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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 (BFSG)

von Richard Albrecht am 04.02.2025

Lesedauer: 12 Minuten

Barrierefreiheit ist längst kein Nischenthema mehr – weder im öffentlichen Raum noch im digitalen Bereich. Sie sorgt dafür, dass alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen, uneingeschränkt auf Inhalte, Dienstleistungen und Informationen zugreifen können. Besonders im Internet ist Barrierefreiheit ein entscheidender Faktor: Für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Herausforderungen wird sie zur Grundvoraussetzung, um überhaupt am digitalen Leben teilzuhaben.

Doch Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Inklusion, sondern auch eine Chance für Website-Betreiber. Eine barrierefreie Website verbessert nicht nur die Nutzererfahrung für alle, sondern sorgt auch dafür, dass deine Inhalte von Suchmaschinen besser indexiert werden. Gleichzeitig erreichst du neue Zielgruppen, die bisher ausgeschlossen waren.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird die Barrierefreiheit ab 2025 für viele Unternehmen zur Pflicht. Wer jetzt plant, eine neue Website zu erstellen oder einen Relaunch umzusetzen, sollte die Anforderungen frühzeitig berücksichtigen – nicht nur, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch, um sich nachhaltig zukunftssicher aufzustellen.

Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Vorgabe: Sie ist eine Möglichkeit, digitale Angebote inklusiver, nutzerfreundlicher und erfolgreicher zu gestalten.

Barrierefreiheit ist für viel Unternehmen seit 2025 verpflichtend

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein Gesetz, das die Barrierefreiheit in vielen Bereichen des digitalen und physischen Lebens verbessern soll. Es basiert auf der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) und wurde in Deutschland im Jahr 2021 verabschiedet. Ziel des BFSG ist es, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Nutzung von Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Ab wann gilt das BFSG?

Das BFSG tritt in Deutschland ab dem 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Ab diesem Datum müssen die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllen. Wichtig ist: Die Umsetzung der Vorgaben sollte bereits im Vorfeld eingeplant werden, da die Anpassung von Websites und digitalen Anwendungen Zeit in Anspruch nimmt.

Was regelt das BFSG konkret?

Das Gesetz legt fest, dass bestimmte Dienstleistungen und Produkte barrierefrei gestaltet sein müssen. Dazu gehören unter anderem:

  • Websites und mobile Anwendungen

  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Ticketautomaten, Bankterminals)

  • E-Commerce-Angebote (z. B. Online-Shops)

  • Kommunikationsdienste (z. B. E-Mail- oder Messenger-Dienste)

Für Websites bedeutet das, dass sie den Standards der Barrierefreiheit entsprechen müssen, insbesondere den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), die international als Maßstab gelten.

Was ist der Unterschied zur BITV?

Vielleicht kennst du bereits die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die öffentliche Stellen dazu verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Das BFSG geht einen Schritt weiter: Es betrifft jetzt auch private Unternehmen, insbesondere solche, die Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit anbieten – zum Beispiel Banken, Versicherungen, E-Commerce-Plattformen und viele mehr.

Das BFSG markiert damit einen bedeutenden Wendepunkt: Es stellt sicher, dass Barrierefreiheit nicht länger ein “Nice-to-have” ist, sondern ein verpflichtender Standard wird. Wer frühzeitig damit beginnt, seine Website barrierefrei zu gestalten, hat nicht nur einen rechtlichen Vorteil, sondern verbessert auch die Benutzerfreundlichkeit für alle.

Barrierefreier Zugriff auf Websites

Für wen ist das BFSG verpflichtend?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) richtet sich an Unternehmen und Organisationen, die bestimmte Dienstleistungen oder Produkte für die Öffentlichkeit anbieten. Anders als die BITV (die nur für öffentliche Stellen gilt) betrifft das BFSG nun auch private Unternehmen. Es stellt sicher, dass digitale Angebote und Produkte für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Betroffene Unternehmen und Branchen

Das BFSG gilt für eine Vielzahl von Unternehmen und Branchen, darunter:

  • E-Commerce-Plattformen: Betreiber von Online-Shops müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sind.

  • Banken und Finanzdienstleister: Online-Banking und mobile Apps müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen problemlos genutzt werden können.

  • Versicherungen: Versicherungsportale und digitale Services müssen barrierefrei gestaltet sein.

  • Transport- und Reiseunternehmen: Buchungsplattformen für Zug-, Flug- oder Busreisen fallen ebenfalls unter die Regelungen.

  • Telekommunikationsunternehmen: Websites und mobile Apps, aber auch andere digitale Kommunikationsdienste müssen barrierefrei sein.

Grundsätzlich betrifft das Gesetz alle Anbieter, deren Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit zugänglich sind.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt einige Ausnahmen. Das BFSG gilt nicht für:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro. Diese Unternehmen sind von den Regelungen ausgenommen, da die Umsetzung für sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen könnte.

  • Bestandsprodukte und -dienstleistungen: Produkte, die vor dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht wurden, müssen nicht zwingend angepasst werden. Allerdings sollten Website-Betreiber prüfen, ob Modernisierungen langfristig sinnvoll sind.

Warum ist die Einhaltung verpflichtend?

Die Nichteinhaltung des BFSG kann rechtliche Konsequenzen haben, da Verstöße gegen das Gesetz mit Sanktionen geahndet werden können. Zusätzlich besteht das Risiko eines Imageschadens, wenn die eigene Website oder digitale Services als diskriminierend wahrgenommen werden. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich dagegen nicht nur rechtlich ab, sondern profitieren auch von einer besseren Nutzererfahrung und einem erweiterten Kundenkreis.

Wenn du also zu den betroffenen Unternehmen gehörst oder unsicher bist, ob das Gesetz für dich gilt, lohnt es sich, die Anforderungen jetzt zu prüfen und umzusetzen. So kannst du nicht nur potenzielle rechtliche Probleme vermeiden, sondern auch deine digitale Präsenz für alle zugänglich und zukunftssicher gestalten.

BFSG Check: Entscheidungsmatrix

BFSG Check: Entscheidungsmatrix. Download als Bild oder als PDF.
Zum BFSG Check als interaktives Formular.

Ist dein Unternehmen vom BFSG betroffen? – Ein Entscheidungsbaum

Nicht jedes Unternehmen fällt unter die gesetzlichen Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Um schnell herauszufinden, ob du betroffen bist, hilft dir das folgende Flussdiagramm. Es führt dich durch die wichtigsten Fragen:

  • Bietest du digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher an?

  • Hat dein Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz über 2 Millionen Euro?

  • Gehört dein Unternehmen zu einer der betroffenen Branchen (z. B. E-Commerce, Banken, Versicherungen, Telekommunikation)?

Je nach Antwort zeigt dir das Diagramm, ob du verpflichtet bist, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen. Selbst wenn dein Unternehmen nicht unter das Gesetz fällt, kann eine barrierefreie Website viele Vorteile bringen – von einer besseren Nutzererfahrung bis hin zu SEO-Optimierung und einem positiven Image.

Barrierefreiheit: kogntiv, visuell, auditiv, motorisch, sprachlich

Die grundlegenden Anforderungen des BFSG für Websites

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Doch was bedeutet Barrierefreiheit im Detail, und welche Anforderungen müssen konkret erfüllt werden? Hier kommen die internationalen Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) ins Spiel, die als Grundlage für das BFSG dienen.

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Die WCAG 2.2 legt vier zentrale Prinzipien fest, die als Orientierung für die Umsetzung dienen. Diese Prinzipien bilden die Grundlage dafür, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen problemlos auf digitale Inhalte zugreifen können:

Wahrnehmbarkeit

Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Beispiele:

  • Alternativtexte für Bilder, damit Screenreader diese beschreiben können.

  • Kontraste zwischen Text und Hintergrund (mindestens 4,5:1) für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen.

  • Bereitstellung von Untertiteln oder Transkripten für Videos.

Bedienbarkeit

Die Website muss für jeden nutzbar sein, egal ob per Maus, Tastatur oder anderen Hilfsmitteln. Beispiele:

  • Alle interaktiven Elemente (z. B. Buttons, Links) müssen per Tastatur steuerbar sein.

  • Klare, konsistente Navigation ohne verwirrende Strukturen.

  • Keine Inhalte, die epileptische Anfälle auslösen könnten, wie flackernde Animationen.

  • Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein und darf nicht von anderen Inhalten verdeckt werden. Fokussierte Elemente (z. B. Buttons oder Links) sollten sich durch eine gut erkennbare Markierung vom Rest der Seite abheben.

Verständlichkeit

Inhalte und Funktionen müssen leicht verständlich sein. Beispiele:

  • Einsatz einer klaren, einfachen Sprache.

  • Formulare mit verständlichen Labels und Fehlermeldungen.

  • Vorhersehbare Interaktionen, z. B. keine plötzlich auftauchenden Pop-ups.

Robustheit

Die Website muss mit unterschiedlichen Technologien kompatibel sein, einschließlich Assistenzsoftware wie Screenreadern. Beispiele:

  • Verwendung standardkonformer HTML-Strukturen.

  • Sicherstellung, dass alle Funktionen auch auf mobilen Endgeräten oder älteren Browsern nutzbar sind.

Zusätzliche Anforderungen aus der BITV und WCAG 2.2 AA

Das BFSG orientiert sich an den WCAG-Kriterien der Stufe AA. Diese Anforderungen sind anspruchsvoller, aber notwendig, um eine breitere Zugänglichkeit zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Kriterien gehören:

  • Skalierbarkeit von Texten: Nutzer müssen die Schriftgröße auf 200 % erhöhen können, ohne dass die Website unlesbar wird.

  • Barrierefreie PDFs: PDF-Dokumente müssen genauso zugänglich sein wie die Website selbst.

  • Visuelle Orientierung: Strukturierung durch Überschriften, Listen und klar erkennbare Absätze.

Seit 2023 gelten mit den WCAG 2.2 erweiterte Anforderungen, die insbesondere die Bedienbarkeit, Authentifizierung und den Tastaturfokus verbessern. Neu hinzugekommen sind unter anderem::

  • Fokus nicht verdeckt: Wenn ein Nutzer ein Element per Tastatur fokussiert (z. B. einen Button oder Link), darf es nicht von anderen Inhalten verdeckt werden.

  • Fokus sichtbar: Interaktive Elemente müssen eine deutliche Fokusmarkierung haben, damit Nutzer erkennen können, wo sie sich auf der Seite befinden.

  • Konsistente Hilfe: Häufig genutzte Support- oder Hilfe-Elemente (z. B. Kontaktformulare, Live-Chats, FAQs) müssen immer an derselben Stelle verfügbar sein.

  • Barrierefreie Authentifizierung: Nutzer sollten sich ohne kognitive Hürden wie komplizierte CAPTCHAs oder schwer zu merkende Passwörter anmelden können. Alternativen wie Passwort-Manager-Unterstützung oder biometrische Logins sollten möglich sein.

  • Redundante Eingaben vermeiden: Websites dürfen Nutzer nicht zwingen, bereits eingegebene Informationen (z. B. Name, Adresse) mehrfach auszufüllen, wenn diese bereits bekannt sind.

Was passiert, wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden?

Unternehmen, die die Vorgaben des BFSG nicht einhalten, riskieren nicht nur Sanktionen, sondern schließen auch potenzielle Kunden aus. Menschen mit Behinderungen sind auf diese barrierefreien Lösungen angewiesen und werden bei nicht barrierefreien Angeboten Alternativen bevorzugen.

Die Anforderungen frühzeitig planen

Gerade für Unternehmen, die einen Website-Relaunch oder die Entwicklung einer neuen Website planen, ist es entscheidend, Barrierefreiheit von Anfang an zu berücksichtigen. So können die WCAG-Anforderungen effizient integriert werden, ohne später aufwändige Nachbesserungen durchführen zu müssen.

Im nächsten Abschnitt schauen wir uns an, wie du diese Anforderungen in der Praxis auf deiner Website umsetzen kannst.

Barrierefrei

So setzt du die Anforderungen des BFSG auf deiner Website um

Barrierefreiheit klingt im ersten Moment vielleicht komplex, aber mit einem systematischen Ansatz kannst du die Anforderungen des BFSG Schritt für Schritt umsetzen. Wichtig ist, dass Barrierefreiheit bereits in der Planungsphase berücksichtigt wird – so vermeidest du nachträgliche Anpassungen und sparst Zeit und Kosten. Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, um deine Website barrierefrei zu gestalten:

1. Barrierefreies Design

Das Design deiner Website spielt eine entscheidende Rolle. Achte darauf, dass es nicht nur ästhetisch, sondern auch funktional und inklusiv ist:

  • Farbwahl: Verwende kontrastreiche Farben (mindestens 4,5:1 gemäß WCAG). Für Buttons und Links sollte die Unterscheidung nicht nur über Farben, sondern auch über Symbole oder Unterstreichungen erfolgen.

  • Schriftgrößen und Lesbarkeit: Wähle gut lesbare Schriftarten und sorge dafür, dass Texte flexibel vergrößert werden können (bis zu 200 % ohne Layoutverlust).

  • Responsive Design: Deine Website sollte auf allen Geräten und Bildschirmgrößen barrierefrei funktionieren.

2. Struktur und Navigation

Eine klare und logisch aufgebaute Website erleichtert nicht nur die Nutzung, sondern hilft auch Menschen mit Einschränkungen, sich besser zurechtzufinden:

  • Überschriften-Hierarchien: Verwende korrekte HTML-Tags (H1, H2, H3), um die Inhalte strukturiert aufzubauen.

  • Navigation: Stelle sicher, dass Menüs und Untermenüs übersichtlich und konsistent sind. Eine Tastaturbedienung (z. B. mit der Tab-Taste) sollte problemlos möglich sein.

    Die neuen WCAG-2.2-Kriterien verlangen zudem, dass der Fokus nicht durch andere Inhalte verdeckt wird und immer gut sichtbar ist. Das bedeutet, dass Buttons, Links und Formularelemente eine deutliche visuelle Markierung erhalten müssen.

  • Konsistenz bei unterstützenden Inhalten: Unterstützende Inhalte wie Kontaktmöglichkeiten (z. B. Live-Chats, FAQs, Hilfeseiten) müssen auf der gesamten Website an derselben Stelle verfügbar sein. Nutzer sollten sich darauf verlassen können, dass sie immer an der gewohnten Stelle auf diese Hilfsmittel zugreifen können.

  • Breadcrumbs: Diese helfen Nutzern, den Standort auf der Website zu verstehen und einfach zu navigieren.

3. Inhalte barrierefrei gestalten

Inhalte sind das Herzstück jeder Website. Hier sind einige Tipps, um sie barrierefrei zu gestalten:

  • Alternativtexte: Füge bei Bildern und Grafiken immer aussagekräftige Alternativtexte hinzu, damit Screenreader sie interpretieren können.

  • Videos und Audios: Untertitel und Transkripte sind Pflicht, um Informationen auch für hörgeschädigte Nutzer zugänglich zu machen.

  • Einfache Sprache: Vermeide komplizierte Fachbegriffe und lange Sätze. Eine klare und verständliche Sprache macht die Inhalte für alle Nutzer zugänglich.

4. Technische Umsetzung und Standards

Die technische Basis deiner Website entscheidet darüber, ob sie den Anforderungen der WCAG entspricht.

  • HTML-Standards: Stelle sicher, dass der Quellcode korrekt und semantisch aufgebaut ist. Das hilft nicht nur bei der Barrierefreiheit, sondern auch bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO).

  • ARIA-Rollen: Nutze ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications), um interaktive Elemente wie Dropdowns oder Modale für Screenreader zugänglich zu machen.

  • Formulare: Formulare müssen klare Labels und Fehlermeldungen haben. Zum Beispiel: Statt „Fehler“ sollte stehen, warum eine Eingabe fehlerhaft ist („Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein“).

  • Redundante Eingaben vermeiden: Nutzer sollten nicht gezwungen werden, dieselben Informationen mehrfach einzugeben. Wenn eine Website bereits Daten wie Name oder Adresse kennt, sollte sie diese automatisch ausfüllen oder dem Nutzer eine Option dazu bieten.

  • Barrierefreie Authentifizierung: Login-Prozesse sollten ohne übermäßige kognitive Belastung funktionieren. Websites sollten alternative Anmeldemethoden wie Passwort-Manager-Unterstützung oder Single-Sign-On ermöglichen und dürfen nicht ausschließlich auf schwer zu lösende CAPTCHAs setzen.

  • Fokus nicht verdeckt: Wenn Nutzer mit der Tastatur navigieren, darf das aktuell fokussierte Element nicht von anderen Inhalten verdeckt werden. Formulareingabefelder, Buttons oder Links müssen klar sichtbar und optisch hervorgehoben sein.

5. Tools und Tests nutzen

Barrierefreiheit sollte regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Hier sind einige hilfreiche Tools:

  • WAVE: Analysiert deine Website auf Barrierefreiheitsprobleme.

  • Lighthouse (Google Chrome): Testet unter anderem die Barrierefreiheit deiner Website.

  • BITV-Test: Eine umfassende Überprüfung speziell für deutsche Websites.

  • Screenreader-Tests: Teste deine Website mit einem Screenreader wie NVDA oder VoiceOver, um sicherzugehen, dass alle Inhalte zugänglich sind.

6. Zusammenarbeit mit Experten

Wenn du eine neue Website planst oder deine bestehende überarbeitest, ist es sinnvoll, mit erfahrenen Webentwicklern oder Agenturen zusammenzuarbeiten. Diese können sicherstellen, dass Barrierefreiheit von Anfang an in den Design- und Entwicklungsprozess integriert wird.

7. Barrierefreiheit kontinuierlich pflegen

Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist keine einmalige Aufgabe. Inhalte werden regelmäßig aktualisiert, und Technologien entwickeln sich weiter. Stelle daher sicher, dass Barrierefreiheit ein fester Bestandteil deines Content-Management-Prozesses bleibt.

Die Umsetzung der BFSG-Anforderungen ist kein Hexenwerk, wenn du strukturiert vorgehst. Mit einem barrierefreien Design, klaren Inhalten und einer technisch sauberen Umsetzung sicherst du dir nicht nur die gesetzliche Konformität, sondern schaffst auch eine bessere Nutzererfahrung für alle. Warte nicht bis 2025 – starte jetzt, um rechtzeitig vorbereitet zu sein.

Barrierefreiheit als Erfolgsfaktor

Barrierefreiheit ist weit mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – sie ist eine Chance, dein Unternehmen zukunftssicher und inklusiv zu machen. Wenn du jetzt handelst, bist du nicht nur 2025 bereit, sondern kannst schon heute von den Vorteilen profitieren. Starte jetzt mit der Analyse deiner Website und lege den Grundstein für eine digitale Präsenz, die wirklich alle erreicht.

Benötigst du Hilfe bei der Evaluierung oder Implementierung der Anforderungen des BFSG für deine Website?

Richard Albrecht - Geschäftsführer & Co-Founder der Homepage Helden

Über den Autor

Richard Albrecht bringt jahrelange Erfahrung im Webdesign und Online-Marketing mit. Als Mitgründer der Webdesign-Agentur Homepage Helden hat er gemeinsam mit seinem Team über 2100 Projekte umgesetzt und unterstützt Unternehmen bei der Optimierung ihrer digitalen Auftritte. In seinem Blog teilt er praxisnahe Einblicke in Themen wie SEO, Webdesign und Online-Marketing. Seit über 15 Jahren tritt Richard als Fachdozent und Speaker auf und berät Unternehmen in Bezug auf ihr Online Marketing, wodurch seine Artikel immer gut fundiert sind und direkt aus der Praxis kommen.