleicht?

Zahlen und Zuständigkeiten. Wie viele Einheiten betreust du, welche Objektarten, wie viele Einheiten kommen auf eine Verwalterin, wer ist für ein Objekt zuständig und erreichbar, wie läuft der Wechsel von der bisherigen Verwaltung ab und was brauchst du dafür.

Das sind unbequeme Angaben, und genau deshalb wirken sie. Eine Verwaltung, die die Betreuungsrelation nennt, beantwortet die Frage, die der Beirat sonst beim Telefonat stellt — und hebt sich von drei Seiten ab, auf denen „persönlich und zuverlässig“ steht.

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Wie zeigen wir unsere Objekte, ohne Adressen preiszugeben?

Über Art, Größe und Lage statt über die Anschrift. „Wohnanlage mit 64 Einheiten, Baujahr 1998, Hamburg-Eimsbüttel, Verwaltung seit 2012“ sagt einem Beirat alles, was er über deine Erfahrung wissen will, und niemandem, wo er klingeln muss.

Dasselbe gilt für Bilder: Eine Außenaufnahme ohne Hausnummer und ohne Klingelschild ist unproblematisch. Wo eine Gemeinschaft zugestimmt hat, darf es natürlich konkreter werden — das Objekt ist ein Datensatz, die Nennung ein Feld.

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Was gehört öffentlich und was hinter den Login?

Öffentlich gehört alles, was jemand vor der Entscheidung braucht: Leistungsumfang für WEG- und Mietverwaltung, betreute Einheiten, Zuständigkeiten, Zertifizierung und Erlaubnis, Schadensmeldung, Notdienst, Kontakt und der Ablauf eines Verwalterwechsels.

Hinter den Login gehört, was einer bestimmten Person oder Gemeinschaft zusteht: Abrechnungen, Protokolle, Beschlusssammlung, Verträge. Die häufigste Fehlentscheidung ist, zu viel hinter den Login zu legen — dann findet ein möglicher Neukunde nichts, woran er dich messen kann.

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Wie finden wir über die Website neue Mitarbeiter?

Mit Stellen als eigenen Einträgen statt als PDF, und mit dem, was Immobilienkaufleute tatsächlich interessiert: Wie viele Einheiten betreut eine Person, wie ist die Aufgabenteilung zwischen Buchhaltung, technischer und kaufmännischer Verwaltung, gibt es Unterstützung bei der Weiterbildung zum zertifizierten Verwalter.

In einem Markt, in dem fast jede Verwaltung sucht, entscheidet die Ehrlichkeit dieser Angaben. Wer die Betreuungsrelation nennt, bekommt weniger Bewerbungen und mehr passende — und die bleiben länger.

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Können wir unsere Verwaltersoftware anbinden?

In den meisten Fällen ja, und es lohnt sich dort, wo Daten sonst doppelt gepflegt werden: Objekt- und Einheitenstammdaten, Zuständigkeiten, Dokumente für das Portal, eingehende Schadensmeldungen. Welche Wege offenstehen, hängt am System und daran, ob es eine Schnittstelle oder einen Exportweg gibt.

Wir klären das vor dem Angebot statt danach, weil es den Zuschnitt verändert. Und wir bauen so, dass die Website auch ohne Anbindung vollständig funktioniert — die Verbindung ist eine Erleichterung, keine Voraussetzung.

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Was kostet eine Website für eine Hausverwaltung?

Die Umsetzung läuft zum Festpreis, je nach Umfang ab 5.600 € bis 26.400 €. Den Preis bestimmen die Zahl der Standorte, der Umfang der Objektdarstellung und vor allem die Frage, ob ein Portal für Eigentümer und Mieter dazukommt und ob die Verwaltersoftware angebunden wird.

Laufend kommen Hosting und Wartung dazu. Fotografie ist nicht enthalten und lohnt sich hier besonders bei den Menschen: Ein Beirat vergibt einen Auftrag an Personen, nicht an eine Firma. Porträts deines Teams mit Zuständigkeit und Durchwahl wirken stärker als jedes Bild einer Musterwohnanlage.