Jahrelang stand in den Verträgen der Buchungsportale eine Klausel, die genau das verbot. Der Bundesgerichtshof hat die sogenannte enge Bestpreisklausel von Booking.com am 18. Mai 2021 für kartellrechtswidrig erklärt (KVR 54/20) — sie untersagte es Anbietern, auf der eigenen Website günstigere Preise oder bessere Konditionen anzubieten als auf dem Portal. Der Europäische Gerichtshof hat am 19. September 2024 entschieden, dass Bestpreisklauseln grundsätzlich dem Kartellverbot unterfallen und keine objektiv notwendige Nebenabrede sind (C-264/23).
Für deine Seite ist das der Unterschied zwischen einer Visitenkarte und einem Vertriebsweg. Der Direktweg darf besser sein als der Portalweg — und er muss es nicht über den Preis sein. Die Bedingungen sind oft der bequemere Hebel: später stornieren, früher anreisen, Hund inklusive, Endreinigung enthalten, kostenlose Umbuchung bis vier Wochen vorher.
- Direktpreis und Direktkonditionen sind eigene Felder
-
Am Objekt und je Zeitraum, damit du sie ändern kannst, ohne uns zu fragen. Wer den Vorteil nur in einem Satz auf der Startseite erwähnt, hat ihn an der Stelle nicht stehen, an der entschieden wird — nämlich direkt neben dem Preis für den gewählten Zeitraum.
- Der Kalender muss in beide Richtungen stimmen
-
Wenn du daneben über Portale vermietest, kommt der Kalender von dort oder geht dorthin. Eine Doppelbuchung kostet dich mehr als jede Website: einmal den Gast, einmal die Bewertung und einmal den Platz im Portalranking.
- Der Moment ist kurz
-
Jemand hat dich auf dem Portal gesehen und sucht deinen Namen. Was er jetzt braucht, sind dieselben Bilder, derselbe freie Zeitraum und derselbe Endpreis — alles andere wirkt wie ein anderes Objekt und schickt ihn zurück.
Die Entscheidungen betrafen Hotelbuchungsportale, und Verträge unterscheiden sich; was deiner hergibt und wie du damit werben darfst, prüft deine Rechtsberatung. Unsere Aufgabe ist die Struktur: ein Direktweg, der Preis und Bedingungen eigenständig führen kann, und ein Kalender, der stimmt.