Greenwashing-Richtlinie (EmpCo): Was ab dem 27. September 2026 von deiner Website verschwinden muss
von Nico Tjarks am 22.09.2026
In Kürze: Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verbietet pauschale Umweltaussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ ohne Beleg. Deutschland hat sie im Dritten Gesetz zur Änderung des UWG umgesetzt, verkündet am 19. Februar 2026. Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Regeln, ohne Übergangsfrist für Werbetexte.
Auf den meisten Unternehmenswebsites steht mindestens ein Satz, der ab dem 27. September 2026 abmahnfähig ist. Meistens steckt er an einer Stelle, an die niemand denkt: in einem Blogartikel von 2023, in einer Produktbeschreibung oder als selbst gebautes Siegel im Footer.
Das ist der unangenehme Teil dieser Gesetzesänderung: Sie greift auf den gesamten Bestand zu, der gerade online steht. Eine Seite aus dem Archiv ist rechtlich weiterhin Werbung.
Dieser Artikel erklärt kurz, was genau verboten wird, und widmet den größeren Teil der Frage, wie du deine Website systematisch durchsuchst und die Fundstellen abarbeitest. Eine Anmerkung vorweg: Wir sind eine Webagentur und keine Kanzlei. Die Einordnung im Einzelfall gehört in juristische Hände, die Suche nach den Fundstellen dagegen ist Handwerk.
Inhaltsverzeichnis:
Was die EmpCo-Richtlinie ist
Die neuen Verbote im Überblick
Wann eine Umweltaussage noch erlaubt ist
So durchsuchst du deine Website
Die Begriffsliste
Fünf Wege, alle Fundstellen zu finden
Was du mit jedem Fund machst
Die sechs meistübersehenen Stellen
Was bei Verstößen droht
Der Prompt für den Prüf-Crawler
Was die EmpCo-Richtlinie ist
Die EmpCo-Richtlinie ist die Richtlinie (EU) 2024/825, ausgeschrieben Empowering Consumers for the Green Transition. Sie soll Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen schützen und verlangt, dass Werbung mit Umweltvorteilen belegbar ist.
Deutschland hat sie über das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Verkündet wurde es im Bundesgesetzblatt Teil I 2026 Nr. 43 am 19. Februar 2026, anzuwenden ist es ab dem 27. September 2026.
Hier lohnt eine Klarstellung, weil in vielen Beiträgen noch die falsche Vorschrift genannt wird. Die viel diskutierte Green Claims Directive ist im Juni 2025 zurückgezogen worden, nachdem im Trilog die Mehrheit fehlte. Was tatsächlich gilt, ist die EmpCo-Richtlinie. Sie erreicht einen großen Teil desselben Ziels über einen anderen Weg, nämlich über das bestehende Wettbewerbsrecht statt über ein neues Prüfverfahren.
Praktisch heißt das: Es gibt keine Behörde, bei der du deine Aussagen anmeldest. Die Durchsetzung läuft über Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände.
Die neuen Verbote im Überblick
Der Kern der Änderung steckt im Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG, der sogenannten Schwarzen Liste. Was dort steht, ist immer unlauter, ohne Prüfung des Einzelfalls und ohne Abwägung.
Nummer | Was verboten wird |
|---|---|
Nr. 2a | Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem oder staatliche Festsetzung |
Nr. 4a | Allgemeine Umweltaussage ohne nachgewiesene anerkannte hervorragende Umweltleistung |
Nr. 4b | Aussage über das Gesamtprodukt, wenn sie nur für einen Teilaspekt zutrifft |
Nr. 4c | Umweltaussagen, die allein auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen |
Nr. 10a | Gesetzliche Pflichten als Besonderheit des eigenen Angebots darstellen |
Nr. 23d | Irreführende Angaben zu Softwareaktualisierungen, Haltbarkeit und Reparierbarkeit |
Daraus folgt für die Praxis: Die beiden Nummern, die fast jede Website betreffen, sind 4a und 4c. Nr. 4a trifft jeden pauschalen Begriff, Nr. 4c trifft jede Klimaneutralität, die über den Kauf von Zertifikaten hergestellt wurde.
Ergänzend erweitert § 5 Absatz 2 UWG die wesentlichen Merkmale einer Ware um ökologische und soziale Merkmale sowie um Zirkularitätsaspekte wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit. Damit fällt auch irreführende Werbung mit Arbeitsbedingungen oder Tierschutz unter die Regeln, gelegentlich als Social Washing bezeichnet. Neu ist außerdem § 5 Absatz 3 Nummer 4: Wer mit künftiger Umweltleistung wirbt, etwa mit einem Klimaziel für 2035, braucht dafür klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen.
Wann eine Umweltaussage noch erlaubt ist
Es gibt genau zwei Wege, einen pauschalen Umweltbegriff weiter zu verwenden.
Der erste Weg ist der Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung. Als Beleg nennt die Gesetzesbegründung staatlich anerkannte Umweltzeichen, darunter den Blauen Engel, das EU-Ecolabel und den Nordischen Schwan, also Umweltzeichen vom Typ I nach DIN EN ISO 14024. Auch EMAS wird als Umwelthöchstleistung anerkannt. Ein Siegel, das dein Grafiker entworfen hat, zählt nicht.
Der zweite Weg ist die Spezifizierung auf demselben Medium. Statt „umweltfreundliche Verpackung“ schreibst du, worin der Vorteil genau besteht, und zwar direkt an derselben Stelle, nicht auf einer verlinkten Unterseite. Ein Beispiel: „Versandkarton aus 90 Prozent Altpapier, geprüft nach …“ Das ist konkret, überprüfbar und bleibt zulässig.
Für Produkte, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, wird in der Fachliteratur eine dreijährige Schonfrist bei einzelnen Tatbeständen genannt. Auf Website-Texte hilft das wenig weiter, weil eine online stehende Seite fortlaufend neu wahrgenommen wird.
So durchsuchst du deine Website
Der Aufwand liegt fast vollständig im Finden, nicht im Umschreiben. Geh dabei in zwei Schritten vor: erst eine vollständige Liste aller Fundstellen erzeugen, dann jede einzeln entscheiden. Wer beides mischt, übersieht die Hälfte.
Die Begriffsliste
Diese Begriffe deckst du bei der Suche ab. Sie stammen aus den Regelbeispielen der Gesetzesbegründung und aus dem, was uns in Kundenprojekten regelmäßig begegnet.
Klima und CO2: klimaneutral, CO2-neutral, klimapositiv, klimafreundlich, emissionsfrei, kompensiert, ausgeglichen, Netto-Null
Pauschale Umweltbegriffe: umweltfreundlich, umweltschonend, umweltverträglich, grün, öko, ökologisch, naturbelassen, ressourcenschonend, biologisch abbaubar, plastikfrei
Nachhaltigkeit und Soziales: nachhaltig, verantwortungsvoll, fair, sozial verträglich, tierfreundlich, artgerecht
Zirkularität: recycelbar, langlebig, reparierbar, wiederverwendbar
Fünf Wege, alle Fundstellen zu finden
Kein Weg allein reicht aus. In der Praxis kombinieren wir diese fünf.
Die Suche deines CMS. Sie findet den redaktionellen Fließtext, also den größten Teil. In TYPO3, WordPress und Statamic gibt es dafür jeweils eine Volltextsuche im Backend. Sie übersieht allerdings Inhalte in Bildern, PDFs und oft auch in Feldern wie Meta-Descriptions.
Eine Websuche mit Site-Operator. Gib bei Google site:deine-domain.de klimaneutral ein und wiederhole das je Begriff. Das findet auch indexierte PDFs und alte Seiten, an die im Menü niemand mehr denkt.
Ein Crawler. Werkzeuge wie Screaming Frog durchlaufen die komplette Seite und lassen sich auf eine eigene Wortliste ansetzen. Das ist ein zuverlässiger Weg, auch Meta-Angaben und Alt-Texte zu erfassen. Seiten, auf die nirgends verlinkt wird, findet allerdings auch ein Crawler nur, wenn du ihm die Sitemap oder eine URL-Liste mitgibst.
Eine Volltextsuche im Export. Bei flat-file-basierten Systemen und bei Datenbank-Exporten ist ein simples grep über die Inhaltsdateien die vollständigste Methode. Wir nutzen das, wenn eine Seite groß ist und es schnell gehen muss.
Ein selbst gebauter Prüf-Crawler. Wenn du ohnehin mit einem KI-Assistenten arbeitest, lass dir ein Skript schreiben, das deine Sitemap abläuft, jede Seite gegen die Begriffsliste prüft und die Treffer in eine Tabelle schreibt: URL, gefundener Begriff und der Satz drumherum. Im selben Durchlauf kann das Skript jeden Treffer an ein Sprachmodell übergeben und einen Formulierungsvorschlag danebenstellen. Am Ende steht eine Abarbeitungsliste statt einer reinen Fundliste. Jeden Vorschlag musst du trotzdem selbst prüfen, weil das Modell nicht weiß, was dein Unternehmen tatsächlich belegen kann.
Führe die Ergebnisse in einer Tabelle zusammen: URL, Fundstelle, exakter Wortlaut, Entscheidung, erledigt am. Diese Tabelle ist später dein Nachweis, dass du geprüft hast.
Der Prompt für den Prüf-Crawler
Für diese Aufgabe eignet sich Claude besonders gut, weil es das Skript nicht nur schreibt, sondern auch ausführen, die Ergebnisse in Dateien schreiben und den Report gleich mitbauen kann. Ersetze die Beispiel-Domain und hänge bei Bedarf eigene Begriffe an die Liste.
Du bist Entwickler. Schreibe ein Skript, das unsere Website auf unzulässige Umweltaussagen nach dem UWG in der ab dem 27.09.2026 geltenden Fassung durchsucht, und führe es aus.Vorgehen:1. Lies die Sitemap unter https://beispiel.de/sitemap.xml und sammle alle URLs.2. Rufe jede Seite ab und extrahiere den sichtbaren Text sowie Meta-Title, Meta-Description und alle Alt-Texte.3. Prüfe jede Fundstelle gegen die Begriffsliste, auch Wortbestandteile und Beugungsformen.4. Notiere je Treffer: URL mit Sprungmarke zur Überschrift des Abschnitts, den vollständigen Satz, den Fundort (Fließtext, Meta-Angabe oder Alt-Text).Begriffsliste:klimaneutral, CO2-neutral, klimapositiv, klimafreundlich, emissionsfrei, kompensiert, ausgeglichen, Netto-Null,umweltfreundlich, umweltschonend, umweltverträglich, grün, öko, ökologisch, naturbelassen, ressourcenschonend, biologisch abbaubar, plastikfrei,nachhaltig, verantwortungsvoll, fair, sozial verträglich, tierfreundlich, artgerecht,recycelbar, langlebig, reparierbar, wiederverwendbarReport:Erzeuge einen prägnanten Report als HTML-Datei mit einer Tabelle.Spalte A: die URL, wenn möglich als Direktlink auf den Abschnitt.Spalte B: der zitierte Satz, die zu korrigierende Formulierung darin rot hervorgehoben.Spalte C: ein konkreter Umformulierungsvorschlag.Gruppiere nach Seite und sortiere nach Anzahl der Treffer.Der Report ist ein Briefing für unsere Webagentur. Er muss ohne Rückfragen umsetzbar sein: eindeutige Fundstelle, eindeutiger Zielzustand. Erfinde keine Belege. Wo ein Nachweis nötig wäre, den ich liefern muss, schreibe [BELEG NÖTIG] in Spalte C.
Was du mit jedem Fund machst
Für jede Fundstelle gibt es drei mögliche Entscheidungen, und die Reihenfolge der Prüfung ist immer dieselbe.
Erstens: Kannst du die Aussage konkret belegen? Dann spezifiziere sie an Ort und Stelle. Aus „ressourcenschonende Produktion“ wird eine Angabe, die man nachrechnen kann. Der Beleg gehört auf dieselbe Seite, ein Link auf ein PDF im Downloadbereich genügt der Vorgabe nicht.
Zweitens: Beruht die Aussage nur auf Kompensation? Dann streiche sie. Das betrifft alle Formulierungen im Sinne von „klimaneutral durch Ausgleichsprojekte“. Du darfst weiterhin darüber berichten, dass du Klimaschutzprojekte unterstützt, nur eben nicht als Eigenschaft des Produkts.
Drittens: Bleibt der Begriff pauschal? Dann ersetze ihn durch eine sachliche Beschreibung oder lösche ihn. In den meisten Fällen verliert der Satz dadurch nichts, weil der pauschale Begriff ohnehin keine Information transportiert hat.
Bei Siegeln gilt eine eigene Logik. Prüfe für jedes Logo auf deiner Seite, ob dahinter ein anerkanntes Zertifizierungssystem oder eine staatliche Festsetzung steht. Selbst gestaltete Grafiken mit Blättern, Erdkugeln oder dem Wort Green im Namen fliegen raus.
Die sechs meistübersehenen Stellen
Aus unserer Arbeit an über 2.100 Website-Projekten kennen wir die Ecken, in denen solche Aussagen überdauern. Diese sechs fehlen fast immer in der ersten Prüfliste.
Der Footer. Dort sitzen die selbst gebauten Siegel, oft seit Jahren, oft ohne dass jemand weiß, wer sie beauftragt hat.
Alte Blogartikel. Ein Beitrag von 2022 mit „unsere klimaneutrale Produktion“ ist heute genauso Werbung wie die Startseite.
PDF-Downloads. Datenblätter, Broschüren und Preislisten liegen im Medienbereich, sind indexiert und werden bei Textprüfungen fast nie geöffnet.
Bildmotive und Alt-Texte. Steht der Claim im Bild, findet ihn keine Textsuche. Alt-Texte wiederum sind Text und zählen.
Meta-Titel und Meta-Descriptions. Sie erscheinen in den Suchergebnissen und sind damit Werbung, tauchen im CMS aber in einem eigenen Feld auf.
Strukturierte Daten. In JSON-LD stehen Produktbeschreibungen manchmal in einer älteren Fassung als im sichtbaren Text.
Dazu kommt ein organisatorischer Punkt: Kläre, wer künftig neue Aussagen freigibt. Eine bereinigte Website ist in sechs Monaten wieder voll, wenn die Produktdaten weiter ungeprüft aus dem Marketing kommen.
Was bei Verstößen droht
Die Durchsetzung läuft in erster Linie zivilrechtlich. Wettbewerber, Verbraucherschutzverbände und Wettbewerbsvereine können abmahnen und auf Unterlassung klagen. Weil die neuen Tatbestände in der Schwarzen Liste stehen, entfällt dabei die Prüfung, ob die Aussage im Einzelfall spürbar irreführend war.
Bei weitverbreiteten Verstößen mit grenzüberschreitendem Bezug kommen Bußgelder hinzu, die sich an bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes orientieren können. Liegen keine belastbaren Umsatzzahlen vor, wird ein Höchstbetrag von 2 Millionen Euro genannt. Für ein mittelständisches Unternehmen ist die realistische Gefahr allerdings die Abmahnung mit Vertragsstrafeversprechen, nicht das Bußgeld.
Rechtliche Fristen für Websites sind kein neues Thema. Ähnlich gelagert waren zuletzt die Widerrufsbutton-Pflicht und die Kennzeichnung mit Garantie- und Gewährleistungslabeln. Das Muster ist jedes Mal dasselbe: Der Stichtag ist lange bekannt, die Umsetzung beginnt zwei Wochen vorher.
Fazit
Der 27. September 2026 ist ein harter Stichtag ohne Schonfrist für Werbetexte. Der Aufwand für ein mittelständisches Unternehmen liegt erfahrungsgemäß bei ein bis zwei Tagen, wenn die Suche systematisch läuft, und bei deutlich mehr, wenn erst eine Abmahnung den Anlass gibt.
Fang beim Footer an, geh dann durch die Produktseiten und zuletzt durch das Blogarchiv. Wer das jetzt macht, hat es einmal gemacht. Wer wartet, macht es unter Zeitdruck und mit Anwalt.