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Gewährleistungslabel und Garantielabel: Was Onlineshops ab September 2026 anzeigen müssen

von Nico Tjarks am 30.07.2026

Lesedauer: 9 Minuten
Gewährleistungslabel und Garantielabel: EU-Pflicht für Onlineshops ab September 2026

In Kürze: Ab dem 27. September 2026 müssen Onlineshops zwei neue EU-Label anzeigen: das Gewährleistungslabel für alle Produkte und das Garantielabel GARAN, wenn eine Herstellergarantie von mindestens zwei Jahren ohne Zusatzkosten besteht.

  • Nur B2C und nur physische Produkte. Die Pflicht trifft dich, wenn du als Händler an Verbraucher verkaufst und die Ware anfassbar ist. Rein digitale Angebote wie Downloads, SaaS oder Online-Kurse sowie reine B2B-Geschäfte sind ausgenommen.

  • Platzierung: Das Gewährleistungslabel muss vor Kaufabschluss sichtbar sein, also auf der Produktseite oder im Bestellprozess. Das Garantielabel gehört zwingend auf die Produktseite selbst; der Checkout allein genügt dafür nicht. Beide Label müssen grafisch sichtbar sein, nicht versteckt hinter Links, Tabs oder Mouseover.

Wer einen Onlineshop betreibt, kennt das Muster: Alle paar Jahre kommt aus Brüssel eine neue Informationspflicht, und irgendwann steht sie plötzlich vor der Tür. Diesmal geht es um zwei Label, die Verbrauchern auf einen Blick zeigen sollen, welche Rechte sie beim Kauf haben.

Rechtliche Grundlage sind die EU-Richtlinie 2024/825 und die EU-Durchführungsverordnung 2025/1960, die das Aussehen der Label bis ins Detail festlegt. Der Stichtag ist der 27. September 2026. Bis dahin solltest du wissen, welche der beiden Label dich betreffen und wo sie in deinem Shop erscheinen müssen.

Dieser Artikel fasst zusammen, was bekannt ist, und zeigt, wie du die Vorgaben praktisch umsetzt. Er ersetzt keine Rechtsberatung: In Detailfragen gibt es aktuell noch offene Punkte, und bei Unsicherheit lohnt der Blick eines Fachanwalts.

Inhaltsverzeichnis:

  • Zwei Label, zwei Aufgaben

  • Für wen die Pflicht gilt und für wen nicht

  • Das Gewährleistungslabel im Detail

  • Das Garantielabel GARAN im Detail

  • Platzierung im Onlineshop: konkret

  • Marktplätze: Amazon, eBay, Etsy

  • Woher du die Dateien bekommst

  • Was passiert, wenn die Label fehlen

  • Checkliste für die Umsetzung

Zwei Label, zwei Aufgaben

Die beiden Label werden oft in einem Atemzug genannt, haben aber unterschiedliche Zwecke und unterschiedliche Regeln. Es hilft, sie von Anfang an klar zu trennen.

Das Gewährleistungslabel informiert über die gesetzliche Gewährleistung. Die gibt es immer, unabhängig davon, was der Hersteller verspricht. Dieses Label brauchst du deshalb bei praktisch jedem physischen Produkt, das du an Verbraucher verkaufst, bei Neuware genauso wie bei Gebrauchtware.

Das Garantielabel GARAN zeigt an, dass zusätzlich eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie besteht. Es ist nur dann Pflicht, wenn der Hersteller eine Garantie von mindestens zwei Jahren ohne Mehrkosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt. Gibt es keine solche Garantie, darfst du das Label auch nicht verwenden.

Merksatz: Gewährleistung ist Gesetz und gilt immer. Garantie ist freiwillig und gilt nur, wenn sie jemand gibt.

Für wen die Pflicht gilt und für wen nicht

Die Label betreffen Händler, die im B2C-Bereich physische Produkte an Verbraucher in der EU verkaufen. Der Vertriebskanal spielt dabei keine Rolle: Onlineshop, Marktplatz, stationäres Geschäft, überall gilt die Pflicht, nur die Darstellungsform unterscheidet sich.

Ausgenommen sind:

  • rein digitale Inhalte wie E-Books, Software-Downloads, Online-Kurse und SaaS-Angebote

  • Dienstleistungen ohne physisches Produkt

  • reine B2B-Geschäfte, also Verkäufe ausschließlich an Unternehmer

Wenn du beides anbietest, gilt die Pflicht für den physischen Teil deines Angebots. Ein Shop, der Software und Hardware verkauft, braucht die Label bei der Hardware.

Das Gewährleistungslabel im Detail

Das Gewährleistungslabel ist ein standardisiertes Informationsblatt der EU. Es erklärt Verbrauchern in ihrer Sprache, welche Rechte sie bei mangelhafter Ware haben, und enthält einen QR-Code, der auf die Verbraucherinformationen der EU führt.

EU-Gewährleistungslabel in deutscher Sprache

Was das Label zeigt: Die deutsche Fassung des EU-Gewährleistungslabels. Es nennt die mindestens zweijährige gesetzliche Gewährleistung, erklärt die Rechte auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung und Erstattung und verweist über einen QR-Code auf die länderspezifischen Informationen der EU. Unten rechts weist es zusätzlich auf die GARAN-Kennzeichnung hin.

Wichtige inhaltliche Punkte:

  • Für Neuware gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren.

  • Für Gebrauchtware kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nie weniger als ein Jahr. Das Label weist darauf hin.

  • In einzelnen Mitgliedstaaten gelten längere Fristen. Auch das steht auf dem Label.

So musst du es im Onlineshop darstellen:

  • Nur die farbige Variante verwenden, die Schwarz-Weiß-Fassung ist online nicht zulässig.

  • Grafisch direkt sichtbar einbinden, nicht versteckt hinter einem Link, einem Tab oder einem Mouseover.

  • Auf der Produktseite oder im Bestellprozess, entscheidend ist: vor Kaufabschluss erreichbar.

  • Nicht einfach als weiteres Produktbild in die Bildergalerie legen.

  • Bei mehrsprachigen Shops die passende Sprachfassung ausliefern. Die EU stellt alle 24 Amtssprachen bereit.

Außerhalb des Shops: In E-Mails und anderer Fernkommunikation kannst du das Label in den Text einbetten oder als Anhang mitschicken, dann mindestens in DIN-A4-Größe. Im Laden hängt es sichtbar im Verkaufsraum oder an der Kasse, ebenfalls mindestens DIN A4. In diesen Fällen sind Farb- und Schwarz-Weiß-Variante erlaubt.

Praktischer Tipp: Häng das Label zusätzlich an die Bestellbestätigung. Das ist zwar nicht ausdrücklich vorgeschrieben, dokumentiert aber, dass der Kunde die Information erhalten hat.

Das Garantielabel GARAN im Detail

Das Garantielabel ist kein Informationsblatt, sondern eine kompakte Kennzeichnung. Es signalisiert: Für dieses Produkt gibt es eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, und sie läuft so viele Jahre.

EU-Garantielabel GARAN in Farbe

Was das Label zeigt: Die farbige Vollversion des GARAN-Labels. Die Platzhalter werden durch die konkreten Produktdaten ersetzt: Herstellermarke, Modellbezeichnung und Garantiedauer in Jahren. Nur diese drei Angaben darfst du anpassen, alles andere am Label bleibt unverändert.

Pflicht ist das Label nur dann, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mindestens zwei Jahren ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware gewährt. Kürzere Garantien, kostenpflichtige Garantieverlängerungen oder Garantien auf einzelne Bauteile fallen nicht darunter.

Diese Angaben gehören auf das Label:

  • die Marke des Herstellers

  • die Modellbezeichnung oder Modellkennung

  • die Garantiedauer in Jahren

Darstellung im Onlineshop:

  • Nur farbig, in den vorgegebenen Pantone-Farben.

  • Auf der Produktseite. Anders als beim Gewährleistungslabel reicht der Checkout hier nicht.

  • Die Schriftart „Inter" ist vorgeschrieben, in den Schnitten Regular, SemiBold und ExtraBold.

  • Eine verkürzte Darstellung ist erlaubt, die sich bei Klick oder Mouseover zum vollen Label aufklappt.

  • Das Label ist einsprachig, du musst es nicht übersetzen.

GARAN-Label in der verkürzten Darstellung für E-Commerce

Was das Label zeigt: Die verkürzte Variante („nested display"), die die EU speziell für den E-Commerce vorsieht. Sie nimmt wenig Platz ein und lässt sich per Klick oder Mouseover zum vollständigen Label aufklappen. Für Produktlisten und beengte Produktseiten ist das meist die praktikabelste Lösung.

Außerhalb des Shops: Gedruckt gilt eine Mindestgröße von 95 × 100 Millimetern. Auch die Schriftgrößen sind festgelegt: 7 pt für die mehrsprachigen Angaben, 9 pt für Marke und Modell und 80 pt für den Garantiezeitraum. Im Laden bringst du das Label an der Ware, der Verpackung oder am Regal an. Hier sind Farb- und Schwarz-Weiß-Variante zulässig.

Wichtig: Das Label gilt rechtlich als Garantiewerbung. Deshalb musst du die vollständigen Garantiebedingungen spätestens bei Lieferung bereitstellen, gedruckt oder als PDF. Das Label allein genügt nicht.

Platzierung im Onlineshop: konkret

In der Praxis lassen sich die Vorgaben auf eine einfache Regel bringen: Beide Label gehören auf die Produktseite. Damit erfüllst du sowohl die Anforderung „vor Kaufabschluss" für das Gewährleistungslabel als auch die strengere Produktseiten-Pflicht für das Garantielabel.

  1. Produktseite: Gewährleistungslabel sichtbar einbinden, idealerweise in der Nähe der Produktinformationen. Wenn eine Garantie besteht, zusätzlich das GARAN-Label, gern in der verkürzten Darstellung.

  2. Bestellprozess: Das Gewährleistungslabel kann alternativ oder zusätzlich im Checkout stehen. Für das Garantielabel ersetzt das die Produktseite nicht.

  3. Bestellbestätigung: Beide Label als Anhang oder im Mailtext mitschicken. Nicht Pflicht, aber sauber dokumentiert.

  4. Lieferung: Bei bestehender Garantie die vollständigen Garantiebedingungen beilegen, gedruckt oder als PDF.

Technisch heißt das für die meisten Shopsysteme: ein neues Element im Produkttemplate, gesteuert über ein Produktfeld, das angibt, ob und wie lange eine Herstellergarantie besteht. Wer viele Produkte pflegt, sollte dieses Feld früh anlegen und befüllen, das ist erfahrungsgemäß der aufwendigste Teil.

Und noch etwas: Die Label ersetzen nicht die Gewährleistungsklauseln in deinen AGB. Beides muss vorhanden sein. Wer die AGB-Passagen mit Verweis auf das neue Label streicht, schafft sich ein zweites Problem. Übrigens steht noch eine weitere Frist im Kalender: der Widerrufsbutton, der ab dem 19. Juni 2026 Pflicht ist.

Marktplätze: Amazon, eBay, Etsy

Wer über Marktplätze verkauft, ist ebenfalls in der Pflicht. Der Grund ist einfach: Den Kaufvertrag schließt der Händler mit dem Verbraucher, nicht die Plattform. Damit trifft die Informationspflicht dich, auch wenn du die Oberfläche nicht selbst gestaltest.

Das ist der unangenehme Teil, denn wie gut sich die Label bei Amazon, eBay oder Etsy einbinden lassen, hängt von den Möglichkeiten der jeweiligen Plattform ab. Erfahrungsgemäß reagieren die großen Marktplätze auf solche Pflichten mit eigenen Feldern oder Anzeigeflächen. Beobachte die Ankündigungen deiner Plattformen und plane Zeit für die Umsetzung ein.

Woher du die Dateien bekommst

Immer zuerst zur Primärquelle: Die offiziellen Dateien und die praktischen Leitlinien stellt die Europäische Kommission bereit, unter Practical guidelines and High Resolution Vector files of the EU notice and label on product guarantees. Dort findest du beide Label in allen Varianten (farbig, Schwarz-Weiß, verkürzte Darstellung) und Formaten (PDF, SVG, PNG, JPG) sowie das Gewährleistungslabel in allen 24 Amtssprachen. Diese Quelle ist maßgeblich und wird bei Änderungen aktualisiert. Lade die Dateien also im Zweifel dort und nicht aus zweiter Hand.

Zur Bequemlichkeit stellen wir hier die drei Dateien bereit, die im deutschen E-Commerce am häufigsten gebraucht werden. Sie stammen unverändert von der Kommissionsseite, Stand Juli 2026. Prüfe vor dem Livegang trotzdem, ob dort inzwischen eine neuere Fassung liegt.

Direkte Downloads (Stand Juli 2026): Diese drei Dateien werden im deutschen E-Commerce am häufigsten gebraucht. Sie stammen unverändert von der Kommissionsseite. Prüfe vor dem Livegang, ob dort inzwischen eine neuere Fassung liegt.

Die SVG-Dateien öffnest und bearbeitest du in jedem Vektorprogramm, etwa Adobe Illustrator, CorelDRAW oder dem kostenlosen Inkscape. Denk daran: Verändern darfst du am Garantielabel nur Marke, Modell und Garantiedauer. Farben, Proportionen und Schrift bleiben, wie sie sind. Wer sich unsicher ist, was Verbrauchern zusteht, findet die offiziellen Erläuterungen unter Ihr Europa: Garantien und Rückgaberecht.

Was passiert, wenn die Label fehlen

Ab dem 27. September 2026 ist ein fehlendes oder falsch dargestelltes Label ein Wettbewerbsverstoß. Abmahnen können dich Mitbewerber, Verbraucherschutzvereine und Wettbewerbsverbände. Typischerweise folgt darauf eine Unterlassungserklärung samt Kostennote, und die Umsetzung musst du am Ende trotzdem nachholen.

Ein pragmatischer Hinweis zum Zeitplan: Einige Detailfragen sind noch nicht abschließend geklärt, und die Kommission aktualisiert ihre Leitlinien laufend. Es ist deshalb sinnvoll, die technische Vorarbeit jetzt zu leisten (Produktfeld für die Garantiedauer, Platz im Template, Dateien beschaffen) und die finale Einbindung erst näher am Stichtag scharf zu schalten. Dann arbeitest du mit dem aktuellen Stand statt zweimal.

Checkliste für die Umsetzung

  • Stichtag 27. September 2026 im Kalender eintragen.

  • Prüfen, welcher Teil des Angebots B2C und physisch ist. Nur dieser Teil ist betroffen.

  • Gewährleistungslabel für Neu- und Gebrauchtware einbinden, farbig und grafisch sichtbar.

  • Bei mehrsprachigen Shops die passenden Sprachfassungen hinterlegen.

  • Klären, für welche Produkte eine Herstellergarantie ab zwei Jahren ohne Mehrkosten besteht.

  • Produktfeld für Marke, Modell und Garantiedauer anlegen und befüllen.

  • Garantielabel nur dort einsetzen, wo die Garantie tatsächlich besteht, und zwar auf der Produktseite.

  • Vollständige Garantiebedingungen für die Lieferung vorbereiten, gedruckt oder als PDF.

  • Label nicht verändern, außer bei den drei erlaubten Produktangaben im Garantielabel.

  • Gewährleistungsklauseln in den AGB unverändert lassen.

  • Umsetzung auf Marktplätzen prüfen und Plattform-Ankündigungen beobachten.

  • Kurz vor dem Stichtag noch einmal die Kommissionsseite auf aktualisierte Dateien prüfen.

Fazit

Die beiden Label sind kein großes Projekt, aber sie berühren viele Stellen: Produktdaten, Templates, E-Mails, gegebenenfalls Marktplätze. Der Aufwand steckt weniger in der Grafik als in der Datenpflege, vor allem bei der Frage, welches Produkt eigentlich welche Garantie hat.

Mein Rat: Kläre zuerst die Garantiefrage mit deinen Lieferanten und lege das Produktfeld an. Das Einbinden der Label ist danach eine Sache von Stunden, nicht von Wochen. Und wenn du deinen Shop von uns betreuen lässt, sprich uns einfach an, dann planen wir die Umsetzung gemeinsam ein.

Quellen und weiterführende Informationen: Europäische Kommission: Leitlinien und Vektordateien, EU-Durchführungsverordnung 2025/1960, EU-Richtlinie 2024/825, eRecht24: Gewährleistungslabel und Garantielabel.

Über den Autor

Nico Tjarks beschäftigt sich seit 2006 mit Websites, digitalen Strategien und modernen Web-Technologien. Als ehemaliger Webdesigner und Webentwickler begleitete er Unternehmen heute bei der Planung, Optimierung und Weiterentwicklung ihrer Online-Präsenz. Seine Schwerpunkte liegen unter anderem in den Bereichen CMS-Systeme, SEO, Datenschutz (DSGVO) und technische Website-Qualität. In Workshops, Beratungen und laufenden Projekten unterstützt er Unternehmen dabei, ihre digitalen Prozesse und Webauftritte langfristig sinnvoll weiterzuentwickeln.