Pseudonymisierung ist das Ersetzen von Kennzeichen, mit denen sich eine Person direkt erkennen lässt, durch einen Platzhalter. Die Zuordnung bleibt möglich, aber nur mit zusätzlichem Wissen.
- Pseudonymisierung
Das Ersetzen von Kennzeichen, mit denen sich eine Person direkt erkennen lässt, durch einen Platzhalter.
Beispiel: „Nach der Pseudonymisierung steht in der Auswertung eine Nummer statt des Namens.“Auch: Die Tabelle, die Platzhalter und Person verbindet, heißt Zuordnungstabelle oder Schlüsseltabelle.
Abgrenzung zur Anonymisierung: Dort ist die Zuordnung endgültig weg. Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen.
Was die Datenschutz-Grundverordnung dazu sagt
Sie nennt die Pseudonymisierung ausdrücklich als Schutzmaßnahme, nicht als Ausweg. Pseudonymisierte Daten sind weiterhin personenbezogen, und sämtliche Pflichten der DSGVO gelten für sie; der Gewinn liegt darin, dass ein Abfluss weniger anrichtet und dass die Verordnung die Maßnahme bei der Bewertung der Sicherheit positiv berücksichtigt.
Wo die Praxis scheitert
An der Zuordnungstabelle und an den Nebenfeldern. Liegt die Tabelle in derselben Datenbank wie die pseudonymisierten Daten, ist die Maßnahme wirkungslos: Wer das eine erbeutet, erbeutet das andere gleich mit. Und ein Datensatz ohne Namen, der Postleitzahl, Geburtsjahr und Beruf enthält, ist in einer kleinen Gemeinde trotzdem eindeutig.
Wie Pseudonymisierung richtig aufgesetzt wird
Mit der Tabelle an einem anderen Ort und getrennten Rechten. Wer die Auswertung macht, bekommt keinen Zugriff auf die Zuordnung; wer die Zuordnung verwaltet, braucht die Auswertung nicht. Dazu gehört die Festlegung, wann die Tabelle gelöscht wird, denn genau dieser Schritt macht aus der Pseudonymisierung am Ende eine Anonymisierung.