Personaldienstleister und Zeitarbeitsunternehmen haben wir seit 2006 online gebracht — darunter Buss Port Logistics, PReLog Personal, getaline, Arbeitswelt Personaldienstleistungen, Arbeits-Express Management, Worksource, Becker Personal Solutions, PHH Personaldienstleistung, personal:raum und Nurselo.
In fast jeder anderen Branche prüft der Kunde, ob die Leistung passt. Hier prüft er zuerst, ob die Zusammenarbeit ihn selbst in Haftung bringt. Fehlt dem Verleiher die Erlaubnis nach § 1 AÜG, sind die Verträge nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 AÜG unwirksam — und nach § 10 Absatz 1 AÜG gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer als zustande gekommen.
Deshalb beginnt die Arbeit dieser Website nicht mit einem Argument, sondern mit einem Nachweis. Und sie hat gleichzeitig eine zweite Aufgabe, die in diesem Markt die schwierigere ist: Bewerber zu erreichen, die mit dem Handy kommen, in einer Minute entscheiden und selten Unterlagen dabeihaben.