Datenschutzverletzung ist der Ausdruck, der dem Wortlaut der Verordnung am nächsten kommt. Gemeldet wird auch dann, wenn noch nicht alles geklärt ist; die fehlenden Angaben werden nachgereicht. Betroffene selbst sind zu informieren, sobald ein hohes Risiko für sie besteht.
Siehe: Datenpanne