Eine Logo-Leiste ist eine Reihe von Kundenlogos, die belegen soll, für wen ein Unternehmen bereits gearbeitet hat. Sie steht meist als schmales Band unter dem Hero-Bereich oder vor dem Seitenende.
- Logo-Leiste
Reihe von Kundenlogos, die belegen soll, für wen ein Unternehmen bereits gearbeitet hat.
Beispiel: „Unter dem Hero-Bereich läuft eine Logo-Leiste mit acht Kundenlogos.“Auch: Kundenlogos, Logo Wall oder Logo-Wand. Die Wand meint dieselbe Sache als Raster über mehrere Zeilen.
Abgrenzung zu Trust-Badges: Trust-Badges zeigen Siegel und Zertifikate, also Urteile Dritter über das Unternehmen. Die Logo-Leiste zeigt Kundschaft.
Wie die Leiste gestaltet wird
Die Logos brauchen dieselbe optische Größe, was nicht dieselbe Pixelgröße bedeutet: Ein breites Wortmarken-Logo und ein quadratisches Bildzeichen wirken bei gleicher Breite verschieden schwer. Als Maß dient die Fläche, die das Logo tatsächlich ausfüllt.
Verbreitet ist eine einfarbige Darstellung in Grau, damit die Leiste ruhig bleibt und die Markenfarben nicht miteinander streiten. Das ist zugleich die Variante, die markenrechtlich am ehesten Rückfragen auslöst, weil viele Marken ihre Farbfassung vorschreiben.
Was technisch zählt
Logos gehören als SVG eingebunden, weil sie Flächen und Schrift sind und in jeder Größe scharf bleiben. Jedes braucht einen Alternativtext mit dem Namen des Unternehmens; ohne ihn hört ein Screenreader an dieser Stelle eine Reihe leerer Bilder.
Eine Leiste, die von selbst durchläuft, bringt mehr Logos unter und kostet Lesbarkeit. Wenn sie laufen soll, dann langsam, anhaltbar beim Darüberfahren und still, sobald jemand reduzierte Bewegung eingestellt hat.
Was markenrechtlich gilt
Ein fremdes Logo in der eigenen Werbung ist die Benutzung einer fremden Marke. Der zuverlässige Weg ist die schriftliche Erlaubnis der Kundschaft, am besten gleich im Projektvertrag als Referenzklausel.
Das Markengesetz zieht die Grenzen des Verbotsrechts in § 23 MarkenG, etwa für den Verweis auf Waren und Dienstleistungen des Markeninhabers. Die Auslegung ist eng, weshalb die Erlaubnis der saubere Weg bleibt.
Aus unserer Arbeit an über 2.500 Website-Projekten ist die Referenzklausel der Posten, der in Verträgen am häufigsten fehlt. Wer sie nicht hat, muss Jahre später nachfragen, und bei Inhabern, die inzwischen gewechselt haben, kommt oft keine Antwort mehr.