Eine Preistabelle ist die Gegenüberstellung mehrerer Leistungsstufen mit Preis und Umfang in Spalten. Jede Spalte trägt einen Namen, einen Preis, eine Liste des Enthaltenen und eine Schaltfläche.
- Preistabelle
Gegenüberstellung mehrerer Leistungsstufen mit Preis und Umfang in Spalten.
Beispiel: „Die Preistabelle stellt drei Pflegepakete mit Monatspreis gegenüber.“Auch: Preisübersicht oder Pricing Table.
Abgrenzung zur Preisliste: Die Liste zählt Einzelposten mit Preis auf. Die Tabelle vergleicht geschnürte Pakete, zwischen denen entschieden werden soll.
Wie sie aufgebaut wird
Drei Stufen sind der Normalfall, weil zwei nach einer Ja-Nein-Entscheidung aussehen und vier den Vergleich überfordern. Die Merkmale stehen in jeder Spalte in derselben Reihenfolge, damit sich die Zeilen nebeneinander lesen lassen.
Eine Spalte wird hervorgehoben, meist die mittlere. Das ist eine Empfehlung und sollte auch so beschriftet sein. Fehlt die Hervorhebung, wählen Besucher häufiger die günstigste Stufe, weil ihnen nichts anderes nahegelegt wird.
<!-- echte Tabelle, wenn verglichen wird: Kopfzellen tragen scope -->
<table>
<thead>
<tr><th scope="col">Leistung</th><th scope="col">Basis</th><th scope="col">Standard</th></tr>
</thead>
<tbody>
<tr><th scope="row">Sicherheitsupdates</th><td>monatlich</td><td>wöchentlich</td></tr>
</tbody>
</table>Welche Auszeichnung eine Tabelle für Vorlesewerkzeuge braucht, beschreibt die Tabellen-Anleitung des W3C. Spalten aus nebeneinanderliegenden Kästen sind dagegen keine Tabelle und brauchen auch keine Tabellenauszeichnung.
Was auf dem Smartphone passiert
Nebeneinander funktioniert dort nicht. Üblich ist, die Spalten untereinander zu stapeln und die empfohlene zuerst zu zeigen. Jede Stufe wiederholt dabei alle Merkmale, weil der Vergleich mit der Nachbarspalte wegfällt.
Der häufigste Fehler ist die unveränderte Tabelle, die waagerechtes Scrollen erzwingt. Dann sieht man entweder die Merkmale oder die Preise, aber nie beides zugleich.
Was die Preisangabenverordnung verlangt
Gegenüber Verbrauchern sind Gesamtpreise anzugeben, also inklusive Umsatzsteuer und aller Bestandteile. Wird ein Preis aufgegliedert, muss der Gesamtpreis hervorgehoben werden.
Das steht in § 3 PAngV. Für Angebote, die sich ausschließlich an Unternehmen richten, gilt die Verordnung nicht; dann gehört der Zusatz „zzgl. MwSt.“ sichtbar an den Preis und nicht in eine Fußnote.
Dazu kommt die Angabe, worauf sich der Preis bezieht: einmalig, monatlich, je Nutzer, je Standort. Aus unserer Arbeit an über 2.500 Website-Projekten ist die fehlende Bezugsgröße der häufigste Grund für Rückfragen, die eine Preistabelle eigentlich ersparen sollte.