Bei dir greift die Rechtslage tiefer in den Aufbau der Website ein als anderswo. Wer Lebensmittel im Fernabsatz anbietet, muss die verpflichtenden Informationen schon vor dem Kaufabschluss bereitstellen — so verlangt es die EU-Verordnung 1169/2011, bei uns kurz LMIV. Einzige Ausnahme ist das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, das erst bei der Lieferung vorliegen muss.
Das klingt nach einer Aufgabe für die Texterei und ist in Wahrheit eine Frage des Datenmodells. Bei zwanzig Artikeln kann man das von Hand schreiben. Bei dreihundert Artikeln in vier Sprachen mit wechselnden Rezepturen funktioniert nur ein Weg: Jede Pflichtangabe ist ein eigenes Feld, gefüllt aus derselben Quelle, aus der auch das Etikett entsteht.
- Ein Feld je Angabe, nicht ein Absatz je Produkt
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Bezeichnung, Zutaten, Allergene, Füllmenge, Nährwerte je 100 g, Aufbewahrung, Lebensmittelunternehmer — jeweils eigene Felder. Dadurch lassen sie sich einheitlich darstellen, übersetzen, filtern und prüfen. Ein Freitextfeld pro Produkt kann das alles nicht.
- Rezepturwechsel ändert eine Stelle
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Wenn eine Zutat wegfällt, ändert sich die Angabe im Zutatenverzeichnis, die Allergenhervorhebung, der Filter und die Nährwerttabelle — aus einer Eingabe heraus. Wer das über formatierten Fließtext löst, übersieht beim dritten Produkt die zweite Stelle.
- Die Prüfung bleibt bei dir
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Wir bauen die Struktur, die dafür sorgt, dass nichts vergessen und nichts widersprüchlich wird. Ob eine Deklaration inhaltlich korrekt ist, entscheidet deine Qualitätssicherung — und rechtliche Einzelfragen klärst du mit deiner Rechtsberatung.
Derselbe Gedanke trägt die Rezepte: Zutaten, Mengen, Zubereitungsschritte, Zeiten und Portionen als Datensatz statt als Fließtext. Dann erkennen Suchmaschinen sie als Rezept, und jedes Rezept verlinkt automatisch die Produkte, die darin vorkommen. Für Lebensmittelmarken erreichst du damit die meisten neuen Leser — nach deinem Produktnamen sucht nur, wer es schon kennt.