Cloaking bedeutet, Suchmaschinen anderen Inhalt zu zeigen als Besuchern. Der Server erkennt am Besucher, ob eine Suchmaschine anfragt, und liefert für sie eine eigene Fassung aus. Das englische cloak ist der Umhang, der etwas verbirgt.
- Cloaking
Suchmaschinen anderen Inhalt zeigen als Besuchern.
Beispiel: „Die Seite betrieb Cloaking: Der Googlebot bekam einen Fachtext, der Besucher eine Weiterleitung.“Erkannt wird die Suchmaschine an der Kennung im Serverprotokoll oder an der IP-Adresse. Beides lässt sich prüfen, und genau darüber fliegt die Sache auf.
Abgrenzung zur Personalisierung: Unterschiedliche Inhalte nach Sprache, Land oder Gerät sind zulässig, solange die Suchmaschine dasselbe bekommt wie ein Besucher unter denselben Bedingungen.
Wie Cloaking technisch funktioniert
Über eine Weiche auf dem Server. Sie prüft die Kennung des Anfragenden oder dessen IP-Adresse und entscheidet, welche Fassung ausgeliefert wird. Weil Suchmaschinen ihre Adressbereiche veröffentlichen und ihre Kennungen bekannt sind, ist die Weiche einfach zu bauen.
Sie ist ebenso einfach zu entdecken. Google ruft Seiten auch von anderen Adressen ab, und jeder kann die ausgelieferte Fassung mit dem Prüfwerkzeug in der Search Console mit dem vergleichen, was im Browser steht.
Warum Cloaking verboten ist
Weil es die Grundlage der Suche aushebelt. Ein Ergebnis ist nur etwas wert, wenn die Seite dahinter das zeigt, wofür sie steht. Google führt Cloaking deshalb seit jeher in den Richtlinien zu Spam, und die Folge ist in aller Regel die Entfernung aus dem Index.
Der Fall tritt auch unbeabsichtigt ein. Eine Website, die Besuchern aus bestimmten Ländern etwas anderes ausliefert als dem Crawler, oder eine Anwendung, die bei fehlender Einwilligung den Inhalt zurückhält, kann denselben Effekt erzeugen, ohne dass jemand es wollte.
Wo die Grenze zu erlaubter Auslieferung liegt
Bei der Frage, wovon die Fassung abhängt. Hängt sie an Sprache, Land, Gerät oder Einwilligung und bekommt die Suchmaschine dieselbe Fassung wie ein Besucher mit denselben Merkmalen, ist alles in Ordnung. Hängt sie daran, ob eine Suchmaschine fragt, ist es Cloaking.
Dieselbe Frage beantwortet den Streit um Inhalte hinter einer Anmeldung. Wer Suchmaschinen den vollen Text zeigt und Besuchern eine Bezahlschranke, muss das kennzeichnen; dafür gibt es eine eigene Auszeichnung, und ohne sie ist es ein Verstoß.