noai ist eine Kennzeichnung, mit der ein Inhalt der Nutzung für KI-Training widersprechen soll. Sie wird als Meta-Angabe im Dokumentkopf oder als HTTP-Kopfzeile gesetzt und stammt aus dem Umfeld von Plattformen für Bildende Kunst.
- noai
Eine Kennzeichnung, mit der ein Inhalt der Nutzung für KI-Training widersprechen soll.
Beispiel: „Die Galerie setzte noai auf alle Werkseiten, nachdem ein Modell den Stil nachahmen konnte.“Verwandt ist
noimageai, das denselben Widerspruch auf Bilder beschränkt. Beide sind kein Standard und in keiner Spezifikation festgehalten.Abgrenzung zu den Einträgen für KI-Bots in der robots.txt: Die regeln den Abruf, noai den Zweck der Verwendung.
Woher die Kennzeichnung noai kommt
Aus der Reaktion von Plattformen, auf denen Urheber ihre Arbeiten zeigen. Als deutlich wurde, dass Bildmodelle aus öffentlich zugänglichen Werken lernen, führten einzelne Anbieter die Angabe ein, damit Urheber widersprechen können.
Übernommen wurde sie danach von Texten und anderen Werkarten. Einen Standardisierungsprozess hat es dafür nicht gegeben, und die großen KI-Anbieter haben sich dazu überwiegend nicht geäußert.
<!-- Im Dokumentkopf -->
<meta name="robots" content="noai, noimageai">
<!-- Oder als HTTP-Kopfzeile, auch fuer Dateien -->
X-Robots-Tag: noaiWer noai beachtet
Einzelne Plattformen und wenige Crawler. Es gibt keine Zusage eines großen Anbieters, die Angabe auszuwerten, und keine Möglichkeit, das zu prüfen. Wer sich darauf verlässt, verlässt sich auf Freiwilligkeit.
Verlässlicher sind zwei andere Wege: die Sperre der bekannten Crawler in der robots.txt, die von den großen Anbietern nach eigener Aussage beachtet wird, und die Sperre am Server, die niemanden um Zustimmung bittet.
Was rechtlich hinter noai steht
In der Europäischen Union der Vorbehalt gegen Text- und Data-Mining. Das Urheberrecht erlaubt die Auswertung öffentlich zugänglicher Werke, wenn der Rechteinhaber nicht widerspricht, und dieser Widerspruch muss bei online zugänglichen Werken maschinenlesbar erklärt werden.
Ob noai dafür genügt, ist offen. Als maschinenlesbar gelten jedenfalls Einträge in der robots.txt und Angaben in den Nutzungsbedingungen; wer auf Nummer sicher gehen will, setzt beides und nicht nur eine Meta-Angabe.