Ein GPAI-Modell ist ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck. Die Abkürzung steht für General-Purpose AI, und der Begriff stammt aus der KI-Verordnung, die für solche Modelle eigene Pflichten vorsieht.
- GPAI-Modell
Ein Modell mit allgemeinem Verwendungszweck, für das die KI-Verordnung eigene Pflichten vorsieht.
Beispiel: „Jedes große Sprachmodell ist ein GPAI-Modell, und damit gelten für seinen Anbieter Angaben zu den Trainingsdaten.“Die Definition stellt auf die Breite ab: ein Modell, das „displays significant generality and is capable of competently performing a wide range of distinct tasks“ und sich in viele nachgelagerte Systeme einbauen lässt.
Abgrenzung zum Foundation Model: Das ist der fachsprachliche Begriff für dieselbe Sache. GPAI ist der Rechtsbegriff, und nur er trägt Pflichten.
Die Fassung steht in Artikel 3 Nummer 63 der KI-Verordnung. Ausgenommen sind Modelle, die ausschließlich für Forschung, Entwicklung und Prototypen benutzt werden, bevor sie auf den Markt kommen.
Welche Pflichten daran hängen
Für Anbieter: technische Dokumentation, Angaben für die nachgelagerten Anbieter, eine Richtlinie zur Einhaltung des Urheberrechts und eine öffentliche Zusammenfassung der verwendeten Trainingsinhalte. Für Modelle mit systemischem Risiko kommen Bewertung, Tests und Meldepflichten hinzu. Die Regeln gelten seit dem 2. August 2025.
Wen das betrifft und wen nicht
Die Pflichten treffen die Anbieter der Modelle, also OpenAI, Google, Anthropic, Meta, Mistral und wer sonst ein solches Modell auf den Markt bringt. Wer ein GPAI-Modell nur benutzt oder in die eigene Anwendung einbaut, trägt die Pflichten für sein KI-System und nicht die für das Modell. Diese Grenze verschiebt sich allerdings, wenn jemand ein Modell so weit verändert, dass er als Anbieter gilt; beim bloßen Anpassen durch Beispiele im Prompt ist das nicht der Fall. Wer ein offenes Modell nachtrainiert und unter eigenem Namen weitergibt, sollte die Frage dagegen klären lassen, bevor er es tut. Die Übergänge sind fließend, und die Verordnung stellt darauf ab, ob jemand das Modell wesentlich verändert und auf den Markt bringt.