Ein Cookie ist ein kleiner Textwert, den eine Website im Browser ablegt und bei jedem weiteren Aufruf zurückbekommt. Er besteht aus einem Namen, einem Wert und einigen Angaben dazu, wie lange und wohin er mitgeschickt werden soll.
- Cookie
Ein kleiner Textwert, den eine Website im Browser ablegt und bei jedem Aufruf zurückbekommt.
Beispiel: „Nach dem Anmelden setzt die Seite ein Cookie, damit sie den Nutzer auf der nächsten Seite wiedererkennt.“Auch: HTTP-Cookie, Browser-Cookie. Gesetzt wird es über die Kopfzeile
Set-Cookie, zurückgeschickt überCookie.Abgrenzung zum lokalen Speicher des Browsers: Ein Cookie geht bei jeder Anfrage an den Server mit. Was im Local Storage liegt, bleibt im Browser, bis ein Skript es ausliest.
Wofür Cookies gebraucht werden
Vor allem dafür, dass eine Website den Faden behält. HTTP ist zustandslos: Jede Anfrage steht für sich, und ohne ein Merkmal wäre jeder Klick ein neuer Besucher. Das Cookie trägt dieses Merkmal, meist eine Sitzungskennung, siehe Session. Daneben halten Cookies Einstellungen fest, den Inhalt eines Warenkorbs und, in der dritten Gruppe, Angaben zur Reichweitenmessung und Werbung.
Was ein Cookie technisch mitbringt
Außer Name und Wert ein halbes Dutzend Angaben, die über die Wirkung entscheiden. Die Laufzeit legt fest, ob es beim Schließen des Browsers verschwindet oder bleibt; Domain und Pfad bestimmen, an welche Adressen es mitgeht. Dazu kommen die drei Schalter, die aus einem Cookie ein sicheres machen, siehe Cookie-Sicherheit. Für die Größe gilt in der Praxis eine Grenze von rund vier Kilobyte.
Erstanbieter und Drittanbieter
Der Unterschied liegt in der Adresse, nicht im Inhalt. Ein Cookie der besuchten Seite ist ein Erstanbieter-Cookie; eines, das von einer eingebundenen fremden Adresse gesetzt wird, ein Drittanbieter-Cookie. Letztere sind der technische Unterbau der seitenübergreifenden Verfolgung, und genau deshalb schränken die Browser sie seit Jahren ein. Für den eigenen Betrieb heißt das: Was auf Drittanbieter-Cookies beruht, braucht einen Plan für die Zeit danach.
Was die Einwilligung mit Cookies zu tun hat
Mehr, als der Name des Banners vermuten lässt. Die Pflicht zur Einwilligung knüpft am Zugriff auf das Endgerät an und damit genauso an jedem anderen Speicher im Browser. Ausgenommen ist, was für den vom Nutzer gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist, etwa das Cookie für die Anmeldung oder den Warenkorb. Alles, was Reichweite misst oder Werbung steuert, fällt nicht darunter.
Woher das Wort kommt
Von einem Programmierer bei Netscape. Lou Montulli führte das Verfahren 1994 ein, damit ein Onlineshop den Warenkorb über mehrere Seiten behalten konnte; der Name geht auf den „magic cookie“ zurück, einen in der Unix-Welt gebräuchlichen Ausdruck für ein kleines Datenstück, das unverändert zurückkommt. Festgeschrieben ist das Verfahren heute in RFC 6265.