BFSG ist die Abkürzung und setzt die europäische Richtlinie 2019/882 um. Betroffen sind unter anderem Onlineshops und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr; Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Die Pflicht gilt seit Juni 2025.
BFSG
von Richard Albrecht am 29.10.2026
(aktualisiert 03.11.2026)