Hacking ist das Eindringen in fremde Systeme oder das kreative Umnutzen von Technik. Welche der beiden Bedeutungen gemeint ist, entscheidet der Zusammenhang; nur die erste hat ein Strafrecht hinter sich.
- Hacking
Das Eindringen in fremde Systeme oder das kreative Umnutzen von Technik.
Beispiel: „Das Hacking fiel erst auf, als Daten in einem Forum auftauchten.“Auch: hacken. Im Zusammenhang mit einem Auftrag spricht man von ethischem Hacking, siehe Penetrationstest.
Abgrenzung zum Hacker: Das ist die Person, Hacking die Tätigkeit. Die Rechtsfragen hängen an der Tätigkeit.
Was beim Hacking in Deutschland strafbar ist
Mehr, als die meisten erwarten. Strafbar ist bereits das Verschaffen von Zugang zu Daten, die nicht für einen bestimmt und besonders gesichert sind; es braucht keinen Schaden und keine Absicht, etwas damit anzufangen. Dazu kommen das Abfangen von Daten auf dem Weg, das Verändern und Löschen fremder Daten und das Stören einer Datenverarbeitung.
Besonders weit reicht der sogenannte Hackerparagraf: Schon das Beschaffen oder Verbreiten von Werkzeugen, die zu solchen Taten dienen, kann strafbar sein. Für Sicherheitsforschung ist das seit Jahren ein Streitpunkt, weil dieselben Werkzeuge zum Prüfen und zum Angreifen taugen.
Was eine Erlaubnis ändert
Alles. Wer mit schriftlichem Auftrag des Betreibers prüft, tut nichts Unbefugtes, und damit entfällt die Grundlage der Strafbarkeit. Der Auftrag muss vor dem ersten Aufruf vorliegen, er muss benennen, welche Systeme geprüft werden dürfen, und er muss von jemandem stammen, der darüber verfügen darf. Ein mündliches „machen Sie mal“ trägt nicht, und die Erlaubnis des Entwicklers ersetzt nicht die des Betreibers.
Wie der legale Weg aussieht
Über drei Formen, die alle eine Erlaubnis einschließen. Der beauftragte Penetrationstest ist die engste und klarste. Ein Bug-Bounty-Programm erteilt die Erlaubnis öffentlich und für jeden, innerhalb der dort genannten Grenzen. Und eine Meldestelle nimmt Funde entgegen, ohne dass vorher gesucht werden durfte.
Wer ohne eine dieser Formen auf eine Lücke stößt, meldet sie und hört auf. Das Nachsehen, „wie weit man käme“, ist genau der Schritt, der aus einem Fund eine Straftat macht; dokumentiert wird deshalb der erste Befund und sonst nichts.