Ein Chat-Widget ist ein eingeblendetes Fenster, über das Besucher direkt Nachrichten an das Unternehmen schicken. Es sitzt meist unten rechts als Schaltfläche und klappt auf Klick zu einem Nachrichtenfenster auf.
- Chat-Widget
Eingeblendetes Fenster, über das Besucher direkt Nachrichten an das Unternehmen schicken.
Beispiel: „Unten rechts öffnet ein Chat-Widget den Draht zum Empfang.“Auch: Live-Chat. Wird statt eines Menschen ein Programm vorgeschaltet, heißt es Chatbot; beides erscheint im selben Fenster.
Abgrenzung zum Kontaktformular: Das Formular löst eine Nachricht aus, die später beantwortet wird. Der Chat verspricht eine Antwort im Gespräch.
Was es bringt
Antworten auf kurze Fragen, die eine Anfrage per Formular nicht wert wären: Öffnungszeiten, Zuständigkeit, Verfügbarkeit. Für beratungsintensive Leistungen ist das der Einstieg in ein Gespräch, das sonst nicht zustande käme.
Voraussetzung ist Erreichbarkeit. Ein Chat, der nach zwanzig Minuten beantwortet wird, ist ein langsames Kontaktformular mit mehr Aufwand. Wo niemand bereitsteht, gehört die Sprechzeit angeschrieben und außerhalb davon das Formular angeboten.
Was es kostet
Ladezeit und Platz. Die meisten Anbieter liefern ein Skript aus, das Schriften, Bilder und mehrere hundert Kilobyte Programmcode nachlädt. Auf dem Smartphone belegt die Schaltfläche zugleich die Ecke, in der bereits der Weg nach oben und der Hinweis zur Einwilligung sitzen.
Deshalb gehört das Skript erst nach dem Aufbau der Seite geladen und nicht vor dem Inhalt. Sinnvoll ist, es überhaupt erst beim Klick auf die Schaltfläche zu holen; die Schaltfläche selbst ist ein Knopf und braucht kein fremdes Programm.
Was rechtlich gilt
Ein eingebundener Chat überträgt die Adresse des Besuchers an den Anbieter und speichert in aller Regel etwas auf dem Gerät. Beides ist für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich.
Damit greift § 25 TDDDG: Der Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung ist nur mit vorheriger Einwilligung zulässig. Praktisch heißt das, dass der Chat erst nach der Zustimmung geladen werden darf.
Dazu kommt die Verarbeitung der Gesprächsinhalte: Sie gehört in die Datenschutzerklärung, mit Angabe des Anbieters, des Speicherorts und der Dauer. Bei Anbietern außerhalb der EU ist zusätzlich die Grundlage der Übermittlung zu nennen.