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Deine Website entscheidet mit, welches Gesetz für dich gilt.

12 Reiseveranstalter, Vermieter und Tourismusregionen zählen zu unseren Kunden — darunter Cruusoo Kreuzfahrten, Hora Touristik mit Marokko-Tours, Zrce.de, UT Union Travel, Ballerina Sailing, Rent to chill, der Sportboothafen Hitzacker und die Touristinformation der Rennsteigregion im Frankenwald.

Wer eine Unterkunft verkauft, verkauft eine Unterkunft. Wer daneben den Mietwagen des Partners vermittelt und dabei Name, Zahlungsdaten und E-Mail-Adresse weitergibt, verkauft nach § 651c BGB unter Umständen eine Pauschalreise.

Daran hängen Informationspflichten, Haftung und Insolvenzsicherung — ausgelöst von einem Link in deiner Buchungsstrecke. Darum fängt dieses Projekt mit einer Einordnung an und erst danach mit Gestaltung.

Hora Touristik - HORA Promotions GmbH
Hamburg Marketing GmbH
Hausch & Partner GmbH
Rent to chill – Reimers Reisemobil GmbH
Zrce.de - BB & TL GmbH
Ballerina Sailing
Entwicklungsverein Rennsteigregion im Frankenwald e.V.
Touristinformation der Rennsteigregion im Frankenwald
Cruusoo Cruises GmbH
UT Union Travel Reisen vebindet GmbH
vinje vegan cycling project

Was deine Website leisten muss.

Sechs Dinge, die bei dir über die Buchung entscheiden — und bei zweien davon auch über deine Pflichten.

Website anfragen
zur unverbindlichen Erstberatung

Drei Bedingungen machen dich zum Veranstalter.

Du vermittelst den Zugriff auf das Buchungsverfahren eines anderen, du übermittelst Name, Zahlungsdaten und E-Mail-Adresse, und der zweite Vertrag kommt binnen 24 Stunden zustande. Dann greift § 651c BGB.

Jeder ausgehende Link braucht einen Typ.

Hinweis ohne Buchung, Empfehlung ohne Datenweitergabe, Weiterleitung mit Übergabe der Buchungsdaten — drei Rechtsfolgen, die auf der Seite gleich aussehen. Darum werden daraus drei verschiedene Bausteine.

Das Formblatt kommt vor dem Klick.

Die vorvertragliche Unterrichtung muss erfolgen, bevor der Reisende seine Vertragserklärung abgibt — klar, verständlich und hervorgehoben. Welches amtliche Muster gilt, hängt davon ab, was du gerade verkaufst.

Der Gesamtpreis gehört nach vorn.

Kurtaxe, Endreinigung, Visum, Einzelzimmerzuschlag, Transfer, Ausrüstung. Was hinten auf der Rechnung auftaucht und vorne fehlte, wird zur Beschwerde — auch wenn es rechtlich sauber war.

Reiseunterlagen sind ein eigener Bereich.

Verlauf nach Tagen, Treffpunkt und Uhrzeit, Gepäckgrenzen, Einreise- und Gesundheitshinweise, Ansprechpartner vor Ort. Das sind die Fragen der letzten zwei Wochen — und sie kommen sonst alle einzeln.

Eine Region verkauft einen Anlass.

Veranstaltungen mit Datum, Touren mit Länge und Schwierigkeit, Gastgeber mit Lage, und eine Karte, auf der alles drei liegt. Wer freitagabends ankommt, sucht, was morgen stattfindet.

Nico Tjarks Webdesigner

Nico Tjarks

"Ich berate dich gerne!"

Mein Kundenberater-Team und ich sind für dich da.
Rufe uns doch einfach an oder buche dir einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

oder schreibe uns eine E-Mail:
hallo@homepage-helden.de

Pauschalreiserecht

Drei Bedingungen, und du bist Reiseveranstalter.

§ 651c BGB heißt „Verbundene Online-Buchungsverfahren“ und beschreibt einen Vorgang, den fast jede Reiseseite kennt. Ein Unternehmer verkauft oder vermittelt über ein Online-Buchungsverfahren eine Reiseleistung. Er vermittelt dem Reisenden für dieselbe Reise einen Vertrag über eine andere Art von Reiseleistung, indem er ihm den Zugriff auf das Online-Buchungsverfahren eines anderen Unternehmers ermöglicht. Er übermittelt dabei Name, Zahlungsdaten und E-Mail-Adresse des Reisenden. Und der weitere Vertrag kommt spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des ersten Vertragsschlusses zustande.

Sind diese drei Bedingungen erfüllt, gelten die Verträge zusammen als Pauschalreisevertrag, und der erste Unternehmer gilt als Reiseveranstalter. Daran hängt unter anderem § 651r BGB: Ein Reiseveranstalter muss sicherstellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, wenn Leistungen wegen Zahlungsunfähigkeit ausfallen, und bei Reisen mit Beförderung auch die vereinbarte Rückbeförderung absichern. Nachgewiesen wird das mit einem Sicherungsschein.

Jeder ausgehende Link bekommt einen Typ

Ein Hinweis ohne Buchungsmöglichkeit, eine Empfehlung ohne Datenweitergabe und eine Weiterleitung mit Übergabe der Buchungsdaten sind drei verschiedene Dinge, die auf der Seite gleich aussehen. Als drei getrennte Bausteine gebaut, kann später niemand versehentlich den dritten einsetzen, wo der erste gemeint war.

Das Formblatt ist ein Schritt in der Strecke

Die Unterrichtung muss erfolgen, bevor der Reisende seine Vertragserklärung abgibt, klar, verständlich und in hervorgehobener Weise. Welches amtliche Muster einschlägig ist, hängt vom Konstrukt ab — bei verbundenen Online-Buchungsverfahren ist es ein anderes als bei der gewöhnlichen Pauschalreise.

Der Sicherungsschein gehört in die Bestätigung

In die Unterlagen, die der Reisende nach der Buchung bekommt, und nicht allein in einen Bereich mit rechtlichen Hinweisen. Das ist ein Dokument je Reise und Saison und damit ein Feld, das gepflegt wird — kein PDF, das einmal hochgeladen wurde.

Ob du im Einzelfall Vermittler, Anbieter einer verbundenen Reiseleistung oder Veranstalter bist, entscheidet deine Rechtsberatung. Die Abgrenzung ist feiner, als sie aussieht, und sie kann sich mit einer einzigen neuen Funktion verschieben. Unsere Aufgabe ist die Struktur: ausgehende Links mit Typ, die Unterrichtung an der richtigen Stelle der Strecke und Unterlagen, die zur Buchung gehören.

Referenzen aus Tourismus und Reiseveranstaltung.

Sportboothafen Hitzacker (Elbe)
Transport, Logistik & Verkehr
Rent to chill – Reimers Reisemobil GmbH
Tourismus & Reiseveranstalter
Zrce.de - BB & TL GmbH
Tourismus & Reiseveranstalter

Unsere neue Website entspricht komplett unseren Vorstellungen. Wir wurden bereits mit dem ersten Design-Vorschlag begeistert. Außerdem war zu jeder Zeit jemand vom Team der Homepage Helden erreichbar. Der Support erfolgt immer schnell und kompetent. Nachdem unsere neue Homepage online ging, wurden wir bereits innerhalb kürzester Zeit von Kunden, Partnern und Freunden mit positiven Feedback überhäuft. Der Traffic auf unserer Seite steigt seit dem sichtbar.

Benjamin Buhs
Hausch & Partner GmbH
Schulen
Hora Touristik - HORA Promotions GmbH
Tourismus & Reiseveranstalter
Tagungszentrum Martinshaus
Hotels & Resorts
Ballerina Sailing
Tourismus & Reiseveranstalter
Touristinformation der Rennsteigregion im Frankenwald
Tourismus & Reiseveranstalter
Cruusoo Cruises GmbH
Tourismus & Reiseveranstalter

Das sagen unsere Kunden.

Das Feedback unserer Kunden ist uns die liebste Form der Auszeichnung.

Die Homepage-Helden haben uns nicht nur eine optisch sehr ansprechende Homepage gestaltet, sondern haben es auch geschafft, unsere diffusen Wünsche und Vorstellunge...

Katharina Vinje

Auch die Zusammenarbeit für den Relaunch der Lieblingsbleiben war eine große Freude. Mit viel Kreativität, Ideen, Kompetenz und immer einem offenen Ohr habt ihr mei...

Lieblingsbleiben - einzigartige Ferienhäuser

Unsere neue Website entspricht komplett unseren Vorstellungen. Wir wurden bereits mit dem ersten Design-Vorschlag begeistert. Außerdem war zu jeder Zeit jemand vom ...

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So läuft dein Projekt.

Vier Schritte zum Festpreis. Der erste ist hier wichtiger als anderswo: Welche Rolle du einnimmst, bestimmt die halbe Struktur — und lässt sich später nur mit Aufwand verschieben.

1. Rolle und Angebot klären

Was verkaufst du selbst, was vermittelst du, wohin gehen Daten — und was sagt deine Rechtsberatung dazu. Erst danach steht fest, welche Bausteine die Seite braucht.

2. Entwurf nach drei Wochen

Startseite, Reise- oder Objektseite, Terminübersicht, Buchungsstrecke, Reisebereich und Kontakt als klickbarer Entwurf.

3. Buchung, Unterrichtung und Unterlagen aufsetzen

Termine und freie Plätze werden Felder, ausgehende Links bekommen ihren Typ, die vorvertragliche Unterrichtung einen festen Platz in der Strecke, Unterlagen und Sicherungsschein ihren Ort.

4. Livegang und Einweisung

Reise anlegen, Termin öffnen, Preis für die Saison ändern, Absage an alle Betroffenen schicken. Nach der Einweisung brauchst du uns für den Alltag nicht mehr.

Zahlen

Was kostet eine Website für einen Reiseveranstalter?

Den Preis bestimmen hier vor allem die Buchung — eine Anfrage ist ein schlankes Projekt, eine echte Buchung mit Verfügbarkeit, Teilnehmerdaten und Zahlung ein deutlich größeres —, die Zahl der Reisen oder Objekte und die Frage, ob Gebuchte einen eigenen Bereich bekommen.

Veranstalter oder Vermieter mit klarem Angebot

ab 5.600 € — Reisen oder Objekte als eigene Einträge mit Zeitraum, Leistungen und Gesamtpreis samt Nebenkosten, Verlauf nach Tagen, Anfrage mit Reisezeitraum und Personenzahl, rechtliche Hinweise an der richtigen Stelle der Strecke.

Mit Verfügbarkeit und Buchung

ab 8.400 € — Zusätzlich Termine und freie Plätze, Buchung mit Teilnehmerdaten und Zahlung, die vorvertragliche Unterrichtung als eigener Schritt, Bestätigung mit Unterlagen und Sicherungsschein, Gutscheine.

Mit Reisebereich für Gebuchte

ab 16.600 € — Zusätzlich ein Bereich je Buchung mit Verlauf, Dokumenten, Einreise- und Gesundheitshinweisen und Ansprechpartner vor Ort, zubuchbare Zusatzleistungen, Anbindung an dein Reservierungs- oder Veranstaltersystem.

Region, mehrere Marken oder Zielgebiete

ab 26.400 € — Zusätzlich Veranstaltungen, Touren, Gastgeber und Karte als eigene Datensätze mit Saison, Pflegezugang für Gastgeber, eigene Bereiche je Marke oder Zielgebiet, weitere Sprachen.

Die Beträge sind Festpreise für die Umsetzung. Nicht enthalten sind Fotografie, Bildrechte, Lizenzen und die laufenden Kosten für Hosting und Wartung. Plane die Fotografie ein: Deine Reise verkauft sich über Bilder, auf denen man sieht, wie es tatsächlich aussieht — gekaufte Zielgebietsbilder erkennt man, und sie erzeugen Erwartungen, an denen du dich später messen lassen musst.

FAQ

Fragen aus Tourismus und Reiseveranstaltung.

Deine Frage ist nicht dabei? Sprich uns gerne an.

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Sind wir Reiseveranstalter oder Vermittler?

Das kann sich mit einer einzigen Funktion auf deiner Seite verschieben. § 651c BGB regelt die verbundenen Online-Buchungsverfahren: Wer über ein Online-Buchungsverfahren eine Reiseleistung verkauft, dem Reisenden für dieselbe Reise den Zugriff auf das Buchungsverfahren eines anderen Unternehmers vermittelt, dabei Name, Zahlungsdaten und E-Mail-Adresse übermittelt und bei dem der weitere Vertrag binnen 24 Stunden zustande kommt, gilt als Reiseveranstalter.

Daran hängt mehr als ein Etikett: Informationspflichten, Haftung für die Reiseleistungen und die Insolvenzsicherung nach § 651r BGB. Die Abgrenzung zwischen Vermittlung, verbundener Reiseleistung und Pauschalreise gehört deshalb zu Beginn des Projekts auf den Tisch — geklärt von deiner Rechtsberatung, nicht von uns. Wir bauen anschließend die Struktur, die dazu passt.

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Was muss vor der Buchung angezeigt werden?

Die vorvertragliche Unterrichtung, und zwar bevor der Reisende seine Vertragserklärung abgibt. Das Gesetz verlangt dafür klare, verständliche und hervorgehobene Angaben sowie ein zutreffend ausgefülltes Formblatt nach dem jeweils einschlägigen amtlichen Muster.

Welches Muster gilt, hängt vom Konstrukt ab: Für die gewöhnliche Pauschalreise ist es ein anderes als für verbundene Online-Buchungsverfahren. Auf der Seite wird daraus ein eigener Schritt in der Buchungsstrecke mit festem Platz, nicht ein Link im Fuß — und der Inhalt kommt aus einem Feld, damit eine Änderung an einer Stelle passiert.

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Wie gehen wir mit Links zu anderen Anbietern um?

Indem jeder ausgehende Link einen Typ bekommt. Ein reiner Hinweis ohne Buchungsmöglichkeit, eine Empfehlung ohne Weitergabe von Daten und eine Weiterleitung, bei der Name, Zahlungsdaten und E-Mail-Adresse mitgehen, sind rechtlich drei verschiedene Dinge — und sehen auf der Seite oft gleich aus.

Darum werden daraus drei verschiedene Bausteine mit unterschiedlichem Aussehen und unterschiedlichem Verhalten. So kann später niemand versehentlich den dritten einbauen, wo der erste gemeint war — auch nicht in zwei Jahren, wenn jemand anderes die Seite pflegt.

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Wie zeigen wir den Reisepreis?

Als Gesamtpreis, so früh wie möglich, und mit allem, was später noch dazukommt. Kurtaxe, Endreinigung, Visum, Einzelzimmerzuschlag, Ausrüstung, Transfer, Trinkgeldempfehlung, Zuschläge für bestimmte Termine — was hinten auf der Rechnung auftaucht und vorne fehlte, wird zu einer Beschwerde, auch wenn es rechtlich sauber war.

Bei saisonalen Preisen hilft eine Tabelle nach Zeitraum statt eines Ab-Preises, der nur in zwei Wochen im November gilt. Welche Angaben du gegenüber Verbrauchern genau machen musst, prüft deine Rechtsberatung — der Gesamtpreis mit Steuern und Gebühren ist dabei der Ausgangspunkt.

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Wie stellen wir Reiseverlauf und Unterlagen bereit?

In einem Bereich je Buchung, der mit der Bestätigung freigeschaltet wird. Darin: der Verlauf nach Tagen, Treffpunkt und Uhrzeit, Gepäckgrenzen, was mitzubringen ist, Ansprechpartner vor Ort mit Nummer, die Unterlagen zum Herunterladen und — wo einschlägig — der Sicherungsschein.

Das sind die Fragen der letzten zwei Wochen vor Abreise, und sie kommen sonst alle einzeln per E-Mail und Telefon. Wer sie an einer Stelle beantwortet, die der Reisende selbst wiederfindet, spart die Hälfte davon ein.

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Welche Hinweise zu Einreise und Gesundheit gehören auf die Seite?

Die Angaben zu Pass- und Visumerfordernissen und zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten gehören zur vorvertraglichen Unterrichtung — welche genau und in welcher Tiefe, prüft deine Rechtsberatung. Praktisch gehört dazu auch, was sich ändern kann und wer es verfolgt.

Was sich bewährt: eine Angabe je Zielgebiet mit Datum der letzten Prüfung und ein Verweis auf die amtliche Quelle, statt eines ausformulierten Textes, der zwei Jahre alt wird, ohne dass es jemand merkt. Deine eigenen Angaben bleiben kurz, der Verweis bleibt aktuell.

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Wie baut eine Region ihre Seite auf?

Um vier Datensätze herum, die zusammengehören: Veranstaltungen mit Datum, Touren mit Länge und Schwierigkeit, Gastgeber mit Kategorie und Lage, und eine Karte, auf der alles drei liegt. Wer am Freitagabend ankommt, will wissen, was morgen stattfindet und wie weit es weg ist.

Dazu kommt die Saison als eigene Größe: Was im Winter geöffnet ist, was im November geschlossen bleibt, wann die Lifte laufen. Und die Gastgeber pflegen ihre Einträge am besten selbst — sonst ist die Hälfte davon nach einer Saison veraltet und die Touristinformation tippt ab.

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Wie gehen wir mit Absagen und Umbuchungen um?

Mit Regeln, die vor der Buchung dastehen. Ab welcher Teilnehmerzahl eine Reise stattfindet und bis wann du absagen darfst, welche Stornostaffel gilt, was eine Umbuchung kostet, was bei Krankheit passiert und ob eine Reiserücktrittsversicherung angeboten wird.

Technisch gehört dazu ein Weg, auf dem du eine Absage oder Änderung an alle Betroffenen einer Reise auf einmal herausschickst, mit Nachweis, wer sie wann bekommen hat. Wer das per E-Mail-Verteiler macht, sucht im Zweifelsfall später in seinem Postausgang.

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Was kostet eine Website für einen Reiseveranstalter?

Die Umsetzung läuft zum Festpreis, je nach Umfang ab 5.600 € bis 26.400 €. Den Preis bestimmen vor allem die Buchung — Anfrage oder echte Buchung mit Verfügbarkeit, Teilnehmerdaten und Zahlung —, die Zahl der Reisen oder Objekte und ob ein eigener Bereich für Gebuchte dazukommt.

Laufend kommen Hosting und Wartung dazu. Fotografie und Bildrechte sind nicht enthalten und sind hier der größte Hebel: Deine Reise verkauft sich über Bilder, auf denen man sieht, wie es tatsächlich aussieht. Agenturbilder vom Zielgebiet erkennt man, und sie erzeugen Erwartungen, an denen du dich später messen lassen musst.

Branchen

Weitere Branchen aus Gastgewerbe, Tourismus & Freizeit.

Gast mit Rollkoffer durchquert die Lobby eines modernen Hotels mit gelben Sesseln und Fensterfront.

Hotels und Resorts

Direktbuchung statt Portalprovision, Buchungsmaschine eingebunden statt nachgebaut, eigene Seiten für Tagungen und Feiern.

Ferienwohnungen und Ferienhäuser

Der Direktweg darf günstiger sein — dafür braucht er einen eigenen Preis, eigene Konditionen und einen Kalender, der mit deinen Portalen übereinstimmt.

Freizeit und Erlebnis

Buchung ab der Gruppengröße, freie Zeiten in Echtzeit, Gutscheine als eigener Produkttyp, getrennte Wege für Geburtstag und Teamevent.

Koch in weißer Jacke nappiert in der Restaurantküche einen Teller mit Brokkoli und Avocado aus einem Löffel mit Sauce.

Restaurants und Gastronomie

Karte als pflegbare Daten statt als PDF, Reservierung ohne Umweg, gefunden werden im Umkreis.

Catering und Eventgastronomie

Die Anfrage fragt nach Küche, Strom und Zufahrt, bevor sie nach dem Menü fragt — und Allergene hängen am Gericht, damit sie in jedes Angebot mitwandern.

Events, Messen und Veranstalter

Termine als Datensätze statt Unterseiten, getrennte Wege für Besucher und Aussteller, Ticketverkauf, der den Ansturm aushält.

Kultur, Theater und Musik

Spielplan aus Terminen mit Status und Ticketlink, Produktionen und Ensemble verknüpft, Veranstaltungssuche bei Google, Bildnachweis am Bild.

Person in Sportkleidung sitzt nach dem Training auf dem Boden eines Studios, davor eine Kurzhantel und ein Shaker, im Hintergrund eine Langhantel im Gegenlicht.

Fitness, Sport und Wellness

Kursplan als Datensätze statt PDF, Anmeldung zum Probetraining direkt aus dem Plan, Beiträge sichtbar, Kündigungsbutton nach Vorschrift.